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Fr, 10:09 Uhr
28.10.2011

Berufliche Bildung aufs Abstellgleis

Handwerkskammer kritisiert Entscheidung, das Abitur höherwertig einzustufen als den Großteil der dualen Ausbildungsabschlüsse. Was die Thüringer Handwerkskammer dazu sagt, das haben wir in Erfahrung gebracht...

Mit dem Beschluss der Kultusministerkonferenz der Länder, wonach das Abitur höherwertig eingestuft werden soll als der Großteil der dualen Ausbildungsabschlüsse, habe sich die Politik bildungspolitisch isoliert, erklärt Thomas Malcherek, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Erfurt.

Malcherek sieht in der Entscheidung einen Generalangriff auf die duale Berufsausbildung und befürchtet, dass der Wirtschaftsstandort Deutschland mit seinen hervorragend ausgebildeten Fachkräften dadurch in Gefahr gerät, da mit einer solchen Herabstufung die duale Berufsausbildung als Reservoir der künftigen Fachkräfte an Attraktivität verliert.

Sämtliche andere Akteure, die an der Erarbeitung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) beteiligt sind – der Bund sowie die Sozialpartner und Wirtschaftsorganisationen – plädieren laut Malcherek seit langem für eine gleichwertige Einstufung der dualen Berufsausbildung mit dem Abitur auf Niveau 4 des DQR. Selbst die Wirtschaftsminister der Länder haben sich im vergangenen August hierfür ausgesprochen.

In einer Mitteilung der Kultusministerkonferenz heißt es zu deren Beschluss: "Die Länderminister befürworten, sowohl die Allgemeine Hochschulreife und die Fachgebundene Hochschulreife als auch entsprechende Berufsabschlüsse auf Stufe 5 der europäischen Skala von Bildungsabschlüssen zu verorten." Nach Informationen der Handwerkskammer fällt unter "entsprechende Berufesabschlüsse" jedoch nur ein Bruchteil der Ausbildungsberufe; sogenannte "anspruchsvolle" Ausbildungsberufe.

Worum geht es?

Per Einordnung in eine von der EU vorgegebene Punkteskala mit den Stufen 1 bis 8 sollen die deutschen Abschlüsse mit anderen europäischen Qualifikationen vergleichbar gemacht werden. Die Stufe eines Abschlusses soll vom Hauptschulabschluss (Stufe 2) bis zur Promotion (Stufe 8) reichen und auf den jeweiligen Abschlussbescheinigungen stehen. Der Bachelor wäre dem Meisterbrief auf Stufe 6 gleichgestellt. Für den Masterabschluss oder das Diplom soll Stufe 7 gelten. Die Stufe 1 definiert die Europäische Kommission als "grundlegendes Allgemeinwissen".

Das Handwerk plädiert dafür, Abitur, Fachabitur und berufliche Abschlüsse mit dreijähriger Ausbildungszeit auf gleicher Qualifikationsebene einzustufen. Für die dreijährige berufliche Erstausbildung sowie für Abitur und Fachabitur plädiert das Handwerk daher für die gemeinsame Stufe 4 auf der europäischen Skala.

"Was wir den Meisterbrief gilt, muss auch für die Erstausbildung gelten: Keine Benachteiligung beruflicher Bildung gegenüber schulischer", unterstreicht Malcherek.
Autor: nnz

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