Do, 14:31 Uhr
09.02.2012
Neues aus Berlin (17)
Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Kersten Steinke (Die Linke) zum Thema: DDR-Konsumgenossenschaften und fordert, Arbeit bei DDR-Konsumgenossenschaften rentenrechtlich anerkennen.
In einer Petition an den Deutschen Bundestag hat ein Bürger aus Thüringen die rentenrechtliche Anerkennung von Beschäftigungszeiten bei den Produktionsbetrieben der DDR-Konsumgenossenschaften als Zeiten im Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz gefordert. DIE LINKE unterstützt die Petition.
Beschäftigungsverhältnisse in Unternehmen, die nicht die Bezeichnung volkseigen trugen, werden nicht als Zeiten im Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz anerkannt. Dabei wurde das Zusatzversorgungssystem der DDR 1950 nicht nur für volkseigene Betriebe eingeführt, sondern auch für Betriebe, die ihnen gleichgestellt waren, so Kersten Steinke, Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE aus Bad Frankenhausen.
Die Konsumgenossenschaften der DDR waren vom Namen her keine volkseigenen Betriebe. Sie unterlagen jedoch genauso den Planfestlegungen, mussten ihre Nettogewinne an den Staat abgeben und erhielten die notwendigen Mittel für Investitionen aus dem Staatshaushalt.
Kersten Steinke fordert daher, die Beschäftigungszeiten bei den DDR-Konsumgenossenschaften wie Zeiten im Zusatzversorgungssystem der DDR zu behandeln.
Kersten Steinke
Autor: khhIn einer Petition an den Deutschen Bundestag hat ein Bürger aus Thüringen die rentenrechtliche Anerkennung von Beschäftigungszeiten bei den Produktionsbetrieben der DDR-Konsumgenossenschaften als Zeiten im Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz gefordert. DIE LINKE unterstützt die Petition.
Beschäftigungsverhältnisse in Unternehmen, die nicht die Bezeichnung volkseigen trugen, werden nicht als Zeiten im Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz anerkannt. Dabei wurde das Zusatzversorgungssystem der DDR 1950 nicht nur für volkseigene Betriebe eingeführt, sondern auch für Betriebe, die ihnen gleichgestellt waren, so Kersten Steinke, Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE aus Bad Frankenhausen.
Die Konsumgenossenschaften der DDR waren vom Namen her keine volkseigenen Betriebe. Sie unterlagen jedoch genauso den Planfestlegungen, mussten ihre Nettogewinne an den Staat abgeben und erhielten die notwendigen Mittel für Investitionen aus dem Staatshaushalt.
Kersten Steinke fordert daher, die Beschäftigungszeiten bei den DDR-Konsumgenossenschaften wie Zeiten im Zusatzversorgungssystem der DDR zu behandeln.
Kersten Steinke