eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Do, 10:21 Uhr
23.02.2012

Richter Kropp: Spiel- und Prunksucht

Spiel- und Prunksucht, so könnte man den neuesten Fall des Amtsgericht Sondershausen bezeichnen. Ein 42jähriger Mann war aufgrund einer Jugendamtsurkunde seinem 14jährigen Sohn zur Zahlung des Unterhalts verpflichtet. Obwohl er als Versicherungsvertreter gut verdiente, zahlte er seit 2006 monatliche Unterhaltsbeträge von 231 Euro nicht oder nur teilweise...


Nur zeitweilig konnte die Kindesmutter Zahlungseingänge feststellen. Diese zeigte den Mann nunmehr bei der Polizei an. So erhob die Staatsanwaltschaft Mühlhausen Anklage vor dem Amtsgericht Sondershausen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht gegen den nicht vorbestraften Mann.

Dieser war vor Strafrichter Christian Kropp geständig. 1.000 Euro habe er seiner Firma zum Leben im Monat entnommen, zwischen 1.000- und 2000 Euro habe er monatliche verspielt. Für seinen Audi A6 habe er zudem monatlich 325 Euro Leasingraten zu zahlen gehabt.

„Prunk- und Spielsucht“ nannte Amtsrichter Kropp dies. Er verurteilte den Mann wegen Verletzung der Unterhaltspflicht zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Das Urteil wurde noch im Sitzungssaal rechtskräftig.

Zufrieden war mit diesem Urteil so recht keiner. Der Angeklagte, weil er verurteilt wurde, die im Gerichtssaal anwesende Kindesmutter, weil sie für den gemeinsamen Sohn weiterhin kein Geld erhält. Denn der Verurteilte ist arbeitslos und kann bei einem Selbstbehalt von 950 Euro mit Arbeitslosengeld von 760 Euro keinen Unterhalt zahlen. Am Ende häufen sich so hohe Unterhaltsschulden an, die der Angeklagte, der mit 100.000 Euro verschuldet ist, nie begleichen wird.

Mit der Verurteilung ist dann doch der Gerechtigkeit Genüge getan. Der Angeklagte muss damit rechnen, dass er bei erneuter Straffälligkeit seine Haftstrafe antreten muss. So dienen Strafurteile wie so oft weniger einer Schadenswiedergutmachung, sondern einer allgemeinen Abschreckung.
Autor: nnz

Anzeige symplr (6)
Kommentare
Wolfi65
23.02.2012, 10:55 Uhr
Genüge getan
Ja, dem Staat und seiner Justiz wurde durch dem Richter Kropp Genüge getan.
Der Mutter und dem Kind überhaupt nicht.
Die Sechs Monate auf Bewährung für den Unterhaltsschuldner haben nur ein und die selbige Aufgabe.

Den Mann unter Druck setzen! Wenn dieser den Forderungen des Jugendamtes und der Bewährungshilfe nicht nach kommt, sich mindestens 50zig Mal im Monat bei irgend welchen Firmen zu bewerben, wird er mit Haft bedroht.

Das dieser nach Verbüßung der Haft überhaupt keine Chance mehr auf eine Arbeit hat, welche über seinen Selbstbehalt liegt, sie die Justiz nicht ein. Hauptsache Einschüchtern und Bestrafen.

Der Staat wird sowieso für den Jungen aufkommen müssen. Und dem "Täter" kann ich nur den Rat geben, in Privatinsolvenz zu gehen und bei irgendwelchen Unstimmigkeiten mit der Justiz sofort einen Anwalt zu Rate ziehen. Den muss der Staat dann auch noch bezahlen. Und zum Thema Prunktsucht würde mich mal das Auto des werten Herrn Richter Kropp interessieren. Dieser fährt garantiert kein Trabant.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)