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So, 12:33 Uhr
23.10.2011

Kein Nebel

Wenn gestern am Nachmittag und am Abend in Sondershausens Innenstadt schlechte Sicht herrschte, dann lag es nicht am Nebel mit Nachtrag..

Kein Nebel (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Kein Nebel (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

Der nur leichte Luftzug reichte nicht, um den Qualm der ganze Feuer schnell genug wegzuwehen. So sammelte es sich alles im Tal, was man per Geruchsprobe in der Innenstadt mehr als deutlich wahrnahm.
Kein Nebel (Foto: Karl-Heinz Herrmann)
Kein Nebel (Foto: Karl-Heinz Herrmann)
Kein Nebel (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

Es war einfach zu nasse Material was da in den Gärten verbrannt wurde. Kein Wunder bei dem Wetter. Da sich der Nebel fast bis Mittag hielt, war nun mal der gesammelte Baum- und Strauchschnitt eben noch nicht trocken. An der rechten Aufnahme sieht man, dass es kein Nebel war.

Nachtrag Sonntag 23.10.2011 um 12:30 Uhr
Auszug aus der Brennverordnung
An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist das Verbrennen untersagt. An Tagen mit widrigen Witterungsverhältnissen (wie z. B. Nebel oder Starkniederschlag) ist ein Verbrennen ebenfalls verboten.

Heute Vormittag war es diesig teils sogar neblig, Reif auf den Wiesen selbst am Mittag noch, wenn die Sonne nicht draufschien. Und wen war Sonntag!
Das störte aber viele Sondershäuser nicht, lustig weiter ihre "Scheiterhaufen" anzuzünden! Es muss sich keiner wundern, wenn irgendwann das Verbrennen ganz verboten wird.
Autor: khh

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