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Mi, 11:48 Uhr
04.01.2012

Richter Kropp: Trouble an der Tankstelle

Wir Autofahrer sind es ja gewohnt: steigende Spritpreise, wo man nur hinsieht. Der Autofahrer hat hier kaum eine Chance, dem Preisdiktat zu entkommen und nimmt dieses meist zähneknirschend hin. Oder auch nicht, wie jetzt ein 20järiger aus Westgreußen demonstriert hat...


Am 20. Dezember 2010 betankte er gegen 16 Uhr bei der ARAL Tankstelle in Sömmerda seinen Pkw mit insgesamt 39,46 Litern Kraftstoff im Wert von 61,12 Euro. Auch am Heiligabend letzten Jahres versorgte er sich „unentgeltlich“ mit Kraftstoff. Er betankte an diesem Tag gegen 21:17 Uhr bei der OMV Tankstelle in Sömmerda das gleiche Fahrzeug mit insgesamt 26,69 Litern Kraftstoff im Wert von 40,01 Euro.

In beiden Fällen legte der Angeklagte eine nicht gedeckte EC-Karte vor. Als diese beim Zahlvorgang bemerkt wurde, ließ es das Tankstellenpersonal zu, dass sich der Angeklagte mit dem betankten Fahrzeug entfernte. Entgegen verschiedener Versprechen ist der Kraftstoff nie bezahlt worden.

In beiden Fällen täuschte der Angeklagte über seine Zahlungswillig- und Zahlungsfähigkeit. Vor dem Amtsgericht Sondershausen, wo der junge Mann sich wegen zweifachen Betruges zu verantworten hatte, war er im Wesentlichen geständig. Er habe gedacht, sein Konto sei gedeckt und dann auch nicht später entgegen seiner Zusage gegenüber dem Tankstellenpersonal bezahlt, weil er kein Geld hatte.

Das Bild, welches sich Jugendrichter Gerald Fierenz vom Angeklagten machen konnte, sprach dann Bände. Der junge Mann verlässt bald ohne richtige Schulausbildung die elterliche Wohnung, einen Job und eine Wohnung hat er nicht. Mit 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit ist der Angeklagte im Urteil des Amtsgerichts Sondershausen noch einmal davongekommen.

Tankstellendelikte dieser Art kommen immer wieder vor, gerade in Zeiten wirtschaftlicher Not. Die meisten Täter lassen sich über die Autokennzeichen und visuelle Überwachungsanlagen ermitteln. Nicht immer steht dann eine Geldstrafe am Ende der Verhandlung. In den letzten Jahren ist es vor dem Amtsgericht Sondershausen wegen solcher Delikte auch zu Freiheitsstrafen gekommen. Das Urteil ist rechtskräftig geworden.
Autor: nnz

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