Fr, 15:23 Uhr
23.03.2012
Neue, alte Autokennzeichen
Carius: Grünes Licht für KFZ-Kennzeichen-Liberalisierung. Bund bereitet Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vor. Artern unter den Antragstellern dabei, wie diese Meldung aus dem Thüringer Verkehrsministerium zeigt...
Die Grundsatzentscheidung des Bundes zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist gefallen. Das heißt, in absehbarer Zeit können KFZ-Halter auch bisher nicht mehr zugelassene Unterscheidungskennzeichen für ihr Fahrzeug wieder verwenden. Verkehrsminister Christian Carius (CDU) begrüßte heute (Freitag) in Erfurt einen Entwurf des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Carius hatte das Projekt bereits in 2010 politisch auf den Weg gebracht. Auf Drängen Thüringens hatte sich die Bundesregierung im Dezember 2011 im Bundesrat dazu verpflichtet, den Verordnungsentwurf noch in diesem Frühjahr vorzulegen. Das Ergebnis liegt jetzt vor. Der konkrete Termin für das Inkrafttreten der neuen Verordnung ist noch offen.
Ausgangspunkt war eine Initiative Thüringens im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz. Dort hatte sich Carius im vergangenen Jahr mit Erfolg für eine Liberalisierung von KFZ-Kennzeichen eingesetzt: Auto-Nummernschilder haben einen starken Regionalbezug für Fahrzeughalter. Das Kennzeichen an ihrem Auto soll zeigen mit welcher Stadt oder Region sich der Fahrzeughalter verbunden fühlt, wo er herkommt oder wo er seine Wurzeln hat. Für all jene verkörpert das Kennzeichen damit ein Stück regionale Identität. Deshalb habe ich mich für die Lockerung der Vorschriften stark gemacht. Dazu zählt die Möglichkeit der Wiedereinführung auslaufender und ausgelaufener KFZ-Kennzeichen. Diese Forderung wird in dem BMVBS-Entwurf berücksichtigt. In dem Papier heißt es u. a.: Ziel dieser Verordnung ist es, die Wiederzuteilung von bisher nicht mehr zugelassenen Unterscheidungskennzeichen zu ermöglichen.
In Thüringen haben mehrere Kommunen einen Antrag auf Wiedereinführung alter KFZ-Kennzeichen gestellt. Darunter sind die Städte Mühlhausen, Rudolstadt, Artern, Stadtroda, Bad Langensalza, Meiningen und Schleiz. Zudem hat Minister Carius die Mitnahme des bisherigen Kennzeichens bei einem Wohnortwechsel innerhalb des
Freistaats seit dem 01. März 2011 entsprechend neu geregelt.
Hinweis Redaktion
Ob Sondershausen auch dabei ist konnte wegen des Wochenendbeginns nicht mehr ermittelt werden. Sondershausen hatte im Vorfeld angekündigt auch einen Antrag zu stellen.
Autor: khhDie Grundsatzentscheidung des Bundes zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist gefallen. Das heißt, in absehbarer Zeit können KFZ-Halter auch bisher nicht mehr zugelassene Unterscheidungskennzeichen für ihr Fahrzeug wieder verwenden. Verkehrsminister Christian Carius (CDU) begrüßte heute (Freitag) in Erfurt einen Entwurf des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Carius hatte das Projekt bereits in 2010 politisch auf den Weg gebracht. Auf Drängen Thüringens hatte sich die Bundesregierung im Dezember 2011 im Bundesrat dazu verpflichtet, den Verordnungsentwurf noch in diesem Frühjahr vorzulegen. Das Ergebnis liegt jetzt vor. Der konkrete Termin für das Inkrafttreten der neuen Verordnung ist noch offen.
Ausgangspunkt war eine Initiative Thüringens im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz. Dort hatte sich Carius im vergangenen Jahr mit Erfolg für eine Liberalisierung von KFZ-Kennzeichen eingesetzt: Auto-Nummernschilder haben einen starken Regionalbezug für Fahrzeughalter. Das Kennzeichen an ihrem Auto soll zeigen mit welcher Stadt oder Region sich der Fahrzeughalter verbunden fühlt, wo er herkommt oder wo er seine Wurzeln hat. Für all jene verkörpert das Kennzeichen damit ein Stück regionale Identität. Deshalb habe ich mich für die Lockerung der Vorschriften stark gemacht. Dazu zählt die Möglichkeit der Wiedereinführung auslaufender und ausgelaufener KFZ-Kennzeichen. Diese Forderung wird in dem BMVBS-Entwurf berücksichtigt. In dem Papier heißt es u. a.: Ziel dieser Verordnung ist es, die Wiederzuteilung von bisher nicht mehr zugelassenen Unterscheidungskennzeichen zu ermöglichen.
In Thüringen haben mehrere Kommunen einen Antrag auf Wiedereinführung alter KFZ-Kennzeichen gestellt. Darunter sind die Städte Mühlhausen, Rudolstadt, Artern, Stadtroda, Bad Langensalza, Meiningen und Schleiz. Zudem hat Minister Carius die Mitnahme des bisherigen Kennzeichens bei einem Wohnortwechsel innerhalb des
Freistaats seit dem 01. März 2011 entsprechend neu geregelt.
Hinweis Redaktion
Ob Sondershausen auch dabei ist konnte wegen des Wochenendbeginns nicht mehr ermittelt werden. Sondershausen hatte im Vorfeld angekündigt auch einen Antrag zu stellen.