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Di, 13:37 Uhr
14.02.2012

Unstimmigkeiten klären

Das Thüringer Landesamt für Statistik beginnt im Rahmen des Zensus 2011 an rund 24 000 Anschriften in Thüringen die Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten. Und wir haben die Einzelheiten dazu...


Viele Thüringerinnen und Thüringer übermittelten für den Zensus 2011 bereits statistische Angaben an das Thüringer Landesamt für Statistik (TLS). Ab 7. Februar 2012 startet das TLS nun die Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten (BKU), so dass auf einige weitere Personen ein Fragebogen zukommen kann.

Die BKU dient der exakten Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen in kleineren Gemeinden. Dafür muss an rund 24 000 Anschriften in Thüringen genau festgestellt werden, welche Personen am 9. Mai 2011 an der jeweiligen Anschrift gewohnt haben. Die BKU findet nur an Anschriften mit nur einer bewohnten Wohnung (in der Regel Einfamilienhäuser) statt, die sich in einer der Thüringer Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern befinden.

Die Befragung erfolgt durch ein persönliches Interview. Die Interviewer kündigen sich schriftlich an und füllen an dem angekündigten Termin mit den Befragten zusammen den Fragebogen aus. Jeder Interviewer muss sich ausweisen können. Mit Hilfe des kurzen Fragebogens werden je Bewohner einige wenige Angaben zur Existenzfeststellung ermittelt: Neben Hilfsmerkmalen wie Name und Anschrift, werden die Erhebungsmerkmale Geschlecht, Alter, Familienstand, Wohnungsstatus, Anzahl der Personen in der Wohnung sowie die Staatsangehörigkeit erfragt.

Den Fragebogen kann sich auch jeder Befragte auf Wunsch vom Interviewer aushändigen lassen und selbst ausfüllen. Der Befragte muss in diesem Fall danach den vollständig ausgefüllten Fragebogen in einem ausreichend frankierten Rückumschlag an die zuständige Erhebungsstelle zurücksenden oder ihn dort abgeben.

Alternativ können die Angaben auch online übermittelt werden. Die dafür notwendigen Zugangsdaten (Fragebogennummer und Aktivierungscode) befinden sich auf dem Fragebogen. Für die Beantwortung der Fragen besteht Auskunftspflicht. Notwendig ist die Befragung, wenn es Unstimmigkeiten bei der Zusammenführung der Datenabzüge aus den Melderegistern und den Angaben aus der Gebäude- und Wohnungszählung bezüglich der Anzahl der in einem Gebäude wohnenden Personen gibt.

Um die amtliche Einwohnerzahl in Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern korrekt ermitteln zu können, müssen solche Unstimmigkeiten geklärt werden.
Anschriften, die bereits im Rahmen der Haushaltebefragung und der Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften erhoben wurden, werden in diesem Befragungsteil nicht nochmals befragt. Die erfragten Daten verlassen den gesicherten Bereich der Erhebungsstellen und der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder nicht, so dass der Schutz der Angaben garantiert ist.

Die Gesetzliche Grundlage der BKU ist § 16 Zensusgesetz 2011. Weitere Informationen zum Zensus 2011 in Thüringen finden Sie unter www.statistik.thueringen.de/zensus/. Fragen der Thüringer Bürger zum Zensus 2011 werden unter der Hotline-Nummer: 0361 37-84333 beantwortet.
Autor: nnz

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