Mo, 10:10 Uhr
13.02.2012
Richter Kropp: Prügelnde Schüler
Für viele Schüler und Schülerinnen sind sie ein Schrecken, der sie oft bis ins Alter verfolgt und der dazu führt, dass sie sich in ihrer Jugend oft nicht mehr in die Schule trauen: schlagende Schüler. So in einer Schule in Bad Frankenhausen, wo sich Folgendes zutrug...
Am 10. Februar 2010 suchten zwei 14 und 15jährige Jungen nach dem Sportunterricht in der Umkleidekabine Streit. Es kam zunächst zu einer Rangelei zwischen einem der beiden und einem Zeugen, in deren Folge schlug dieser dem Mitschüler mit der Faust ins Gesicht. Im Anschluss kam nun der Zweite auf das Opfer zu. Er stellte ihn wegen der gerade stattgefundenen Rempelei zur Rede und schlug seinerseits, zumindest zweimal in den Bauch.
Kurze Zeit später, im Flur der Turnhalle, griff der erste Junge das Opfer nochmals an. Er versetzte ihm einen Faustschlag ins Gesicht, durch den dieser mit dem Kopf gegen die Wand gestoßen wurde. Dabei äußerte er: Wenn du das jetzt petzt, verprügele ich dich richtig krankenhausreif. Nachdem der Geschädigte gleichwohl seinen Eltern von den Handlungen der beiden Jungen berichtet hatte, suchte eine Lehrerin das Gespräch mit ihnen.
Der Junge stellte, darüber verärgert, den Geschädigten am Vormittag des 12. Februar 2010 während der Schulzeit zur Rede und sagte: Spinnst du? Hast du schon wieder gepetzt? Daraufhin schlug er erneut auf den Geschädigten mit Fäusten ein. Infolge der Tätlichkeiten erlitt der Geschädigte Schmerzen, Hämatome und Prellungen. Am 22. Februar nutzten die beiden Jungen wiederum den Sportunterricht, um Schläge auszuteilen. Im Umkleideraum der Schule griffen sie sich den einen anderen Jungen. Gemeinsam versetzte man ihm mehrere Schläge und Tritte, bis der Sportlehrer die Auseinandersetzung beendete.
Auf die Vorfälle reagierte die Schule dahingehend, dass der Haupttäter der Schule verwiesen wurde. Der andere Junge wurde drei Tage vom Unterricht suspendiert.
Auch das Jugendgericht in Sondershausen unter Vorsitz von Amtsrichter Gerald Fierenz hat darauf reagiert. Der Haupttäter wurde zu einer Jugendstrafe von 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der andere Junge hat 100 Stunden gemeinnützige Arbeit nach Weisung der Jugendgerichtshilfe zu erbringen. Die Angeklagten waren vor Gericht zum Teil jedenfalls geständig.
Für viele Schüler und Schülerinnen sind sie ein Schrecken gewesen, die prompte Reaktion von Schule und Gericht dürfte solche Tätertypen hoffentlich abschrecken, sich an Schwächeren auszulassen. Das Urteil ist rechtskräftig geworden.
Autor: nnzAm 10. Februar 2010 suchten zwei 14 und 15jährige Jungen nach dem Sportunterricht in der Umkleidekabine Streit. Es kam zunächst zu einer Rangelei zwischen einem der beiden und einem Zeugen, in deren Folge schlug dieser dem Mitschüler mit der Faust ins Gesicht. Im Anschluss kam nun der Zweite auf das Opfer zu. Er stellte ihn wegen der gerade stattgefundenen Rempelei zur Rede und schlug seinerseits, zumindest zweimal in den Bauch.
Kurze Zeit später, im Flur der Turnhalle, griff der erste Junge das Opfer nochmals an. Er versetzte ihm einen Faustschlag ins Gesicht, durch den dieser mit dem Kopf gegen die Wand gestoßen wurde. Dabei äußerte er: Wenn du das jetzt petzt, verprügele ich dich richtig krankenhausreif. Nachdem der Geschädigte gleichwohl seinen Eltern von den Handlungen der beiden Jungen berichtet hatte, suchte eine Lehrerin das Gespräch mit ihnen.
Der Junge stellte, darüber verärgert, den Geschädigten am Vormittag des 12. Februar 2010 während der Schulzeit zur Rede und sagte: Spinnst du? Hast du schon wieder gepetzt? Daraufhin schlug er erneut auf den Geschädigten mit Fäusten ein. Infolge der Tätlichkeiten erlitt der Geschädigte Schmerzen, Hämatome und Prellungen. Am 22. Februar nutzten die beiden Jungen wiederum den Sportunterricht, um Schläge auszuteilen. Im Umkleideraum der Schule griffen sie sich den einen anderen Jungen. Gemeinsam versetzte man ihm mehrere Schläge und Tritte, bis der Sportlehrer die Auseinandersetzung beendete.
Auf die Vorfälle reagierte die Schule dahingehend, dass der Haupttäter der Schule verwiesen wurde. Der andere Junge wurde drei Tage vom Unterricht suspendiert.
Auch das Jugendgericht in Sondershausen unter Vorsitz von Amtsrichter Gerald Fierenz hat darauf reagiert. Der Haupttäter wurde zu einer Jugendstrafe von 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der andere Junge hat 100 Stunden gemeinnützige Arbeit nach Weisung der Jugendgerichtshilfe zu erbringen. Die Angeklagten waren vor Gericht zum Teil jedenfalls geständig.
Für viele Schüler und Schülerinnen sind sie ein Schrecken gewesen, die prompte Reaktion von Schule und Gericht dürfte solche Tätertypen hoffentlich abschrecken, sich an Schwächeren auszulassen. Das Urteil ist rechtskräftig geworden.