Fr, 06:49 Uhr
11.11.2011
Neues aus Berlin (94)
Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Kersten Steinke (Die Linke) zum Thema: Renten-Petition für geschiedene DDR-Frauen abgeschlossen und stellt fest, Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf.
Rentenansprüche von nach DDR-Recht geschiedenen Frauen, die nicht oder wenig gearbeitet haben, wurden durch das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) ab dem 01.01.1992 ersatzlos gestrichen. Es beseitigte den Eigentums-, Bestands- und Vertrauensschutz für Alterssicherungsansprüche geschiedener Frauen. Es bewirkte damit verminderte Versicherungsrenten und insbesondere frauenspezifische Diskriminierung. Die betroffenen Frauen machen mittlerweile seit 5 Wahlperioden immer noch auf Ihre Lage aufmerksam. Eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wurde abgelehnt.
Kersten Steinke, linke Thüringer Abgeordnete im Deutschen Bundestag, moniert, dass alle Regierungen, egal welcher Farbkombination, es innerhalb von 20 Jahren nicht fertig gebracht haben, ihnen, wie für die westdeutschen Frauen üblich, einen Versorgungsausgleich zuzugestehen. Fiktiv wäre das verfassungsgemäß möglich, oder man könnte wenigstens Vertrauensschutz für die DDR-Lösung gewähren. Als Vorsitzende des Petitionsausschusses begleite ich auch persönlich ihre vielfachen Petitionen mit Unterschriftenlisten sowohl in der 16. als auch 17. Wahlperiode. Erst kürzlich wurde wieder eine Mehrfachpetition durch die schwarz-gelbe Koalition abgelehnt.
Die Fraktion, DIE LINKE im Bundestag, hatte einen Antrag speziell zur Situation der in der DDR geschiedenen Frauen sowohl in dieser Wahlperiode unter Schwarz-Gelb als auch in der vorherigen unter Schwarz-Rot vorgelegt, mit denen zahlreiche Ungerechtigkeiten der Rentenüberleitung aus der Welt geschafft werden sollten. Aber die Regierenden sind nicht bereit, Fehler zu korrigieren. Die Antworten sind jedes Mal empörend. Lösungsmöglichkeiten seien zu teuer, zu verwaltungsaufwändig oder verfassungsrechtlich bedenklich.
Jetzt bleibt den Frauen nur noch die Hoffnung auf ein gutes Ergebnis der eingereichten Beschwerde am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem UN-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frauen (CEDAW).
Wahlkreisbüro Kersten Steinke
Autor: khhRentenansprüche von nach DDR-Recht geschiedenen Frauen, die nicht oder wenig gearbeitet haben, wurden durch das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) ab dem 01.01.1992 ersatzlos gestrichen. Es beseitigte den Eigentums-, Bestands- und Vertrauensschutz für Alterssicherungsansprüche geschiedener Frauen. Es bewirkte damit verminderte Versicherungsrenten und insbesondere frauenspezifische Diskriminierung. Die betroffenen Frauen machen mittlerweile seit 5 Wahlperioden immer noch auf Ihre Lage aufmerksam. Eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wurde abgelehnt.
Kersten Steinke, linke Thüringer Abgeordnete im Deutschen Bundestag, moniert, dass alle Regierungen, egal welcher Farbkombination, es innerhalb von 20 Jahren nicht fertig gebracht haben, ihnen, wie für die westdeutschen Frauen üblich, einen Versorgungsausgleich zuzugestehen. Fiktiv wäre das verfassungsgemäß möglich, oder man könnte wenigstens Vertrauensschutz für die DDR-Lösung gewähren. Als Vorsitzende des Petitionsausschusses begleite ich auch persönlich ihre vielfachen Petitionen mit Unterschriftenlisten sowohl in der 16. als auch 17. Wahlperiode. Erst kürzlich wurde wieder eine Mehrfachpetition durch die schwarz-gelbe Koalition abgelehnt.
Die Fraktion, DIE LINKE im Bundestag, hatte einen Antrag speziell zur Situation der in der DDR geschiedenen Frauen sowohl in dieser Wahlperiode unter Schwarz-Gelb als auch in der vorherigen unter Schwarz-Rot vorgelegt, mit denen zahlreiche Ungerechtigkeiten der Rentenüberleitung aus der Welt geschafft werden sollten. Aber die Regierenden sind nicht bereit, Fehler zu korrigieren. Die Antworten sind jedes Mal empörend. Lösungsmöglichkeiten seien zu teuer, zu verwaltungsaufwändig oder verfassungsrechtlich bedenklich.
Jetzt bleibt den Frauen nur noch die Hoffnung auf ein gutes Ergebnis der eingereichten Beschwerde am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem UN-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frauen (CEDAW).
Wahlkreisbüro Kersten Steinke