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Di, 10:52 Uhr
20.09.2011

Kein ausreichender Schutz

Die Strahlen-Grenzwerte für radioaktiv belastete Lebensmittel in der EU und in Japan bieten keinen ausreichenden Gesundheitsschutz. Die Bevölkerungen sind unnötig hohen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Zu diesem Ergebnis kommt der Report "Kalkulierter Strahlentod - Die Grenzwerte für radioaktiv verstrahlte Lebensmittel in EU und Japan"...


Den Report haben die Verbraucherorganisation foodwatch und die Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs/Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW) heute in Berlin vorgestellt. Der Report basiert auf einem Gutachten von Thomas Dersee und Sebastian Pflugbeil (Gesellschaft für Strahlenschutz).

Die EU, die deutsche Bundesregierung und die japanische Regierung informieren ihre Bürger nach Auffassung von foodwatch und IPPNW unzureichend darüber, dass es keine "sicheren" Grenzwerte für die radioaktive Belastung von Nahrungsmitteln gibt. Jede noch so geringe radioaktive Strahlung bedeutet ein gesundheitliches Risiko, weil sie ausreicht, um schwere Erkrankungen wie Krebs auszulösen. Jede Grenzwertfestsetzung ist eine Entscheidung über die tolerierte Zahl von Todesfällen.

Nach den Berechnungsgrundlagen der Internationalen Strahlenschutzkommission akzeptiert die EU mit ihren aktuellen Grenzwerten allein für Deutschland eine Zahl von mindestens rund 150.000 zusätzlichen Todesfällen pro Jahr durch Krebs in Folge der Strahlenbelastung von Lebensmitteln - dies gilt unter der theoretischen Annahme, dass die Bevölkerung sich ausschließlich von Produkten ernährt, die in Höhe der Grenzwerte belastet sind. Würden diese Grenzwerte lediglich zu fünf Prozent ausgeschöpft, bedeutete dies immer noch die Akzeptanz von jährlich mindestens 7.700 zusätzlichen Todesfällen in Deutschland. Hinweis: foodwatch und IPPNW haben keine Hinweise darauf, dass hochbelastete Produkte aus Japan aktuell in Europa im Handel sind.

Die aktuellen EU-Grenzwerte liegen zwischen 200 und 600 Becquerel Cäsium pro Kilogramm Lebensmittel. Sie stehen im krassen Widerspruch zum Maßstab geltenden deutschen Rechts: Die deutsche Strahlenschutzverordnung lässt für den Normalbetrieb von Kernkraftwerken eine Gesamtbelastung für Einzelpersonen mit einer effektiven Jahresdosis von 1 Millisievert zu. Die EU-weiten Strahlen-Grenzwerte für Lebensmittel tolerieren dagegen eine Jahresdosis von mindestens 33 Millisievert bei Erwachsenen und 68 Millisievert bei Kindern und Jugendlichen.

Selbst in den von Tschernobyl betroffenen Staaten Weißrussland und Ukraine gelten strengere Höchstgrenzen als in der Europäischen Union - folglich können Lebensmittel, die dort aufgrund der Strahlenbelastung nicht mehr gehandelt werden dürfen, legal in der EU vermarktet werden.

Da ausreichend Lebensmittel mit erheblich geringerer radioaktiver Belastung verfügbar sind, besteht keine Notwendigkeit, den Menschen so hochbelastete Produkte zuzumuten. foodwatch und IPPNW fordern daher eine drastische Absenkung der Grenzwerte: Von bisher 370 (für Japan-Importe derzeit 200) auf 8 Becquerel Cäsium pro Kilogramm für Säuglingsnahrung und Milchprodukte sowie von 600 (für Japan-Importe derzeit 500) auf 16 Becquerel Cäsium pro Kilogramm für alle anderen Nahrungsmittel.

