Mo, 09:27 Uhr
27.02.2012
Richter Kropp: Deine Steine, meine Steine
Der Streit zweier Nachbarn in Esperstedt im östlichen Kyffhäuserkreis währt schon eine Weile. Eine Privatklage war bereits anhängig und jetzt entwickelt sich der "Fall" langsam aber sicher...
Nachbarin Gudrun, 69, hatte Nachbarn Reinhard, 48, bei der Polizei angezeigt. Der Vorwurf, Nachbar Reinhard habe von ihrem Grundstück 130 blaue Schlackesteine im Zeitraum Herbst 2010 bis Ende März 2011 im Wert von 100 Euro entwendet. So auch der Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft Mühlhausen.
Vor Strafrichter Gerald Fierenz vom Amtsgericht Sondershausen prallten dann Nachbarin Gudrun und Nachbar Reinhard aufeinander. Nachbar Reinhard konnte bestätigen, dass für die Beeatabgrenzung solche Steine verwandt worden waren. Diese hätten sich schon auf dem Grundstück befunden, als er es vor Jahren gekauft habe. Er habe die Steine nicht gestohlen.
Nachbarin Gudrun wiederum hatte den Diebstahl zuerst gar nicht mitbekommen. Erst als ein Bekannter ihr den Hinweis gegeben habe, solche Steine lägen bei Nachbar Reinhard sei sie hellhörig geworden.
Freispruch lautete das Urteil des Strafrichters. Ein entsprechender Tatnachweis konnte in der Hauptverhandlung nicht geführt werden. Die alleinige Aussage der Nachbarin Gudrun sei keine tragfähige Grundlage für eine Verurteilung, vielmehr könne seine Einlassung, die Steine gekauft zu haben, nicht widerlegt werden.
Zudem hatte ein weiterer Zeuge bestätigen können, dass Nachbar Reinhard die Steine vor dem Tatzeitraum verbaut habe.Ende gut, alles gut?
Der Strafrechtsfall ist zwar rechtskräftig zu Ende gegangen, der Streit zwischen den Nachbar aber wohl nicht. Nachbarin Gudrun jedenfalls beschimpfte ihren Nachbarn noch in der Hauptverhandlung wüst und bezichtigte ihn angeblich weiterer Diebstähle. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen prüft jetzt die Einleitung eines Verfahrens wegen falscher Verdächtigung.
Das Schicksal der Steine von Nachbarin Gudrun ist indes weiter ungeklärt.
Autor: nnzNachbarin Gudrun, 69, hatte Nachbarn Reinhard, 48, bei der Polizei angezeigt. Der Vorwurf, Nachbar Reinhard habe von ihrem Grundstück 130 blaue Schlackesteine im Zeitraum Herbst 2010 bis Ende März 2011 im Wert von 100 Euro entwendet. So auch der Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft Mühlhausen.
Vor Strafrichter Gerald Fierenz vom Amtsgericht Sondershausen prallten dann Nachbarin Gudrun und Nachbar Reinhard aufeinander. Nachbar Reinhard konnte bestätigen, dass für die Beeatabgrenzung solche Steine verwandt worden waren. Diese hätten sich schon auf dem Grundstück befunden, als er es vor Jahren gekauft habe. Er habe die Steine nicht gestohlen.
Nachbarin Gudrun wiederum hatte den Diebstahl zuerst gar nicht mitbekommen. Erst als ein Bekannter ihr den Hinweis gegeben habe, solche Steine lägen bei Nachbar Reinhard sei sie hellhörig geworden.
Freispruch lautete das Urteil des Strafrichters. Ein entsprechender Tatnachweis konnte in der Hauptverhandlung nicht geführt werden. Die alleinige Aussage der Nachbarin Gudrun sei keine tragfähige Grundlage für eine Verurteilung, vielmehr könne seine Einlassung, die Steine gekauft zu haben, nicht widerlegt werden.
Zudem hatte ein weiterer Zeuge bestätigen können, dass Nachbar Reinhard die Steine vor dem Tatzeitraum verbaut habe.Ende gut, alles gut?
Der Strafrechtsfall ist zwar rechtskräftig zu Ende gegangen, der Streit zwischen den Nachbar aber wohl nicht. Nachbarin Gudrun jedenfalls beschimpfte ihren Nachbarn noch in der Hauptverhandlung wüst und bezichtigte ihn angeblich weiterer Diebstähle. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen prüft jetzt die Einleitung eines Verfahrens wegen falscher Verdächtigung.
Das Schicksal der Steine von Nachbarin Gudrun ist indes weiter ungeklärt.