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Mo, 10:04 Uhr
06.02.2012

Richter Kropp: Unbillige Härte

Unser Recht ist erfüllt von sogenannten unbestimmten Rechtsbegriffen. Unzumutbarkeit, unverzüglich oder Treu und Glauben sind hierbei die wichtigsten. Solche Begriffe sind von der Rechtsprechung mit Leben zu füllen und auf jeden Fall gesondert anzuwenden. Ein unbestimmter Rechtsbegriff ist für das Familienrecht besonders wichtig: die unbillige Härte. Dieser ist für Wohnungszuweisungsfälle wichtig, wie jetzt vor dem Amtsgericht Sondershausen zu erleben...


Dort hatte die Ehefrau beantragt, ihren Mann aus der Wohnung zu entfernen. Beide lebten in einem Einfamilienhaus im östlichen Kyffhäuserkreis, welches der Frau gehört. Die Trennung der Eheleute erfolgte in der gemeinsamen Wohnung. Ihr Vorwurf: Der Mann trinke in erheblichem Umfang und würde mit Feuer in der Nähe offener Öltanks hantieren.

In der mündlichen Verhandlung vor dem Familiengericht in Sondershausen saß Familienrichter Christian Kropp der Frau alleine gegenüber. Ihr Mann war zum Gerichtstermin nicht gekommen.

Damit hatte die Frau aber schon gerechnet. Ihr Mann würde seit der Trennung keine Post mehr öffnen und habe sich jetzt ganz dem Trunke ergeben. In diesem Zustand würde er sie auch bedrohen. Er sei unberechenbar.

Diesen Zustand muss die Frau nun nicht mehr hinnehmen. Der Familienrichter setzte den Mann jetzt vor die Tür. Das Verhalten des Ehemannes stelle in seiner Gesamtheit und in der radikalen Entwicklung seit der Trennung eine unbillige Härte dar. Der Richter sah somit für diesen Fall den unbestimmten Rechtsbegriff als erfüllt an.

Über das Schicksal des Paares wird das Gericht demnächst mehr erfahren, dann nämlich wenn die Parteien zur Scheidung erscheinen müssen. Bis dahin muss die Frau jedoch nicht mit ihrem unberechenbaren Mann das Haus teilen.
Autor: nnz

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