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Mo, 09:58 Uhr
02.01.2012

Richter Kropp: Verhängnisvolle Verlegenheit

Wir kennen das alle: Etwas läuft nicht so wie geplant, aber der Mut, dies einzugestehen fehlt uns. Da reden wir etwa vom neuen Job oder neuem Auto, welche sich nachträglich als doch nicht so großartig ausweisen. Was erst angepriesen wurde, wird dann selten offen zurückgenommen. Manche verstricken sich dabei in Lügengebilde, die oft nur schwer aufrechtzuerhalten sind...


So ähnlich muss es einem 19jährigen Sondershäuser ergangen sein. Unter dem 20. 10. 2009 hatte er beim Amt für Ausbildungsförderung des Landratsamts Kyffhäuserkreis Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, welche ihm mit Bescheid vom 26. Februar des Jahres 2010 bewilligt wurden, beantragt. Entgegen der ihm bekannten Verpflichtung, alle für die Leistungsgewährung erheblichen Tatsachen dem Amt für Ausbildungsförderung bei Antragstellung mitzuteilen, verschwieg er bewusst, dass er bereits seit dem 29. September 2009 den begleitenden Unterricht zu seiner Ausbildung zum Medizinisch-technischen Assistenten für Funktionsdiagnostik nicht besuchte.

Vielmehr hatte er die Ausbildung abgebrochen und besuchte ein freiwilliges soziales Jahr beim Volleyballverband. Infolge dessen kam es zu einer Überzahlung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz in Höhe von 4.550 Euro, was von ihm auch beabsichtigt war. Er traute sich nicht, zu Hause den Ausbildungsabbruch zu offenbaren und ließ die Dinge laufen. Zurückgezahlt wurde bisher nichts.

Aus dieser verhängnisvollen Verlegenheit wurde dann ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht Sondershausen. Wegen Betruges hatte ihn nämlich die Staatsanwaltschaft Mühlhausen angeklagt.

Das Verfahren selbst verlief unspektakulär. Der 19jährige war geständig und wurde von Jugendrichter Gerald Fierenz zu einer Geldstrafe von 675 Euro verurteilt, welche nun rechtskräftig geworden ist.

Hätte der Heranwachsende den Mut gehabt, alles zu Hause zu offenbaren, wäre es zu keiner Straftat und keinem Strafverfahren gekommen. Aber dazu gehörte eben einiges an Mut!
Autor: nnz

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