Fr, 00:25 Uhr
24.02.2012
Teure Hunde?
Es könnte bald teuer werden, sich in der Stadt Sondershausen einen gefährlichen Hund zu halten, was immer das auch sein mag. Hier die Einzelheiten...
Als im Dezember 2010 die Hundesteuersatzung beschlossen wurde, hatte Bürgermeister Joachim Kreyer (CDU) angekündigt, wenn das Land Thüringen die Liste der gefährlichen Hunde per Gesetz festlegt, wird die Satzung mit dem Ziel überarbeitet, gefährliche Hunde stärker zu besteuern. Die gefährliche Liste wurde von der Landesregierung festgelegt, so Kreyer, und nicht von der Stadt. Auch nicht in der Liste genannte Hunde können durch Erziehung "scharf gemacht werden".
Bei der Festsetzung der Steuer für gefährlich Hunde hat man sich an die Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes gehalten (das 8 bis 12 Fache eines "normalen Hundes". Die Stadt will den Mittelweg nehmen, das 10 Fache. Der gestern tagende Hauptausschuss der Stadt Sondershausen empfahl einstimmig, diesem Vorschlag zu nehmen, und auf der nächsten Stadtratssitzung den Stadträten zur Beschlussfassen vorzulegen.
Im obigen Bild sind die neuen Steuersätze aufgeführt, wenn der Beschluss durchgeht. In der unteren Abbildung wurde zusammengefasst, wie es in anderen Städten aussieht.
Hauptdiskussionspunkt in der gestrigen Sitzung war nicht so sehr die Frage der Höhe der Hundesteuer das Problem, sondern eher, was passiert, wenn jemand die hohen Steuern nicht bezahlt und seinen gefährlichen Hund nicht mal anmeldet. Gerde letzteres ist in der landesweiten Hundeverordnung noch nicht geregelt, weil es noch keine Durchführungsbestimmungen gibt.
Da die Erfassung der gefährlichen Hunde erst Ende Februar abgeschlossen werden muss, kann man noch nicht sagen, für wie viele gefährliche Hunde die höheren Steuern gezahlt werden müssen. Zurzeit sind wohl 25 Hunde registriert.
Autor: khhAls im Dezember 2010 die Hundesteuersatzung beschlossen wurde, hatte Bürgermeister Joachim Kreyer (CDU) angekündigt, wenn das Land Thüringen die Liste der gefährlichen Hunde per Gesetz festlegt, wird die Satzung mit dem Ziel überarbeitet, gefährliche Hunde stärker zu besteuern. Die gefährliche Liste wurde von der Landesregierung festgelegt, so Kreyer, und nicht von der Stadt. Auch nicht in der Liste genannte Hunde können durch Erziehung "scharf gemacht werden".
Bei der Festsetzung der Steuer für gefährlich Hunde hat man sich an die Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes gehalten (das 8 bis 12 Fache eines "normalen Hundes". Die Stadt will den Mittelweg nehmen, das 10 Fache. Der gestern tagende Hauptausschuss der Stadt Sondershausen empfahl einstimmig, diesem Vorschlag zu nehmen, und auf der nächsten Stadtratssitzung den Stadträten zur Beschlussfassen vorzulegen.
Im obigen Bild sind die neuen Steuersätze aufgeführt, wenn der Beschluss durchgeht. In der unteren Abbildung wurde zusammengefasst, wie es in anderen Städten aussieht.
Hauptdiskussionspunkt in der gestrigen Sitzung war nicht so sehr die Frage der Höhe der Hundesteuer das Problem, sondern eher, was passiert, wenn jemand die hohen Steuern nicht bezahlt und seinen gefährlichen Hund nicht mal anmeldet. Gerde letzteres ist in der landesweiten Hundeverordnung noch nicht geregelt, weil es noch keine Durchführungsbestimmungen gibt.
Da die Erfassung der gefährlichen Hunde erst Ende Februar abgeschlossen werden muss, kann man noch nicht sagen, für wie viele gefährliche Hunde die höheren Steuern gezahlt werden müssen. Zurzeit sind wohl 25 Hunde registriert.


