Di, 07:56 Uhr
07.02.2012
Online erfolgreich
Seit Anfang 2011 können die Thüringer Gerichtsvollzieher/innen gepfändete Sachen über die Internetplattform www.justiz-auktion.de online versteigern. Im ersten Jahr erzielten sie mit dieser unkomplizierten Versteigerungsform bei 99 Auktionen einen Erlös von...
...insgesamt 37.490,44 Euro. Besonders nachgefragt waren Fahrzeuge, Computer, Audiogeräte und DVD-Player. Unsere Erwartung, dass die Online-Versteigerungen die Anzahl der Präsenzversteigerungen übertreffen werden, hat sich bereits bestätigt. Dennoch gibt es noch Luft nach oben, freut sich Justizminister Holger Poppenhäger über den guten Start und ermuntert auch die Gerichtsvollzieher/innen, die noch nicht von Online-Versteigerungen Gebrauch gemacht haben, sie stärker in Betracht zu ziehen.
Die Arbeit der Gerichtsvollzieher bei der Verwertung der gepfändeten Gegenstände wird durch die Online-Versteigerungen erheblich erleichtert. Arbeits- und kostenintensiv und wenig ertragreich fanden in der Vergangenheit immer weniger Präsenzversteigerungen in der Zwangsvollstreckung statt.
Im Jahr 2008 beispielsweise führten die rund 120 Thüringer Gerichtsvollzieher nur noch 61 solcher Versteigerungen durch. Justiz-Auktion bietet echte Versteigerungen im Rechtssinne und stellt den Kunden und der Justiz ein zuverlässiges und gebührenfreies Angebot zur Verfügung. Sämtliche Verkäufer/innen auf der Plattform gehören der Justiz an.
Hintergrund: Nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung steht die Internetversteigerung von gepfändeten Sachen im Rahmen der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher gleichberechtigt neben der Präsenzversteigerung vor Ort. Die Versteigerungsart liegt in der Wahl des Gerichtsvollziehers (§ 814 Abs. 2 ZPO). Thüringen hat seit Oktober 2010 die erforderlichen rechtlichen, technischen und organisatorischen Regelungen getroffen.
Die von Nordrhein-Westfalen entwickelte Versteigerungsplattform www.justiz-auktion.de nutzen inzwischen die Staatsanwaltschaften und Gerichtvollzieher/innen aller Bundesländer für gepfändete, beschlagnahmte, eingezogene oder ausgesonderte Gegenstände.
Autor: nnz...insgesamt 37.490,44 Euro. Besonders nachgefragt waren Fahrzeuge, Computer, Audiogeräte und DVD-Player. Unsere Erwartung, dass die Online-Versteigerungen die Anzahl der Präsenzversteigerungen übertreffen werden, hat sich bereits bestätigt. Dennoch gibt es noch Luft nach oben, freut sich Justizminister Holger Poppenhäger über den guten Start und ermuntert auch die Gerichtsvollzieher/innen, die noch nicht von Online-Versteigerungen Gebrauch gemacht haben, sie stärker in Betracht zu ziehen.
Die Arbeit der Gerichtsvollzieher bei der Verwertung der gepfändeten Gegenstände wird durch die Online-Versteigerungen erheblich erleichtert. Arbeits- und kostenintensiv und wenig ertragreich fanden in der Vergangenheit immer weniger Präsenzversteigerungen in der Zwangsvollstreckung statt.
Im Jahr 2008 beispielsweise führten die rund 120 Thüringer Gerichtsvollzieher nur noch 61 solcher Versteigerungen durch. Justiz-Auktion bietet echte Versteigerungen im Rechtssinne und stellt den Kunden und der Justiz ein zuverlässiges und gebührenfreies Angebot zur Verfügung. Sämtliche Verkäufer/innen auf der Plattform gehören der Justiz an.
Hintergrund: Nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung steht die Internetversteigerung von gepfändeten Sachen im Rahmen der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher gleichberechtigt neben der Präsenzversteigerung vor Ort. Die Versteigerungsart liegt in der Wahl des Gerichtsvollziehers (§ 814 Abs. 2 ZPO). Thüringen hat seit Oktober 2010 die erforderlichen rechtlichen, technischen und organisatorischen Regelungen getroffen.
Die von Nordrhein-Westfalen entwickelte Versteigerungsplattform www.justiz-auktion.de nutzen inzwischen die Staatsanwaltschaften und Gerichtvollzieher/innen aller Bundesländer für gepfändete, beschlagnahmte, eingezogene oder ausgesonderte Gegenstände.