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Mo, 08:58 Uhr
23.01.2012

Richter Kropp: Ein teurer Hafturlaub?

Ein Häftling „nutzt“ seinen Hafturlaub, um dubiose Autogeschäfte zu tätigen, sich auf Kosten anderer zu bewirten, wobei andere auf dem Schaden sitzen bleiben. Nicht nur für die Geschädigten war dieser Urlaub teuer. Gegen die Angeklagten wurden Freiheitsstrafen verhängt. So könnte man den Fall des Amtsgerichts Sondershausen kurz zusammenfassen. Doch der Reihe nach...


Ein 51 Jahre alter Angeklagter, der sich in Strafhaft befand und als Freigänger seinen Urlaub nutzte, um dorthin nicht zurückzukehren, betrat im September 2010 die Geschäftsräume eines Autohauses in Mühlhausen. Um sich ein kostenloses Mietfahrzeug zu verschaffen, gaukelte er dem Verkäufer vor, einen PKW kaufen zu wollen und erteilte einen schriftlichen Bestellauftrag über einen Verkaufspreis von 16.900 Euro.

Im Zuge der weiteren Gespräche erweckte der Angeklagte sodann den wahrheitswidrigen Eindruck, dass sich seine Freundin angeblich auch einen Pkw des Autohauses kaufen wolle und erreichte so, dass ihm ein Mietwagen für das anstehende Wochenende bis Montag, den 6. September 2010, zur Probefahrt überlassen wurde. Tatsächlich bestanden keinerlei Kaufinteresse sowie ausreichende finanzielle Möglichkeiten, irgendein Fahrzeug zu erwerben. Den PKW brachte der Angeklagte, wie von ihm beabsichtigt, weder am 6. September 2010 noch irgendwann später zurück. Vielmehr nutzte der Angeklagte das Fahrzeug weiter. Der genannte Pkw konnte erst nach der Festnahme des Angeklagten am 21. September 2010 in Rudolstadt gefunden und an die geschädigte Firma zurückgegeben werden.

Wegen Betrugs in zwei Fällen und Unterschlagung standen der mehrfach vorbestrafte Mann und seine 27jährige Lebensgefährtin jetzt vor dem Amtsgericht Sondershausen. Denn am 11.09.2010 hatten sie sich für acht Übernachtungen in einer Pension in Ichstetdt eingemietet, ohne den Mietzins zu begleichen, was von ihnen auch so beabsichtigt war. Fünf Tage später erfolgte das gleiche Vorgehen in einer Pension in Allmenhausen. Der Schaden beim Autohaus belief sich auf 540 Euro, bei den Pensionen auf 470,50 Euro und 703,20 Euro.

Beide waren jetzt in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Sondershausen geständig und wurden von Strafrichter Gerald Fierenz zu Freiheitsstrafen verurteilt, der Mann zu einer Haftstrafe von 1 Jahr, die Frau zu einer Bewährungsstrafe von 6 Monaten.

Beim Angeklagten wurde sein Geständnis zu seinen Gunsten gewertet, zu seinen Lasten gingen einschlägige Vorstrafen und die Tatsache, dass er die Taten in seinem „Hafturlaub“ ausgeführt hatte. Der Angeklagte hat gegen dieses Urteil Rechtsmittel eingelegt.

Das selbstsichere Auftreten des Mannes im Mühlhäuser Autohaus hatte offensichtlich genügenden Eindruck hinterlassen, so dass man ihm unkontrolliert einen Wagen überließ – ein teurer Hafturlaub!
Autor: nnz

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Kommentare
Wolfi65
23.01.2012, 12:43 Uhr
Mal richtig Urlaub machen
Dies gilt natürlich auch für Hafturlauber.
Und was ist schon ein Urlaub ohne ein Auto und eine angemessene Unterkunft. Man will es sich mal richtig ein paar Tage gutgehen lassen. Wegen mangelder finanzieller Mittel sollte kein Urlauber auf die schönsten Tage im Jahr verzichten.

Die Unterkunft und den Leihwagen können doch nach dem absitzen der Haft bezahlt werden. Dass natürlich Arbeitsplätze für Ex Sträflinge nicht so üppig gesäät sind, kann man ja dem Mann nicht zum Vorwurf machen. Ja wenigstens ein paar Tage Urlaub sind doch herausgesprungen, bevor die strenge Hand des Gesetzes eingegriffen hat.

Der Autohausbesitzer ist wohl der Dumme, da der Wagen ja jetzt nicht mehr als Neu bezeichnet und verkauft werden kann, es sei denn, man kann den Tacho wieder auf Null stellen und ein paar Lackkratzer retuschieren. Ein bischen Cockpitspray könnte der Sache vielleicht behilflich sein...
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