Fr, 07:47 Uhr
03.02.2012
Gutscheine von Schlecker
Die Drogeriemarktkette Schlecker hat am 23. Januar beim Amtsgericht Ulm einen Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt. Das vorläufige Insolvenzverfahren ist unter dem Aktenzeichen 1 IN 24/12 anhängig. Viele Verbraucher fragen sich, was jetzt mit ihren Gutscheinen wird? Wir haben die Antwort...
Die Läden von Schlecker sind weiterhin geöffnet, so dass Einkäufe von z. B. Kosmetik, Waschpulver und Babynahrung in der nächstgelegenen Schlecker-Filiale erledigt werden können. Auch Gutscheine werden nach Angaben von Schlecker eingelöst. Verbraucher sollten jedoch nicht allzu lange damit warten, rät Ralf Reichertz, Referatsleiter Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Sollte es dabei Probleme geben, kann man sich an den vorläufigen Insolvenzverwalter wenden. Ob sich der Aufwand lohnt, hängt nicht zuletzt von der Höhe des Gutscheinbetrages ab.
Wer online bei Schlecker bestellen möchte, sollte vorsichtshalber keine Vorkasse leisten. Grundsätzlich empfehlen Verbraucherschützer beim Internet-Einkauf Zahlung per Rechnung oder Einzugsermächtigung.
Hintergrund: Problematisch wird die Einlösung von Gutscheinen ab Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Dann können Forderungen aus einem Gutschein nur noch beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Soweit dann noch Geld vorhanden sein sollte, erhalten Verbraucher eine entsprechende Quote ausgezahlt. Meist gehen derartige Forderungen aber wegen der geringen Insolvenzmasse ins Leere.
Ebenso könnte auch jetzt schon der vorläufige Insolvenzverwalter anordnen, die Gutscheine nicht einzulösen, da es sich um Verbindlichkeiten des Unternehmens handelt und er die Insolvenzmasse zusammenhalten muss.
Autor: nnzDie Läden von Schlecker sind weiterhin geöffnet, so dass Einkäufe von z. B. Kosmetik, Waschpulver und Babynahrung in der nächstgelegenen Schlecker-Filiale erledigt werden können. Auch Gutscheine werden nach Angaben von Schlecker eingelöst. Verbraucher sollten jedoch nicht allzu lange damit warten, rät Ralf Reichertz, Referatsleiter Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Sollte es dabei Probleme geben, kann man sich an den vorläufigen Insolvenzverwalter wenden. Ob sich der Aufwand lohnt, hängt nicht zuletzt von der Höhe des Gutscheinbetrages ab.
Wer online bei Schlecker bestellen möchte, sollte vorsichtshalber keine Vorkasse leisten. Grundsätzlich empfehlen Verbraucherschützer beim Internet-Einkauf Zahlung per Rechnung oder Einzugsermächtigung.
Hintergrund: Problematisch wird die Einlösung von Gutscheinen ab Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Dann können Forderungen aus einem Gutschein nur noch beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Soweit dann noch Geld vorhanden sein sollte, erhalten Verbraucher eine entsprechende Quote ausgezahlt. Meist gehen derartige Forderungen aber wegen der geringen Insolvenzmasse ins Leere.
Ebenso könnte auch jetzt schon der vorläufige Insolvenzverwalter anordnen, die Gutscheine nicht einzulösen, da es sich um Verbindlichkeiten des Unternehmens handelt und er die Insolvenzmasse zusammenhalten muss.
