So, 06:47 Uhr
30.10.2011
Von "Opferrente" bis Stasi-Akten-Einsicht
Bürgersprechtag der Beratungsinitiative im Auftrag der Landesbeauftragten zu den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen findet in Artern statt. Notieren Sie sich diesen Termin schon mal...
Am Donnerstag, den 8. Dezember 2011, findet es in der Zeit von 09:00 - 16:00 Uhr in der Stadtverwaltung Artern, Markt 14 im Sitzungssaal 1 statt(auch telefonische Rücksprachen unter 03466- 32 55 44 während der Sprechzeiten möglich).
Zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht wurden durch den Deutschen Bundestag die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze beschlossen. Sie beinhalten das
1. Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
Ermöglicht die Aufhebung rechtsstaatswidriger Entscheidungen der DDR-Justiz (u. a. Passvergehen/ versuchte Republikflucht, Boykott- oder staatsfeindliche Hetze, Spionage, Wehrdienstverweigerung). Ebenso politisch motivierte Verurteilungen mit überzogenem Strafmaß oder die außerhalb eines Strafverfahrens erfolgte gerichtliche oder behördliche Entscheidung mit Anordnung zur Freiheitsentziehung, sofern diese der politischen Verfolgung oder sonstigen sachfremden Zwecken gedient hat. (Einweisung Psychiatrie oder Jugendwerkhof).
2. Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG)
Dient der Aufhebung von elementar rechtsstaatswidrigen Maßnahmen von DDR-Organen, wenn die Maßnahmen zu einer gesundheitlichen Schädigung, einem Eingriff in Vermögenswerte oder einer beruflichen Benachteiligung geführt haben und die Folgen noch unmittelbar schwer und unzumutbar für den Betroffenen fortwirken.
3. Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)
Knüpft mit dem Ziel eines Nachteilsausgleichs verfolgungsbedingter Eingriffe in Ausbildung oder Beruf an StrRehaG und VwRehaG an. Erfasst auch Maßnahmen des Betriebes oder staatlicher Organe (u. a. Nichtzulassung oder Exmatrikulation zu EOS oder Fach-/Hochschule, Kündigung oder Lohn- bzw. Gehaltsminderung, Entzug Gewerbeerlaubnis).
Zielstellung dieser Rehabilitierungsgesetze ist es, Verfolgten einen Weg zu eröffnen, sich vom Makel persönlicher Diskriminierung zu befreien, einen Nachteilsausgleich in der Rente zu er-möglichen und soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch zu nehmen.
Anträge auf Rehabilitierung können noch bis 31.12.2019 gestellt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Antragstellung auf Akteneinsicht in die Unterlagen der Staatssicherheit bei der Bundesbeauftragten.
Autor: khhAm Donnerstag, den 8. Dezember 2011, findet es in der Zeit von 09:00 - 16:00 Uhr in der Stadtverwaltung Artern, Markt 14 im Sitzungssaal 1 statt(auch telefonische Rücksprachen unter 03466- 32 55 44 während der Sprechzeiten möglich).
Zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht wurden durch den Deutschen Bundestag die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze beschlossen. Sie beinhalten das
1. Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
Ermöglicht die Aufhebung rechtsstaatswidriger Entscheidungen der DDR-Justiz (u. a. Passvergehen/ versuchte Republikflucht, Boykott- oder staatsfeindliche Hetze, Spionage, Wehrdienstverweigerung). Ebenso politisch motivierte Verurteilungen mit überzogenem Strafmaß oder die außerhalb eines Strafverfahrens erfolgte gerichtliche oder behördliche Entscheidung mit Anordnung zur Freiheitsentziehung, sofern diese der politischen Verfolgung oder sonstigen sachfremden Zwecken gedient hat. (Einweisung Psychiatrie oder Jugendwerkhof).
2. Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG)
Dient der Aufhebung von elementar rechtsstaatswidrigen Maßnahmen von DDR-Organen, wenn die Maßnahmen zu einer gesundheitlichen Schädigung, einem Eingriff in Vermögenswerte oder einer beruflichen Benachteiligung geführt haben und die Folgen noch unmittelbar schwer und unzumutbar für den Betroffenen fortwirken.
3. Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)
Knüpft mit dem Ziel eines Nachteilsausgleichs verfolgungsbedingter Eingriffe in Ausbildung oder Beruf an StrRehaG und VwRehaG an. Erfasst auch Maßnahmen des Betriebes oder staatlicher Organe (u. a. Nichtzulassung oder Exmatrikulation zu EOS oder Fach-/Hochschule, Kündigung oder Lohn- bzw. Gehaltsminderung, Entzug Gewerbeerlaubnis).
Zielstellung dieser Rehabilitierungsgesetze ist es, Verfolgten einen Weg zu eröffnen, sich vom Makel persönlicher Diskriminierung zu befreien, einen Nachteilsausgleich in der Rente zu er-möglichen und soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch zu nehmen.
Anträge auf Rehabilitierung können noch bis 31.12.2019 gestellt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Antragstellung auf Akteneinsicht in die Unterlagen der Staatssicherheit bei der Bundesbeauftragten.