Mi, 19:44 Uhr
01.02.2012
Illegale Schrottsammlungen
Das Umweltamt des Landratsamtes Kyffhäuserkreis weist alle Bürger darauf hin, dass es sich bei mittels Briefkasteneinwurf angekündigten Sammelaktionen von Kühlgeräten, Elektronikschrott, Metallen, Batterien, Reifen, Rädern oft um illegale Sammlungen handelt und ein Bußgeld drohen kann. Dazu erreichte kn folgende Meldung...
Diesen Unternehmen oder Personen fehlt in aller Regel die erforderliche Genehmigung von den Ordnungsbehörden der Gemeinden oder des Landkreises. Durch eine "Rosinenpickerei" bleiben oft Restmengen zurück, welche dann auf Kosten der Allgemeinheit von Gemeinden oder Landkreis entsorgt werden müssen.
Es muss davon ausgegangen werden, dass es sich um illegale Sammlungen handelt, wenn weder Firmenanschrift noch Ansprechpartner auf den Flyern angegeben sind.
Die so eingesammelten Abfälle nehmen nicht selten den Weg nach Osteuropa, Afrika oder Asien.
Die Abgabe (also das Bereitstellen) von Elektroaltgeräten an illegale Sammler stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Es besteht dem Landkreis gegenüber eine Andienungspflicht.
Die Bürgerinnen und Bürger des Kyffhäuserkreises werden aufgefordert, die vom Landkreis ohne jegliche Zusatzkosten (außer Porto für die Abrufkarte) angebotenen Entsorgungsmöglichkeiten zu nutzen. Dazu sind in der jährlich erscheinenden Abfallfibel entsprechende Abrufkarten z.B. für Elektronikschrott enthalten.
Zu den auf den Flyern der unbekannten Sammler vermerkten Abholterminen sollten keine elektrischen Geräte oder Ähnliches bereitgestellt werden.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Umweltamtes unter 03632/741 259 oder 741 342 gern zur Verfügung.
Autor: khhDiesen Unternehmen oder Personen fehlt in aller Regel die erforderliche Genehmigung von den Ordnungsbehörden der Gemeinden oder des Landkreises. Durch eine "Rosinenpickerei" bleiben oft Restmengen zurück, welche dann auf Kosten der Allgemeinheit von Gemeinden oder Landkreis entsorgt werden müssen.
Es muss davon ausgegangen werden, dass es sich um illegale Sammlungen handelt, wenn weder Firmenanschrift noch Ansprechpartner auf den Flyern angegeben sind.
Die so eingesammelten Abfälle nehmen nicht selten den Weg nach Osteuropa, Afrika oder Asien.
Die Abgabe (also das Bereitstellen) von Elektroaltgeräten an illegale Sammler stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Es besteht dem Landkreis gegenüber eine Andienungspflicht.
Die Bürgerinnen und Bürger des Kyffhäuserkreises werden aufgefordert, die vom Landkreis ohne jegliche Zusatzkosten (außer Porto für die Abrufkarte) angebotenen Entsorgungsmöglichkeiten zu nutzen. Dazu sind in der jährlich erscheinenden Abfallfibel entsprechende Abrufkarten z.B. für Elektronikschrott enthalten.
Zu den auf den Flyern der unbekannten Sammler vermerkten Abholterminen sollten keine elektrischen Geräte oder Ähnliches bereitgestellt werden.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Umweltamtes unter 03632/741 259 oder 741 342 gern zur Verfügung.
