Do, 10:21 Uhr
23.02.2012
Richter Kropp: Spiel- und Prunksucht
Spiel- und Prunksucht, so könnte man den neuesten Fall des Amtsgericht Sondershausen bezeichnen. Ein 42jähriger Mann war aufgrund einer Jugendamtsurkunde seinem 14jährigen Sohn zur Zahlung des Unterhalts verpflichtet. Obwohl er als Versicherungsvertreter gut verdiente, zahlte er seit 2006 monatliche Unterhaltsbeträge von 231 Euro nicht oder nur teilweise...
Nur zeitweilig konnte die Kindesmutter Zahlungseingänge feststellen. Diese zeigte den Mann nunmehr bei der Polizei an. So erhob die Staatsanwaltschaft Mühlhausen Anklage vor dem Amtsgericht Sondershausen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht gegen den nicht vorbestraften Mann.
Dieser war vor Strafrichter Christian Kropp geständig. 1.000 Euro habe er seiner Firma zum Leben im Monat entnommen, zwischen 1.000- und 2000 Euro habe er monatliche verspielt. Für seinen Audi A6 habe er zudem monatlich 325 Euro Leasingraten zu zahlen gehabt.
Prunk- und Spielsucht nannte Amtsrichter Kropp dies. Er verurteilte den Mann wegen Verletzung der Unterhaltspflicht zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Das Urteil wurde noch im Sitzungssaal rechtskräftig.
Zufrieden war mit diesem Urteil so recht keiner. Der Angeklagte, weil er verurteilt wurde, die im Gerichtssaal anwesende Kindesmutter, weil sie für den gemeinsamen Sohn weiterhin kein Geld erhält. Denn der Verurteilte ist arbeitslos und kann bei einem Selbstbehalt von 950 Euro mit Arbeitslosengeld von 760 Euro keinen Unterhalt zahlen. Am Ende häufen sich so hohe Unterhaltsschulden an, die der Angeklagte, der mit 100.000 Euro verschuldet ist, nie begleichen wird.
Mit der Verurteilung ist dann doch der Gerechtigkeit Genüge getan. Der Angeklagte muss damit rechnen, dass er bei erneuter Straffälligkeit seine Haftstrafe antreten muss. So dienen Strafurteile wie so oft weniger einer Schadenswiedergutmachung, sondern einer allgemeinen Abschreckung.
Autor: nnzNur zeitweilig konnte die Kindesmutter Zahlungseingänge feststellen. Diese zeigte den Mann nunmehr bei der Polizei an. So erhob die Staatsanwaltschaft Mühlhausen Anklage vor dem Amtsgericht Sondershausen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht gegen den nicht vorbestraften Mann.
Dieser war vor Strafrichter Christian Kropp geständig. 1.000 Euro habe er seiner Firma zum Leben im Monat entnommen, zwischen 1.000- und 2000 Euro habe er monatliche verspielt. Für seinen Audi A6 habe er zudem monatlich 325 Euro Leasingraten zu zahlen gehabt.
Prunk- und Spielsucht nannte Amtsrichter Kropp dies. Er verurteilte den Mann wegen Verletzung der Unterhaltspflicht zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Das Urteil wurde noch im Sitzungssaal rechtskräftig.
Zufrieden war mit diesem Urteil so recht keiner. Der Angeklagte, weil er verurteilt wurde, die im Gerichtssaal anwesende Kindesmutter, weil sie für den gemeinsamen Sohn weiterhin kein Geld erhält. Denn der Verurteilte ist arbeitslos und kann bei einem Selbstbehalt von 950 Euro mit Arbeitslosengeld von 760 Euro keinen Unterhalt zahlen. Am Ende häufen sich so hohe Unterhaltsschulden an, die der Angeklagte, der mit 100.000 Euro verschuldet ist, nie begleichen wird.
Mit der Verurteilung ist dann doch der Gerechtigkeit Genüge getan. Der Angeklagte muss damit rechnen, dass er bei erneuter Straffälligkeit seine Haftstrafe antreten muss. So dienen Strafurteile wie so oft weniger einer Schadenswiedergutmachung, sondern einer allgemeinen Abschreckung.