Diese Grenzwerte werden der Maßgabe der deutschen Strahlenschutzverordnung gerecht, nach der aus jedem Expositionspfad (d.h. für die Ableitung radioaktiver Stoffe aus Kraftwerken mit Luft oder Wasser) eine maximale jährliche Strahlendosis von 0,3 Millisievert resultieren darf (eine Nuklidzusammensetzung wie nach dem Fallout von Fukushima vorausgesetzt). Die Forderung erfolgt in dem Wissen, dass jede - also auch eine so niedrige - Grenzwertfestsetzung mit Strahlenopfern verbunden ist. Dies muss Anlass genug sein, den Weiterbetrieb und Neubau von Atomanlagen grundsätzlich in Frage zu stellen.

foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode erklärte: "Die in EU und Japan geltenden Grenzwerte sind unzumutbar hoch, sie folgen wirtschaftlichen Interessen und setzen die Bevölkerungen unnötig massiven gesundheitlichen Risiken aus. Aus den europäischen Grundrechten, in denen das Vorsorgeprinzip und das Recht auf körperliche Unversehrtheit verankert sind, erwächst eine Handlungsverpflichtung für die europäische Politik: Sie muss die Grenzwerte drastisch senken, um ein angemessenes Schutzniveau für die Bürger zu gewährleisten."

Kinderarzt Dr. med. Winfrid Eisenberg (IPPNW) ergänzte: "Radioaktivität beeinträchtigt lebende Zellen. Selbst kleinste Strahlendosen können die Erbinformation verändern, das Immunsystem schädigen, Krebs auslösen - das gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche. Je jünger ein Kind, desto schneller wächst es, desto mehr Zellteilungen finden statt, desto größer ist die Gefahr von Strahlenschäden. Ein Embryo ist um ein Vielfaches strahlensensibler als jeder andere Mensch. Die EU-Strahlenschutzgrenzwerte sind aus ärztlicher Sicht nicht verantwortbar."

foodwatch und die Deutsche Sektion der IPPNW legen auch der japanischen Regierung nahe, die Lebensmittel-Grenzwerte für die langlebigen Cäsium-Isotope erheblich zu senken. Für die Belastung mit Jod-131 fordern beide Organisationen Null-Toleranz: Wegen der relativ kurzen Halbwertszeit müssen und dürfen den Menschen keine mit Jod-131 belasteten Produkte zugemutet werden. Viele Nahrungsmittel können bis zum Zerfall der Isotope - ggf. tiefgefroren - gelagert werden und sind anschließend wieder für den Verzehr geeignet.

Zudem soll künftig nur noch ein Grenzwertregime gelten, für den Normal- und für den Katastrophenfall gleichermaßen. Heute kann die Europäische Kommission nach einem Atom-Unglück mit Hilfe der so genannten Tschernobyl-"Schubladenverordnung" - wie nach Fukushima zunächst geschehen - ohne jede parlamentarische Kontrolle höhere, also weniger strenge Grenzwerte in Kraft setzen.
Autor: nnz

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Kommentare
Wolfi65
20.09.2011, 12:33 Uhr
Ohne Angst
Wenn gerade in Weißrussland und der Ukraine strengere Lebensmittelgesetze herrschen, als in der EU, sollte man doch die Frage aufwerfen dürfen, was in Brüssel für Gesetze verabschiedet werden. Kommen doch aus Brüssel die vermeintlich strengeren Gesetze in Umwelt- und Verbraucherschutz.

Es kann doch nicht sein, dass am Ende der Verbraucher als Selbstschutzmaßnahme mit dem Geiger-Müller Zähler im Supermarkt agieren muß.

