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Mo, 10:25 Uhr
23.04.2012

Thema Strafgefangene

Die aus Sondershausen stammende Thüringer Landtagsabgeordnete Marx: Arbeitspflicht für Strafgefangene muss beibehalten werden...

SPD-Justizpolitikerin Dorothea Marx erklärt zur heutigen Pressekonferenz des Bundes der Strafvollzugsbediensteten: "Der vorliegende überparteiliche Expertenentwurf für ein Landesstrafvollzugsgesetz, an dem CDU-, Linke-, FDP- und SPD-geführte Justizministerien aus zehn Bundesländern mitgewirkt haben, ist aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion Thüringen ein sehr guter und moderner Entwurf, den es nunmehr im Gesetzgebungsverfahren in Thüringen umfassend zu diskutieren gilt."

Nach 35 Jahren würden die rechtlichen Grundlagen des Strafvollzugs endlich modernisiert und an die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts sowie die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse aus Praxis und Forschung angepasst. "Diesem Anliegen müssen sich auch die Strafvollzugsbeamten stellen", so Marx

Die einzelnen Bundesländer können nunmehr an diesem Mustergesetz individuelle Veränderungen vornehmen, um jeweils ein eigenes Landesstrafvollzugsgesetz zu verabschieden.
In diesem Zusammenhang macht die SPD-Abgeordnete deutlich, dass es auch Inhalte des Mustergesetzes, wie die darin vorgesehene Abschaffung der Arbeitspflicht für Strafgefangene, gebe, die hinterfragt werden müssten.

"Die SPD-Landtagsfraktion stimmt dabei dem Vorhaben von Justizminister Dr. Holger Poppenhäger zu, insbesondere die Arbeitspflicht der Strafgefangenen als wichtiges Mittel zur Resozialisierung in Thüringen aufrechtzuerhalten", so die SPD-Justizexpertin.

In den Thüringer Justizvollzugsanstalten werden zurzeit für den überwiegenden Teil der Strafgefangenen verschiedene Arbeitsmöglichkeiten vorgehalten. "Das ist zum einen gut für die persönliche Entwicklung der Gefangenen und dient andererseits der Entlastung der Staatskasse", sagt Marx weiter. So würden durch den Verkauf hergestellter Produkte in den Justizvollzugsanstalten die Unterbringungskosten der Gefangenen teilweise gegenfinanziert.


Hintergrund:
Im Jahr 2006 ging die Zuständigkeit für die Strafvollzugsgesetzgebung im Rahmen der Föderalismusreform vom Bund auf die Länder über. Um eine Zersplitterung des Vollzugsrechts in Deutschland zu vermeiden, haben die zehn Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen eine gemeinsame Arbeitsgruppe gebildet, um den Entwurf für ein Musterstrafvollzugsgesetz zu erarbeiten.
Autor: khh

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