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Do, 08:35 Uhr
10.05.2012

Lebensgefährliche Mängel

Wer im Urlaub einen Motorroller anmietet, muss auf Einiges gefasst sein. Das zeigt der aktuelle ADAC Mietrollertest. 62 Vermieter in Frankreich, Spanien, Italien, Griechenland und auf Zypern (griechischer Teil) wurden unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Jeder fünfte Vermieter fällt durch...

Manchmal lebensgefährlich (Foto: ADAC) Manchmal lebensgefährlich (Foto: ADAC)

Der Testverlierer kommt von der griechischen Insel Mykonos. Wer bei „Joe Club Rent a Bike“ in Mykonos Stadt mieten möchte, sollte gewarnt sein. Was die Tester dort für 18 Euro am Tag anmieten konnten, war nicht einmal dieses Geld wert. Der Roller befand sich in einem desolaten Zustand. Lebensgefährlich waren die undichte Bremsleitung, die ölverschmierte Vorderradbremse und das Lenkkopflager mit viel zu großem Spiel. Kein Einzelfall: Jede zweite griechische Mietstation erhält im Test ein „Mangelhaft“ oder „Sehr mangelhaft“.

Vorbildlich war hingegen der Testsieger aus dem italienischen Palermo: Sicily Moto Rent glänzte mit freundlichem und professionellem Personal. Der neuwertige Roller wurde auf Vorschäden kontrolliert, ein Übergabeprotokoll ausgefüllt, der Mietvertrag – in italienischer und englischer Sprache – war gut zu verstehen. Mit 38 Euro pro Tag lag die Miete deutlich unter dem Testdurchschnitt von 47,75 Euro für einen 125er-Roller. Auf die Kaution wurde verzichtet. Dazu gab es neuwertige, gut sitzende Jethelme mit Visier.

In Frankreich fiel kein Anbieter durch und auch Spaniens Ergebnis kann sich sehen lassen: bei 16 Mietstationen gab es nur ein „Mangelhaft“. Auffällig: Italienische Roller waren zwar größtenteils technisch einwandfrei, dafür aber mit bis zu 78 Euro die teuersten im Test. Doch nicht immer ist teuer auch sicher. Satte 50 Euro zahlten die ADAC Experten bei „Chris Rent a Car“ auf Zypern für einen 50er Roller, dessen Bremshebel nicht bedienbar waren.

Besorgniserregend sind aber nicht nur die technischen Mängel, die im Test festgestellt wurden, auch die Anmietung selbst war häufig katastrophal. Versicherungsbedingungen waren undurchschaubar, Mietverträge gab es nur in der Landessprache, Kautionen wurden nicht zurückerstattet. Wer sich im Ausland einen Roller leiht, sollte deshalb laut ADAC bereits vorher gut informiert sein.

Sechs Mal konnte der ADAC im Gesamtergebnis die Note „Sehr gut“, 25 Mal „Gut“, 19 Mal „Ausreichend“ vergeben. Doch neun Mal gab es auch „Mangelhaft“ und drei Mal „Sehr mangelhaft“. Gewertet wurden die technische Sicherheit des Rollers und die Anmietungsmodalitäten. Getestet wurde im Sommer 2011. Angemietet wurden jeweils die günstigsten Roller für zwei Personen samt Helm für einen Tag.

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Hier die Tipps des ADAC:

  • Nur einen Roller mieten, den man gemäß der eigenen Fahrerlaubnis auch fahren darf. Wählt man ein größeres Modell, riskiert man unter anderem den Versicherungsschutz.
  • Mietvertrag lesen und Unklarheiten vom Vermieter erklären lassen. Geschäftsbedingungen aushändigen lassen.
  • Vollkaskoversicherung abschließen, damit auch selbst verursachte Schäden am Mietroller abgesichert sind.
  • Zusatzhaftpflichtversicherung abschließen, falls die Deckungssumme im Urlaubsland zu niedrig ist wie zum Beispiel in den Nicht-EU-Ländern Türkei und Kroatien.
  • Keinen Blanko-Kreditkartenbeleg als Kaution hinterlegen. Als Alternative mit dem Vermieter abklären, ob Bargeldhinterlegung möglich ist oder einen Selbstbehalt eintragen lassen. Bei der Rollerrückgabe unbedingt den Kreditkartenbeleg zurückfordern.
  • Mögliche Zusatzkosten für Helm oder Tanken abklären.
  • Roller bei der Übergabe kontrollieren und darauf achten, dass alle Vorschäden in einem Protokoll festgehalten werden. Vorhandene Schäden fotografieren.
  • Roller erklären lassen, Proberunde drehen und dabei alle wichtigen Funktionen überprüfen.
  • Sich vor der ersten Fahrt mit landestypischen Besonderheiten vertraut machen (beispielsweise Linksverkehr).
  • Mit gut sitzendem Helm mit Visier, geschlossenen Schuhen, langer Hose und Jacke starten.
  • Bei einem Unfall oder Diebstahl in jedem Fall Polizei und Vermieter verständigen.
  • Ordnungsgemäße Rückgabe vom Vermieter schriftlich bestätigen lassen. So können unseriöse Anbieter nicht im Nachhinein Schäden in Rechnung stellen.
Autor: nnz

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