Mi, 09:28 Uhr
30.11.2011
Richter Kropp. Der ungebetene Rat
Der ungebetene Rat eines 64jährigen Lebenskünstlers hatte jetzt unangenehme Konsequenzen. Der Mann, der ohne Beschäftigung ist und sich von seiner Freundin unterstützen lässt, verwickelte sich am 23. Juli vergangenen Jahres in der Stadt im östlichen Kyffhäuser in einen Streit mit zwei gesondert verfolgten Männern...
Diese beiden waren gerade mit Sägearbeiten beschäftigt, als der Angeklagte erschien und ihnen Hinweise für ihre Tätigkeit gab. Diese aber wollten die passenderweise alkoholisierten Sägearbeiter gar nicht hören. Im Laufe der Diskussion holte plötzlich einer der beiden Männer eine Schreckschusswaffe aus seiner Wohnung und bedrohte damit den Angeklagten.
Der Angeklagte setzte sich zur Wehr und konnte dabei dem Mann die Waffe aus der Hand schlagen. Man rief die Polizei. Als etwa eine Stunde lang nichts passierte, nahm der Angeklagte die Pistole an sich. Mit seinem Fahrrad mit Anhänger fuhr er davon. Dabei war die Waffe in einer Einkaufstüte oben aufgelagert.
Inzwischen war die Polizei vor Ort erschienen und machte sich nun auf die Suche nach dem Angeklagten. Er konnte schließlich in Bottendorf angetroffen werden. Hier kam auch der Vorfall mit den alkoholisierten Sägearbeitern zur Sprache und das Fahrrad wurde einer Sichtkontrolle unterzogen. Hierbei fiel der mitgeführte Beutel auf dem Anhänger ins Auge. Er konnte hier gleich sehen, dass im Beutel obenauf die benannte Schreckschusswaffe gelagert war.
Wegen unerlaubten Besitzes einer Schreckschusswaffe ist jetzt der Angeklagte vor dem Amtsgericht Sondershausen zu einer Geldstrafe von 100 Euro verurteilt worden. Da zuvor ein Strafbefehl gegen ihn in Höhe von 450 Euro ergangen war, konnte er zumindest einen kleinen Gewinn für sich verbuchen. Um eine Verurteilung ist er jedoch nicht herumgekommen. Gegen die beiden Sägearbeiter wird noch ermittelt.
Ein ungebetener Rat hat im vorliegenden Fall zu unangenehmen Konsequenzen geführt: Der Ratgeber ist wegen Waffenbesitzes rechtskräftig verurteilt worden, die Sägearbeiter müssen mit einem Verfahren wegen Bedrohung rechnen. Manchmal sollte man seine Ratschläge vielleicht für sich behalten.
Autor: nnzDiese beiden waren gerade mit Sägearbeiten beschäftigt, als der Angeklagte erschien und ihnen Hinweise für ihre Tätigkeit gab. Diese aber wollten die passenderweise alkoholisierten Sägearbeiter gar nicht hören. Im Laufe der Diskussion holte plötzlich einer der beiden Männer eine Schreckschusswaffe aus seiner Wohnung und bedrohte damit den Angeklagten.
Der Angeklagte setzte sich zur Wehr und konnte dabei dem Mann die Waffe aus der Hand schlagen. Man rief die Polizei. Als etwa eine Stunde lang nichts passierte, nahm der Angeklagte die Pistole an sich. Mit seinem Fahrrad mit Anhänger fuhr er davon. Dabei war die Waffe in einer Einkaufstüte oben aufgelagert.
Inzwischen war die Polizei vor Ort erschienen und machte sich nun auf die Suche nach dem Angeklagten. Er konnte schließlich in Bottendorf angetroffen werden. Hier kam auch der Vorfall mit den alkoholisierten Sägearbeitern zur Sprache und das Fahrrad wurde einer Sichtkontrolle unterzogen. Hierbei fiel der mitgeführte Beutel auf dem Anhänger ins Auge. Er konnte hier gleich sehen, dass im Beutel obenauf die benannte Schreckschusswaffe gelagert war.
Wegen unerlaubten Besitzes einer Schreckschusswaffe ist jetzt der Angeklagte vor dem Amtsgericht Sondershausen zu einer Geldstrafe von 100 Euro verurteilt worden. Da zuvor ein Strafbefehl gegen ihn in Höhe von 450 Euro ergangen war, konnte er zumindest einen kleinen Gewinn für sich verbuchen. Um eine Verurteilung ist er jedoch nicht herumgekommen. Gegen die beiden Sägearbeiter wird noch ermittelt.
Ein ungebetener Rat hat im vorliegenden Fall zu unangenehmen Konsequenzen geführt: Der Ratgeber ist wegen Waffenbesitzes rechtskräftig verurteilt worden, die Sägearbeiter müssen mit einem Verfahren wegen Bedrohung rechnen. Manchmal sollte man seine Ratschläge vielleicht für sich behalten.