Ein generelles Einfuhrverbot von Lebensmitteln aus Weißrußland und der Ukraine wär schon für das Erste ein wirksames Mittel, den europäischen Verbraucher zu schützen, denn wer vermag die Langzeitfolgen von Radioaktivität in Lebensmitteln beim Menschen einzuschätzen?
Bodo Schwarzberg
20.09.2011, 21:48 Uhr
Stop jeglicher Kernkraftnutzung ist einzige Alternative
Nach Tschernobyl schlugen die Wellen bedeutend höher, als nach Fukushima. Ist da schon ein Gewöhnungseffekt zu beobachten? Die Atomblobby dürfte es freuen, denn die Vergesslichkeit und Trägheit des Verbrauchers, der sich durch seinen Alltag viel mehr belastet sieht als durch Cäsium 137 und Co, spielt ihr in die Hände. Wenn die EU-Gesetzgebung vorsieht, die Grenzwerte im Falle von Atomkatastrophen raufzusetzen, dann müssten aber selbst beim trägsten Verbraucher alle Alarmglocken schrillen. Denn wie es in dem Bericht richtig heißt, liegen diesem Prozedere rein wirtschaftliche Interessen zugrunde. Nicht die Gesundheit der Bevölkerung steht im Mittelpunkt, sondern das Funktionieren der Handelsströme und letztlich Profit. Von daher kann es nur eines geben: Weg von jeglicher Atomkraft. Deutschland hat den einzig möglichen Weg beschritten. Das aber kann nur ein Anfang sein, weil Strahlung keine Ländergrenzen kennt. Alle EU-Staaten müssen sich von der Atomkraft verabschieden-schnellstmöglich. Und Vertrauen in die Regierungen sollte dabei niemand haben. Erinnert sei daran, dass die französische Regierung 1986 noch Wochen nach Tschernobyl ihrer Bevölkerung keinen reinen Wein einschenkte. Belastete Lebensmittel wurden dort nicht aus dem Verkehr gezogen! Andererseits wüsste ich nicht, dass irgendein Gericht die französische Regierung wegen massenhafter vorsätzlicher Körperverletzung je belangt hätte.

Und was ist mit dem ungelösten Endlagerproblem? Damit, dass z.B. in den USA genau deswegen tausende Tonnen radioaktiver Abfälle in den AKWs lagern? Ohne Aussicht, dass sich daran in absehbarer Zeit etwas ändert?
Und vollkommen in Vergessenheit geraten scheinen die Atomwaffen seit Ende des Kalten Krieges: Denn auch nach dem letzten Abkommen zwischen Russland und den USA bleiben jeder Supermacht noch je 1.500 Atomsprengköpfe auf strategischen Waffen. Mitten in Deutschland lagern die USA noch immer mehrere Atombomben - mit einem gigantischen und teuren "Betreuungsaufwand" übrigens.

Aber wo sind sie denn hin, die ganzen Friedensbewegten, die einst gegen den NATO-Doppelbeschluss auf die Straße gingen? Zwar bin ich mit Helmut Schmidt durchaus einer Meinung, dass dieser Beschluss den Zusammenbruch der UdSSR und damit des (damaligen) "Gleichgewichts des Schreckens" beschleunigt hat. Aber es ist nicht sehr "schön", dass man für die Auslösung dieses Zusammenbruchs Atomwaffen brauchte.

Am 31.10.2011 jährt sich zum 50. Mal der Abwurf der "Zar-Bombe" über Nowaja Semlija. Erinnern Sie sich? Das war die Bombe aller Bomben, die größte Bombe, die je gebaut wurde mit einem Äquivalent von 50 MT TNT. Genauso sinnlos, wie diese Bombe (selbst Militärs räumten damals ein, dass dieser 27 t schwere, 8 m lange Koloss militärischer Schwachsinn war),erscheint die Atomkraft an sich, wenn man ihre unkalkulierbaren Risiken über Jahrtausende als Argument heranzieht.

Zwar ist die Zeit jenes zweifelhaften Muskelspiels vorbei, aber die Gefahr der Strahlung ist geblieben. Mag zwar die Gefahr eines Nuklearkrieges etwas gebannt sein, so ist die Kernenergie noch viel mehr als 1961 unter uns. Ein schleichender Prozess ohne Widerstand, der aber angesichts von Tschernobyl und Fukushima geboten wäre. "Kein ausreichender Schutz" steht in der Überschrift zu obigem Artikel. Wie wahr und Guten Appetit!

Zur Zar-Bombe und den damaligen politischen Hintergründen ihres Baus, werde ich Ende Okotber einen nnz-Beitrag schreiben.
Wolfi65
21.09.2011, 08:00 Uhr
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