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Mo, 10:10 Uhr
19.09.2011

Richter Kropp: Hin und Her

Eine Schlägerei zwischen mehreren jungen Männern sorgte in Sondershausen für Aufregung. Und die Tätlichkeiten "schwappten" hin und her - Bis ins Sondershäuser Amtsgericht...


Am 11. Juni 2011 gegen 15:00 Uhr begaben sich zwei 30 und 24 Jahre alte Männer, die späteren Angeklagten, zusammen mit einem unbekannt gebliebenen Mittäter zum Wohnheim Juventas wegen eines Vorfalls vom Vorabend mit einem Zeugen. Am Vorabend hatte dieser Zeuge einen Angeklagten nämlich tätlich angegriffen.

Sie bauten sich sofort vor dem Zeugen auf und verstellten die Zimmertür. Als man wegen der Tätlichkeiten am Vortrag Schadenersatz wegen Arbeitsausfalls verlangte und der Zeuge entgegnete, dass das kein Problem sei, schlug ein unbekannt gebliebene Dritte mehrfach auf den im Sitzen befindlichen Zeugen ein und verpasste ihm eine Kopfnuss. Ein Angeklagter stieg in die Tätlichkeiten ein und versetzte ihm ein bis zwei Schläge gegen das Gesicht, so dass sich der Ohrring des Zeugen löste.

Ungewöhnlich war die Reaktion des Zeugen auf die nicht wenig massiven Tätlichkeiten, der gelassen seine Nudeln weiteraß. Aufgrund der Tätlichkeiten war das Gesicht des Zeugen halbseitig angeschwollen. Er hatte noch ein bis zwei Tage unter den Folgen des Angriffs zu leiden.

Acht Tage später begaben sich die beiden Angeklagten gegen 10:00 Uhr wiederum zum Wohnheim Juventas in Sondershausen. Vorangegangen war die Antwort des Zeugen am Vortag auf die gegen ihn gerichteten Tätlichkeiten. Wiederum hatte er einen Angeklagten verprügelt. Das nun wiederum wollten die beiden Angeklagten nicht auf sich sitzen lassen.

Der Zeuge sah die beiden Angeklagten bereits aus dem Fenster vorfahren. Er ging ihnen dann entgegen. Ohne dass ein Wort gefallen wäre, drückte ein Angeklagter den Zeugen gegen die Wand und versetzte ihm mehrere Faustschläge in das Gesicht. Er ging zu Boden und verlor das Bewusstsein. In seiner Blutlache kam er wieder zu sich.

Aufgrund der Tätlichkeiten erlitt der Zeuge hier einen Nasenbeinbruch, der operativ versorgt werden musste und eine Schwellung des Jochbeins. Er hatte noch in der Folge ein bis zwei Tage Schmerzen und musste sich einer mehrwöchigen Behandlung beim HNO-Arzt unterziehen.

Erst aufgrund der Teilgeständnisse der Angeklagten und der gehörten Zeugen konnte sich Strafrichter Gerald Fierenz vom Sondershäuser Amtsgericht ein Bild vom Hin und Her zwischen den Parteien machen. Die beiden Angeklagten wurden zur Bewährungsstrafen in Höhe von elf und neun Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Rechtsmittel wurden eingelegt.
Autor: nnz

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