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Mi, 08:26 Uhr
14.09.2011

Richter Kropp: Lügen haben kurze Beine

Lügen haben kurze Beine, sagt der Volksmund. Die Lüge ist im Strafrecht etwa als Verleumdung unter Strafe gestellt. Wer also falsche Tatsachen über jemanden verbreitet, der hat eine Strafe zu erwarten. Ein anderes Delikt ist das Vortäuschen einer Straftat. Hier werden falsche Angaben bei der Polizei unter Strafe gestellt...

Das Delikt, das Geld- oder Freiheitsstrafe vorsieht, soll auch die staatlichen Ermittlungsorgane vor unberechtigter Inanspruchnahme schützen. Ein aktueller Fall des Amtsgerichts Sondershausen handelt von solch einem Fall:

Am 21. März vergangenen Jahres gab der 18jährige Angeklagte um 3.49 Uhr gegenüber einem Kommissar vom Kriminaldauerdienst in Sondershausen an, dass es einen Einbruch in seine Wohnung in Sondershausen gegeben habe. Bei diesem soll ein Fernseher, zwei Laptops, andere Unterhaltungselektronik und zwei Handys entwendete worden sein. Tatsächlich fand die Polizei die Wohnung aufgebrochen und durchwühlt vor.

Am 7. Mai 2010, gegen 9.16 Uhr gaben auch die 19jährige Freundin und weitere Angeklagte gegenüber einer Kriminalbeamtin an, dass die besagte Wohnung aufgebrochen und die entsprechenden Gegenstände entwendet worden seien. Tatsächlich war es zu einem Einbruch nicht gekommen. Beiden Angeklagten, die damals in Lebensgemeinschaft lebten, war bei ihren Angaben bewusst, dass der vorgegebene Einbruchsdiebstahl in ihre Wohnung nicht oder nicht in der angegebenen Weise durchgeführt worden ist.

Eines der angeblich entwendeten Handys wurde in der Folgezeit weiter von der 19jährigen Angeklagten benutzt, so dass die Polizei ihr über eine Handyüberwachung auf die Spur kam.

Vor dem Amtsgericht Sondershausen gaben beide Angeklagten die Tat zu. Es sei eine Dummheit gewesen. Man habe Schulden gehabt und auf diesem Weg versucht, über die Versicherung Geld zu erhalten.

Diesem Geständnis folgte das Urteil durch Jugendrichter Gerald Fierenz auf dem Fuß: Beide wurden zu 100 bzw. 150 Stunden gemeinnützige Arbeit verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig geworden.

Lügen haben kurze Beine, nicht nur im privaten Bereich, sondern auch wie hier im öffentlichen, wenn man gegenüber der Polizei falsche Angaben macht.
Autor: nnz

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Kommentare
Wolfi65
14.09.2011, 09:33 Uhr
Kein Problem
Es ist doch wieder interessant, wie schnell und einfach der Bürger ausspioniert wird. Handy- und Internetüberwachung, kein Problem. Wenn der richterliche Beschluß fehlt, kein Problem, den kann man sich ja noch im Nachhinein besorgen. Schnell mal irgendwo auf ein Privatgrundstück gehen und dort herumschnüffeln.

Kein Problem, denn es liegt ja immer Gefahr im Verzuge an. Hausdurchsuchungsbeschlüsse werden somit überflüssig. Rechtsbeugung ist heute an der Tagesordnung. Willkommen in der BRD!

PS:Ich will den Täter nicht in Schutz nehmen!
Luftikus
14.09.2011, 23:44 Uhr
Rechtsbeugung/ wolfi65
Lieber wolfi65 bevor Sie hier gleich den Staat kriminalisieren, müssen Sie sich mal den Text richtig durchlesen. Es wurden "als gestohlene" Handys überwacht. Das ist doch rechtens! So kann die Polizei prüfen, wie die Diebe sich bewegen und mit wem Sie Kontakt aufnehmen, und schon kann man die Diebe schnappen. Jedes Handy hat ja zudem noch einen eigen Key oder Schlüsselcode über dem man es sperren könnten. Es zeugt ja hier richt von geistiger Größe dieser Kriminellen, da hätten Sie ja gleich einen Peilsender als gestohlen melden können.
Wolfi65
15.09.2011, 07:42 Uhr
Ein Luntemann...
ist der, welcher solche Aktionen herunter spielen möchte. Handydaten sind allein in Dresden im Namen von innerer Sicherheit tausendfach auch von unbescholtenen Teilnehmern einer Demo gespeichert und ausgewertet worden.

Man kann nur erahnen, wie oft das auch schon mit Internet Nutzern gemacht wurde.
Es gibt ja genug Möglichkeiten dazu, ohne daß der User etwas davon mitbekommt.
Und wer damit nicht einverstanden ist, der wird erst einmal eingebuchtet.

Und sollte das Volk im großen Stil aufmucken, na Bitte schön. Pläne für den Einsatz der Bundeswehr im eigenen Land liegen schon vor. Und mit der Geistergröße, welche hier all zu oft angeschrieben wird, ist das so eine Sache...
abc123
15.09.2011, 20:57 Uhr
@Wolfi
Sie sind also dagegen, dass ein als gestohlen gemeldetes Handy geortet wird, um den Aufenthaltsort der Diebe feststellen zu können? Demzufolge müssten Sie auch dagegen sein z. B. nach dem Kennzeichen eines gestohlenen Fahrzeuges zu fahnen. Wie sieht es mit einem vermissten Kind aus?

Sind Sie auch dagegen öffentlich bekannt zu machen, was das Kind zuletzt anhatte um so eventuell Hinweise zu erhalten? Dabei könnten ja Rechte des Kindes verletzt werden, darf ja nicht jeder wissen was es zuletzt anhatte oder?.....
Wolfi65
16.09.2011, 10:00 Uhr
In diesem Falle...
wurde ein als gestohlen gemeldetes Handy angepeilt. Der Besitzer trug es wider besseren Wissens weiterhin bei sich.
Somit handelt es sich um Versicherungsbetrug und Vortäuschung einer Straftat und nicht um Diebstahl. Man kann sich ja nicht selbst bestehlen.

@abc123
Ich habe grundsätzlich etwas dagegen, dass Handys geortet werden, auch wenn mit der Handypeilung Straftaten angeblich schneller aufgeklärt werden können.

Vermisste Kinder haben doch vor dem Gesetz ganz andere Prioritäten und man sollte diese nicht mit gestohlenen Eigentum in einen Zusammenhang nennen.
Kinder sind Leben und Eigentum ist eine tote Sache.

Lieber/e abc123. Ich hoffe Ihnen mit meiner Ausführung angemessen gedient zu haben und verbleibe mit freundlichem Gruß.
Wolfi65
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