Do, 08:32 Uhr
16.02.2012
Wahlhelfer werden - so geht's
Die Kommunalwahlen finden zwar erst im April statt, aber die Stadtverwaltung beugt bereits jetzt vor und sucht Wahlhelfer. Wie es geht, erfahren Sie hier...
Nachdem im Superwahljahr 2009 die Sondershäuser Bürger ihre Stadtratsmitglieder gewählt haben, steht auch in diesem Jahr eine nicht weniger bedeutende Kommunalwahl an. Die Bürger haben am 22. April 2012 das Oberhaupt der Stadt, den hauptamtlichen Bürgermeister, zu wählen. Gleichzeitig findet an diesem Tag die Wahl des Landrates im Kyffhäuserkreis statt. Um diese freien und geheimen Wahlen zu organisieren, sucht die Stadtverwaltung tatkräftige Unterstützung aus der Bevölkerung.
Die Wahlhelfer unterstützen und überwachen die Stimmabgabe, sorgen für Ruhe und Ordnung im Wahlraum und dafür, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Sie beschließen über die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmen und ermitteln das Wahlergebnis im Stimmbezirk. Bei dieser Tätigkeit handelt es sich nicht nur um ein bedeutendes Ehrenamt, sondern auch um eine staatsbürgerliche Pflicht.
Als Wahlhelfer muss man wahlberechtigt sein. Das bedeutet, man muss 18 Jahre alt sein und seit mindestens drei Monaten in Sondershausen wohnen. Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind unter denselben Bedingungen wahlberechtigt wie Deutsche.
Wer sich entschließt, die Bürgermeister- und Landratswahlen am 22. April 2012 als Wahlhelfer zu unterstützen, wird vom Wahlleiter der Stadt Sondershausen zum Beisitzer, Schriftführer oder Wahlvorsteher berufen. Als kleine Entschädigung für ihren Einsatz erhalten die Wahlhelfer am Wahltag ein Erfrischungsgeld.
Interessierte Bürger wenden sich bitte an die Stadtverwaltung Sondershausen (Telefon 03632/622111). Auch für Fragen stehen die Mitarbeiter aus der Stadtverwaltung gern zur Verfügung.
Autor: khhNachdem im Superwahljahr 2009 die Sondershäuser Bürger ihre Stadtratsmitglieder gewählt haben, steht auch in diesem Jahr eine nicht weniger bedeutende Kommunalwahl an. Die Bürger haben am 22. April 2012 das Oberhaupt der Stadt, den hauptamtlichen Bürgermeister, zu wählen. Gleichzeitig findet an diesem Tag die Wahl des Landrates im Kyffhäuserkreis statt. Um diese freien und geheimen Wahlen zu organisieren, sucht die Stadtverwaltung tatkräftige Unterstützung aus der Bevölkerung.
Die Wahlhelfer unterstützen und überwachen die Stimmabgabe, sorgen für Ruhe und Ordnung im Wahlraum und dafür, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Sie beschließen über die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmen und ermitteln das Wahlergebnis im Stimmbezirk. Bei dieser Tätigkeit handelt es sich nicht nur um ein bedeutendes Ehrenamt, sondern auch um eine staatsbürgerliche Pflicht.
Als Wahlhelfer muss man wahlberechtigt sein. Das bedeutet, man muss 18 Jahre alt sein und seit mindestens drei Monaten in Sondershausen wohnen. Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind unter denselben Bedingungen wahlberechtigt wie Deutsche.
Wer sich entschließt, die Bürgermeister- und Landratswahlen am 22. April 2012 als Wahlhelfer zu unterstützen, wird vom Wahlleiter der Stadt Sondershausen zum Beisitzer, Schriftführer oder Wahlvorsteher berufen. Als kleine Entschädigung für ihren Einsatz erhalten die Wahlhelfer am Wahltag ein Erfrischungsgeld.
Interessierte Bürger wenden sich bitte an die Stadtverwaltung Sondershausen (Telefon 03632/622111). Auch für Fragen stehen die Mitarbeiter aus der Stadtverwaltung gern zur Verfügung.
