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Mi, 11:24 Uhr
04.04.2012

kein Geld an Abzocker

Dreister kann man nicht vorgehen: Die Absender der Abzock- E-Mails mit dem Betreff „Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung“ haben sich nicht einmal die Mühe gemacht, für ihre fingierten „Mahnungen“ unterschiedliche Aktenzeichen zu verwenden...


Weder IP-Adresse, Zeitpunkt des Herunterladens noch Musiktitel werden genannt. Mittlerweile ist das Vorgehen der „Janus AG“ Thema in diversen Foren. Verärgert und verunsichert wandte sich auch Herr K. aus Nordthüringen an die Verbraucherzentrale. 169,40 Euro soll er für das angebliche Herunterladen von Musik an die „Janus AG“ überweisen.

„Auf keinen Fall zahlen“, rät Ralf Reichertz, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Thüringen e.V., „auch wenn mit weiteren Kosten für Anwalt, Gericht und gerichtlichem Mahnverfahren gedroht wird. Dahinter steckt Methode und kriminelle Energie, die Leute sollen eingeschüchtert und den Forderungen Nachdruck verliehen werden.“

Nicht reagieren und nicht zahlen ist deshalb die Devise. Nur wenn sich genügend eingeschüchterte Opfer finden, die immer wieder blind zahlen, lohnen sich solche Gaunereien. Deshalb: Kein Geld an Abzocker! Wer unsicher ist, kann sich jederzeit in einer Verbraucherberatungsstelle Rat holen.
Autor: nnz

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