So, 12:13 Uhr
25.03.2012
Unfall kurios
Eigentlich ist es ja so, wenn man betrunken ist, lässt man lieber jemand fahren der nüchtern ist. Im Kyffhäuserkreis ticken die Uhren offensichtlich etwas anders, wie dieser Fall zeigt...
Am 24.03.2012 gegen 02:50 Uhr befuhr der 26 jährige Führer eines PKW Citroen in der Ortslage Sondershausen den Zubringer von der Ortsumgehung Bundesstraße 4 aus Richtung "Schafstall" kommend in Richtung Kreisverkehr "Erfurter Straße". Direkt am Ortseingangsschild "Sondershausen" kam er im Verlauf einer Rechtskurve nach links von der Fahrbahn ab und kollidierte dort mit der neben der Fahrbahn befindlichen Leitplanke. In der weiteren Folge wurde das Fahrzeug quer über die Fahrbahn zur gegenüberliegenden Straßenseite geschleudert und kam an der dortigen Leitplanke zum Stillstand. Am Pkw und der Leitplanke entstand Sachschaden in Höhe von ca. 2.000 Euro.
Im Fahrzeug befanden sich der Fahrzeugführer sowie ein Beifahrer. Der Beifahrer wurde leicht verletzt und der Fahrzeugführer blieb unverletzt. Bei der Unfallaufnahme wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer keinen Führerschein besitzt. Des weiteren stand er erheblich unter der Einwirkung von Alkohol. Der Test ergab einen Wert von 2,71 Promille.
Das Kuriose am Ganzen: Dem 21 jährigen Beifahrer gehörte der PKW, er war nüchtern und ist im Besitz eines Führerscheins! Gegen ihn wurde aus diesen Gründen ein Verfahren eingeleitet, da er seinem Kumpel gestattete seinen PKW zu fahren, obwohl dieser stark alkoholisiert und nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war.
Zum guten Schluss wurde bei dem betrunkenen Fahrzeugführer noch eine Schreckschusswaffe festgestellt. Er war natürlich auch nicht im Besitz eines kleinen Waffenscheins. Also wurde noch eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz gefertigt.
Autor: khhAm 24.03.2012 gegen 02:50 Uhr befuhr der 26 jährige Führer eines PKW Citroen in der Ortslage Sondershausen den Zubringer von der Ortsumgehung Bundesstraße 4 aus Richtung "Schafstall" kommend in Richtung Kreisverkehr "Erfurter Straße". Direkt am Ortseingangsschild "Sondershausen" kam er im Verlauf einer Rechtskurve nach links von der Fahrbahn ab und kollidierte dort mit der neben der Fahrbahn befindlichen Leitplanke. In der weiteren Folge wurde das Fahrzeug quer über die Fahrbahn zur gegenüberliegenden Straßenseite geschleudert und kam an der dortigen Leitplanke zum Stillstand. Am Pkw und der Leitplanke entstand Sachschaden in Höhe von ca. 2.000 Euro.
Im Fahrzeug befanden sich der Fahrzeugführer sowie ein Beifahrer. Der Beifahrer wurde leicht verletzt und der Fahrzeugführer blieb unverletzt. Bei der Unfallaufnahme wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer keinen Führerschein besitzt. Des weiteren stand er erheblich unter der Einwirkung von Alkohol. Der Test ergab einen Wert von 2,71 Promille.
Das Kuriose am Ganzen: Dem 21 jährigen Beifahrer gehörte der PKW, er war nüchtern und ist im Besitz eines Führerscheins! Gegen ihn wurde aus diesen Gründen ein Verfahren eingeleitet, da er seinem Kumpel gestattete seinen PKW zu fahren, obwohl dieser stark alkoholisiert und nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war.
Zum guten Schluss wurde bei dem betrunkenen Fahrzeugführer noch eine Schreckschusswaffe festgestellt. Er war natürlich auch nicht im Besitz eines kleinen Waffenscheins. Also wurde noch eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz gefertigt.
