Mi, 08:41 Uhr
14.12.2011
Richter Kropp: Mutter verzichtet auf ihr Kind
Manche Mütter sind mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert. Mutter wird man rasch, das ist man dann oft nicht so einfach, so der Sondershäuser Familienrichter Christian Kropp, der es wissen muss. Streiten doch vor seiner Richterbank Jahr für Jahr Eltern aus dem Kyffhäuserkreis um ihr Kind. Dabei geht es selten um das Wohl des Kindes, sondern vielmehr um die Interessen der Eltern und ihre Probleme miteinander...
Eine Frau aus dem Kyffhäuserkreis war als alleinerziehende Mutter für ihr dreijähriges Kind verantwortlich. Die Erziehung klappte so einigermaßen. Das Kind wies jedoch Verletzungsspuren auf, welche das Jugendamt veranlassten, beim Sondershäuser Familiengericht einen Antrag auf Entzug des elterlichen Sorgerechts zu stellen.
Eine erste Verhandlung ergab erhebliche Zweifel an der Darstellung der Mutter, ihr Kind sei nicht geschlagen worden. Ein medizinisches Gutachten wies typische Verletzungsmuster an der Wange der Kleinen auf, die von einem Schlag herrührte. Ein Strafrichter hatte die Mutter deswegen jedoch freigesprochen.
Das Familiengericht holte daraufhin ein familienpsychologisches Gutachten ein. Die Gutachterin kam dann zu dem Ergebnis, dass der Mutter die Eignung zur Erziehung ihrer Tochter fehlte. Das Verhältnis zwischen beiden sei von Gleichgültigkeit und Gefühlskälte geprägt, die der Entwicklung des Mädchens nicht förderlich seien.
Mit diesem Ergebnis in einer weiteren Verhandlung konfrontiert, verzichtete die Mutter freiwillig auf ihr Kind. Dieses wächst jetzt bei einer Pflegefamilie auf, die Mutter darf es jedoch regelmäßig sehen.
Ich will doch nur das Beste für mein Kind, so die Mutter vor dem Sondershäuser Familiengericht. Das Beste war in diesem Fall die Trennung von Mutter und Kind. Ob dies von Dauer sein wird oder die Mutter erheblich an sich arbeiten wird, muss die weitere Zukunft zeigen. Familienrichter Christian Kropp konnte dieses Verfahren dann mit einem entsprechenden Vergleich abschließen.
Autor: nnzEine Frau aus dem Kyffhäuserkreis war als alleinerziehende Mutter für ihr dreijähriges Kind verantwortlich. Die Erziehung klappte so einigermaßen. Das Kind wies jedoch Verletzungsspuren auf, welche das Jugendamt veranlassten, beim Sondershäuser Familiengericht einen Antrag auf Entzug des elterlichen Sorgerechts zu stellen.
Eine erste Verhandlung ergab erhebliche Zweifel an der Darstellung der Mutter, ihr Kind sei nicht geschlagen worden. Ein medizinisches Gutachten wies typische Verletzungsmuster an der Wange der Kleinen auf, die von einem Schlag herrührte. Ein Strafrichter hatte die Mutter deswegen jedoch freigesprochen.
Das Familiengericht holte daraufhin ein familienpsychologisches Gutachten ein. Die Gutachterin kam dann zu dem Ergebnis, dass der Mutter die Eignung zur Erziehung ihrer Tochter fehlte. Das Verhältnis zwischen beiden sei von Gleichgültigkeit und Gefühlskälte geprägt, die der Entwicklung des Mädchens nicht förderlich seien.
Mit diesem Ergebnis in einer weiteren Verhandlung konfrontiert, verzichtete die Mutter freiwillig auf ihr Kind. Dieses wächst jetzt bei einer Pflegefamilie auf, die Mutter darf es jedoch regelmäßig sehen.
Ich will doch nur das Beste für mein Kind, so die Mutter vor dem Sondershäuser Familiengericht. Das Beste war in diesem Fall die Trennung von Mutter und Kind. Ob dies von Dauer sein wird oder die Mutter erheblich an sich arbeiten wird, muss die weitere Zukunft zeigen. Familienrichter Christian Kropp konnte dieses Verfahren dann mit einem entsprechenden Vergleich abschließen.