eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Mo, 10:10 Uhr
13.02.2012

Richter Kropp: Prügelnde Schüler

Für viele Schüler und Schülerinnen sind sie ein Schrecken, der sie oft bis ins Alter verfolgt und der dazu führt, dass sie sich in ihrer Jugend oft nicht mehr in die Schule trauen: schlagende Schüler. So in einer Schule in Bad Frankenhausen, wo sich Folgendes zutrug...


Am 10. Februar 2010 suchten zwei 14 und 15jährige Jungen nach dem Sportunterricht in der Umkleidekabine Streit. Es kam zunächst zu einer Rangelei zwischen einem der beiden und einem Zeugen, in deren Folge schlug dieser dem Mitschüler mit der Faust ins Gesicht. Im Anschluss kam nun der Zweite auf das Opfer zu. Er stellte ihn wegen der gerade stattgefundenen Rempelei zur Rede und schlug seinerseits, zumindest zweimal in den Bauch.

Kurze Zeit später, im Flur der Turnhalle, griff der erste Junge das Opfer nochmals an. Er versetzte ihm einen Faustschlag ins Gesicht, durch den dieser mit dem Kopf gegen die Wand gestoßen wurde. Dabei äußerte er: „Wenn du das jetzt petzt, verprügele ich dich richtig krankenhausreif.“ Nachdem der Geschädigte gleichwohl seinen Eltern von den Handlungen der beiden Jungen berichtet hatte, suchte eine Lehrerin das Gespräch mit ihnen.

Der Junge stellte, darüber verärgert, den Geschädigten am Vormittag des 12. Februar 2010 während der Schulzeit zur Rede und sagte: „Spinnst du? Hast du schon wieder gepetzt?“ Daraufhin schlug er erneut auf den Geschädigten mit Fäusten ein. Infolge der Tätlichkeiten erlitt der Geschädigte Schmerzen, Hämatome und Prellungen. Am 22. Februar nutzten die beiden Jungen wiederum den Sportunterricht, um Schläge auszuteilen. Im Umkleideraum der Schule griffen sie sich den einen anderen Jungen. Gemeinsam versetzte man ihm mehrere Schläge und Tritte, bis der Sportlehrer die Auseinandersetzung beendete.

Auf die Vorfälle reagierte die Schule dahingehend, dass der Haupttäter der Schule verwiesen wurde. Der andere Junge wurde drei Tage vom Unterricht suspendiert.

Auch das Jugendgericht in Sondershausen unter Vorsitz von Amtsrichter Gerald Fierenz hat darauf reagiert. Der Haupttäter wurde zu einer Jugendstrafe von 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der andere Junge hat 100 Stunden gemeinnützige Arbeit nach Weisung der Jugendgerichtshilfe zu erbringen. Die Angeklagten waren vor Gericht zum Teil jedenfalls geständig.

Für viele Schüler und Schülerinnen sind sie ein Schrecken gewesen, die prompte Reaktion von Schule und Gericht dürfte solche Tätertypen hoffentlich abschrecken, sich an Schwächeren auszulassen. Das Urteil ist rechtskräftig geworden.
Autor: nnz

Anzeige symplr (6)
Kommentare
Paulinchen
13.02.2012, 13:15 Uhr
Gewalt steht offensichtlich täglich (auch im Unterricht) auf der Tagesordnung…
an unseren Schulen. Dazu brauchen wir gar nicht über die Geschehnisse aus anderen Landkreisen zu informieren. Mein Enkelkind ergeht es so seit dem 5. Schuljahr hier in Nordhausen. Zur Hälfte der sechsten Klasse hat es deshalb die Schule gewechselt.

Leider aber nur die Schule und nicht wie gedacht, die „Unannehmlichkeiten“ durch die Mitschüler. Mal findet das Kind seine Kleidung nach dem Sportunterricht im Mülleimer wieder, dann werden Rangeleien und üble Wortgefechte angezettelt, welche letztlich zehn Tage vor den Winterfreien in einer Messerattacke (außerhalb des Schulgeländes) eskalierten.

Da das Maß nun voll war, hat mein Sohn deshalb eine Anzeige bei der Polizei erstattet. Hier aber gleich zu Beginn der Einwand, dass die Kinder auf Grund des Alters (13 Jahre) ja noch unter „Welpenschutz“ stehen. Bleibt abzuwarten wie die Schulleitung (Regelschule) nun auf das Geschehnis reagiert, da sowohl sie, wie auch das Schulamt in Leinefelde/Worbis davon in Kenntnis gesetzt wurden.

Es sei mir gestattet festzustellen, dass leider die Kriminalität so beginnt. Wie sie endet, sehen wir in der Presse, wenn diese über Schwerstverletzte, im Koma befindliche Opfer berichtet. Ob nun Welpenschutz hin oder her. Der Gesetzgeber sollte auch hier die Altersgrenze, wie beim Erwerb des Führerscheines, herab setzen. Denn ich hatte auch die Möglichkeit zusehen zu können, wie sich vier Wochen zuvor gleichaltrige aus der selben Schule, täglich an einem Zigarettenautomaten zu schaffen machten, um an dessen Inhalt zu gelangen.

Stellt sich mir hier die Frage, stehen denn die Kinder abends um 21:30 Uhr zu hause nicht auf der „Vermisstenliste“? Eine Empfehlung an die Schulen von mir abschließend, nutzen Sie doch bitte den Ethikunterricht auch zur Vorbeugung von Kriminalität, indem Sie sich die Unterstützung durch die Polizei hinzuholen.
Marie
14.02.2012, 08:54 Uhr
Gewalt an den Schulen
ja, leider kommt das immer häufiger vor. Doch bei so milden Urteilen kann das ja auch nicht besser werden. Die jungen Leute wissen ganz genau, dass ihnen nicht viel passiert, das setzt die Hemmschwelle noch weiter herab. Die paar Sozialstunden, na und! Ich glaube, dass man zu milde mit diesen "Kleinkriminellen" ist. Denn aus kleinen werden große Leute. Und wie sieht es dann mit den Strafen aus? Genauso milde. Leider. Hier muss dringend gehandelt werden!
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)