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Fr, 18:58 Uhr
20.01.2012

Neues aus Berlin (7)

Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Johannes Selle (CDU) zum Thema: Filmerbe

Diese Woche hatte ich im Plenum zur Bewahrung und Digitalisierung des Deutschen Filmerbes zu sprechen. In meiner Rede führte ich aus:
„Die Themenfelder, um die es dabei geht, wurden bei dem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses Kultur und Medien zum Thema „Filmerbe – Archivierung und Digitalisierung“ am 9.11.2011 sehr deutlich. Da geht es zunächst einmal um die vollständige Bestandsaufnahme, in der auch der Erhaltungszustand erfasst werden sollte.

Für die Zukunft gehört die für dieses Jahr vorgesehene Änderung des Bundesarchivgesetzes mit der Pflichtregistrierung aller produzierten Kinofilme dazu. Aus dieser Pflichtregistrierung wird sich ergeben, in welchem ergänzenden Umfang eine Pflichthinterlegung aller Werke vorgesehen werden kann und welche finanziellen Auswirkungen für Produzenten oder auch die öffentliche Hand damit verbunden sind.

Auch durch die Fernsehanstalten werden Filme hergestellt, deren Sicherung auf Dauer in die Betrachtung ebenso einzubeziehen sind, wie die Zugänglichkeit für Interessenten. Nach dem Stand der Technik ist davon auszugehen, dass zukünftige Nutzungen digitalisierte Werke voraussetzen. Das stellt für neue Produktionen weniger ein Problem dar als für historische Werke. Bei den historischen Werken stehen wir inzwischen in vielen Fällen vor der Aufgabe, die Filme vor der Digitalisierung zu restaurieren. Dies kann, abhängig vom Zustand, sechsstellige Beträge pro Film erforderlich machen und um dies zu leisten, wird eine Priorisierung und sogar eine Kanonisierung unumgänglich sein.

Unzweifelhaft wird nicht jeder Film zum Erbe gerechnet werden können. Auf welche Weise hier vorgegangen werden kann, gehört zu den Fragen, die als nächstes gelöst werden müssen. Wenn auch der Digitalisierung die Zukunft gehört, so ist schon erstaunlich was die Öffentliche Anhörung zu diesem Thema an Erkenntnissen gebracht hat.

Die Geschwindigkeit der digitalen Revolution ist ungebrochen. Damit verbunden ist eine Vielfalt von Formaten und Geräten. Die Standards wechseln und müssen immer wieder neu gefunden werden. Demgegenüber steht die qualitativ hochwertige und vergleichsweise lang anhaltende Sicherung auf herkömmlichen Filmmaterial. Es ist durchaus nicht selbstredend und völlig eindeutig, wie der Weg der Digitalisierung kosteneffizient beschritten werden kann. Die Digitalisierung eines abendfüllenden Filmes beläuft sich im Moment auf einen fünfstelligen Betrag.

In Deutschland unterstützen auch die Länder und weitere Ministerien das große Thema, das gesamte kulturelle Erbe zu digitalisieren, wozu über den Film hinausgehend Bücher, Gemälde, Architektur und vieles andere mehr zu zählen ist. Auch diese Erfahrung und Forschungsergebnisse sind zu berücksichtigen. Hier muss insbesondere durch Mitwirkung der Experten der Branche eine einvernehmliche Lösung definiert und dann allgemeinverbindlich gemacht werden.

Um vorhandene Werke digitalisieren zu können, muss in Übereinstimmung mit dem Urheberrecht gehandelt werden. Dort, wo die Filme physisch liegen, liegen nicht immer die Rechte. Der Prozess der Rechteklärung und gegebenenfalls der Rechteeinholung ist sehr aufwändig und dadurch auch kostenintensiv. Nicht in jedem Fall kann er erfolgreich zu Ende geführt werden. Da es aber in jedem Fall von hohem allgemeinen Interesse ist, das Erbe zu bewahren und auch zu nutzen, sind entsprechende gesetzliche Regelungen zu schaffen, die uns das Handeln ermöglichen, aber auch berechtigte nachträglich auftretende Interessen berücksichtigen kann.

Das Thema der Bewahrung des Erbes und der Nutzbarmachung kennen andere europäische Nationen auch. Wir sind gut beraten, nach deren Erfahrungen zu fragen. Diesen Prozess auch auf europäischer Ebene mitzugestalten, verdient ebenso unsere Anstrengungen. Denn was zu Europa gehört, definiert sich wesentlich auch über die gemeinsamen kulturellen Wurzeln. Insbesondere ist hier an die Regelung zu denken, die wir im Umgang mit verwaisten Werken brauchen.

Ebenfalls mitbedacht werden sollte, wie unser Erbe anderen europäischen Nutzern ebenso zugänglich gemacht werden kann (durch Untertitelung z. B.) wie deren Erbe unserer Bevölkerung. Das kulturelle Erbe der Bewegtbilder zu sichern und zu bewahren ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, gehört zu unserem Selbstverständnis und natürlich auch zu unserem Selbstbewusstsein. Deshalb sehe ich der weiteren Diskussion guten Mutes entgegen.“.
Johannes Selle
Autor: khh

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