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Mo, 08:33 Uhr
20.02.2012

Änderungen im Wohngeld

Im Zusammenhang mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 ergaben sich auch für die Wohngeldberechnung Änderungen, die sich teilweise positiv für die Bürger auswirken, das geht aus einer Pressemeldung der Stadt Sondershausen hervor...

So wurde z.B. der jährliche Arbeitnehmerpauschbetrag von 920,00 € auf 1000,00 € angehoben. Weiterhin können sowohl erwerbsbedingte als auch nicht erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten (z.B. Platzgeld für Kita, Hortgebühren) einheitlich als Sonderausgaben abgezogen werden.

Beides führt zur Minderung des anrechenbaren wohngeldrechtlichen Einkommens und führt evtl. zum Wohngeldanspruch bzw. zum erhöhten Wohngeldanspruch.
Nach wie vor besteht eine Wohngeldberechtigung für Haushaltsmitglieder, die innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft vom ALG II ausgeschlossen sind
.
Antragsberechtigt für Wohngeld sind auch Bürger, die einen Bundesfreiwilligendienst leisten.
Alle Bürger, die bereits Wohngeld erhalten, sollten nicht versäumen, rechtzeitig einen Folgeantrag zu stellen, um längere Wartezeiten zu vermeiden.

Zur Beratung stehen die Sachbearbeiterinnen der Wohngeldbehörde der Stadt Sondershausen, Markt 4 (Gebäude zum "Weißen Schwan")
während der Sprechzeiten:
Die., Do., Fr. 09.00 - 12.00 Uhr
Die. 13.00 - 18.00 Uhr
Do. 13.00 - 15.00 Uhr
gern zur Verfügung.
Autor: khh

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