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Sa, 09:52 Uhr
21.04.2012

Aus die Maus...

heißt es so schön, wenn Schluss ist. Da auch mal bei der Redaktion Ruhe einziehen muss hier die letzten Tipps zur Wahl...

Im Vorfeld der Wahl hat kn ausführlich die Kandidaten und Wahlhelfer zu Wort kommen lassen. Aber irgendwann muss auch mal Schluss sein. Artikel zur Wahl, die heute Samstag nach 12:00 Uhr am Mittag eintreffen wandern ungelesen im großen Bogen im Papierkorb. Die Berichterstattung wird am Wahlabend gegen 18:00 Uhr mit ersten Meldungen von Wahlpartys einsetzen.

Auf Wunsch mehrer Leser hier noch ein Auszug aus dem Thüringer Wahlgesetz. Nehmen Sie ihr Wahlrecht wahr. Nicht wählen gehen und hinterher schimpfen hilft nicht.

Auszug Wahlgesetz

Thüringer Gesetz über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz - ThürKWG -) Vom 16. August 1993

§ 24
Wahl des Bürgermeisters
...

(7) Hat der Wahlausschuss nur einen oder keinen Wahlvorschlag als gültig zugelassen, gibt der Wähler seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel entweder den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt. Die Stimmabgabe ist ungültig, wenn

1.
der Stimmzettel erkennbar nicht amtlich hergestellt ist,
2.
der Stimmzettel mit einem äußeren Merkmal versehen ist,
3.
der Stimmzettel den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt,
4.
der Stimmzettel einen Zusatz oder Vorbehalt enthält; dies gilt nicht für das Streichen des Bewerbers oder für das Hinzufügen einer wählbaren Person,
5.
die Person, die der Wähler wählen will, nicht wählbar ist.

(8) Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält niemand diese Mehrheit, findet am zweiten Sonntag nach dem Wahltag eine Stichwahl unter den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los darüber, wer in die Stichwahl kommt. Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat. Bei der Stichwahl ist gewählt, wer von den abgegebenen gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los.
Autor: khh

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