Sa, 01:02 Uhr
15.10.2011
Verbrenntermine der Stadt Bad Frankenhausen
Ausgehend von der Allgemeinverfügung des Landrates des Kyffhäuserkreises gibt es in der Stadt Bad Frankenhausen abweichende Regelungen. Hier erfahren Sie mehr...
Das Verbrennen von unbelastetem Baum- und Strauchschnitt in der Stadt Bad Frankenhausen ist verboten!
Ausnahmen bilden lediglich die Ortsteile Udersleben, Esperstedt und Seehausen und laut Stadtordnung die Teichmühle und die Thomas-Müntzer-Siedlung.
Innerhalb der Ortsteile und der genannten Straßen darf nur innerhalb der vorgegebenen Brennzeiten, vom 17.10. bis 30.11.2011 trockener, unbelastetes Baum- und Strauchverschnitt verbrannt werden. Für den unbelasteten Baum- und Strauchschnitt sowie alle anderen Pflanzenabfälle, die auf dem eigenen Grundstück beseitigt werden, gelten die Regelungen des § 2 Abs. 1 bis 3 der Planzenabfall-Verordnung des Landes Thüringen (PflanzAbfV) entsprechend.
Wir verweisen Sie auf die Stadtordnung der Stadt Bad Frankenhausen vom 07.05.2009.
Der Baum- und Strauchschnitt wird bei Bedarf zu den jeweiligen Abholungsterminen der Bio-Tonne im Monat November (04.11. und 17.11.) durch das Stadtwerk eingesammelt.
Die Bereitstellung ist bis 6:30 Uhr zu gewährleisten. Der Verschnitt ist in Bündeln zu 2 m Länge und nicht mehr als 50 kg Gewicht zu den Abholungsterminen vor dem Grundstück bereit zu legen.
Es werden nur Äste bis zu einem Durchmesser von maximal 10 cm entgegengenommen.
Unabhängig hiervon kann der unbelastete Baum- und Strauchschnitt an der Kompostieranlage des Stadtwerkes an der Teichmühle angedient werden. Die Annahme erfolgt ebenfalls zu den oben genannten Abholungsterminen der Biotonne in der Zeit von 07:00 bis 16:00 Uhr.
Ordnungsamt Bad Frankenhausen
Autor: khhDas Verbrennen von unbelastetem Baum- und Strauchschnitt in der Stadt Bad Frankenhausen ist verboten!
Ausnahmen bilden lediglich die Ortsteile Udersleben, Esperstedt und Seehausen und laut Stadtordnung die Teichmühle und die Thomas-Müntzer-Siedlung.
Innerhalb der Ortsteile und der genannten Straßen darf nur innerhalb der vorgegebenen Brennzeiten, vom 17.10. bis 30.11.2011 trockener, unbelastetes Baum- und Strauchverschnitt verbrannt werden. Für den unbelasteten Baum- und Strauchschnitt sowie alle anderen Pflanzenabfälle, die auf dem eigenen Grundstück beseitigt werden, gelten die Regelungen des § 2 Abs. 1 bis 3 der Planzenabfall-Verordnung des Landes Thüringen (PflanzAbfV) entsprechend.
Wir verweisen Sie auf die Stadtordnung der Stadt Bad Frankenhausen vom 07.05.2009.
Der Baum- und Strauchschnitt wird bei Bedarf zu den jeweiligen Abholungsterminen der Bio-Tonne im Monat November (04.11. und 17.11.) durch das Stadtwerk eingesammelt.
Die Bereitstellung ist bis 6:30 Uhr zu gewährleisten. Der Verschnitt ist in Bündeln zu 2 m Länge und nicht mehr als 50 kg Gewicht zu den Abholungsterminen vor dem Grundstück bereit zu legen.
Es werden nur Äste bis zu einem Durchmesser von maximal 10 cm entgegengenommen.
Unabhängig hiervon kann der unbelastete Baum- und Strauchschnitt an der Kompostieranlage des Stadtwerkes an der Teichmühle angedient werden. Die Annahme erfolgt ebenfalls zu den oben genannten Abholungsterminen der Biotonne in der Zeit von 07:00 bis 16:00 Uhr.
Ordnungsamt Bad Frankenhausen