Sa, 09:07 Uhr
19.05.2012
nnz/kn-Tipp: Für gute und für schlechte Zeiten
Ob im Wonnemonat Mai oder an einem Datum wie dem 12.12.12: Zu gewissen Zeiten haben die deutschen Standesämter Hochkonjunktur. In einer Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt äußerten zwar 93 Prozent der Befragten, dass das Hochzeitsdatum keine Rolle spiele, dennoch scheinen vor allem "Schnapszahl-Tage" einen besonderen Reiz auszuüben und zahlreiche Heiratswillige zu locken...
Und das, obwohl manche Standesbeamte behaupten, dass an solchen Tagen geschlossene Ehen häufiger in die Brüche gehen. Ganz unabhängig vom Hochzeitsdatum stehen nach der Heirat auch in finanziellen Dingen Änderungen an. So sollte man sich nach dem Jawort den Versicherungsordner anschauen: Einige Policen werden entbehrlich, andere sollten neu abgeschlossen werden.
Mit einer Hochzeit wächst auch die Verantwortung für den Partner. Versichern sollte man deshalb zum einen das Risiko der Berufsunfähigkeit, denn das größte Vermögen ist die eigene Arbeitskraft. Silke Barth: "Hier hilft eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Es ist ratsam, diese möglichst früh abzuschließen. Je älter man ist, desto schwerer ist der Schutz aufgrund von möglichen Vorerkrankungen zu bekommen."
Auch eine Risikolebensversicherung ist Pflicht, wenn eine Familie finanziell versorgt werden muss oder ein Partner wirtschaftlich abhängig ist. Silke Barth: "Damit die Familie den bisherigen Lebensstandard auch im Ernstfall halten kann, sollte sich die Versicherungssumme am Drei- bis Fünffachen des aktuellen Jahresbruttogehalts des Hauptverdieners orientieren."
Autor: nnzUnd das, obwohl manche Standesbeamte behaupten, dass an solchen Tagen geschlossene Ehen häufiger in die Brüche gehen. Ganz unabhängig vom Hochzeitsdatum stehen nach der Heirat auch in finanziellen Dingen Änderungen an. So sollte man sich nach dem Jawort den Versicherungsordner anschauen: Einige Policen werden entbehrlich, andere sollten neu abgeschlossen werden.
Das ist notwendig
Spätestens mit der Hochzeit hat das Paar beispielsweise einen gemeinsamen Hausstand. Meist besaßen beide Partner vor dem Gang zum Standesamt jeweils eine Hausratversicherung. "Künftig genügt ein Vertrag, eine der Policen kann gekündigt werden," erläutert Silke Barth von CosmosDirekt. Allerdings sollte die Versicherungssumme an den neuen, möglicherweise größeren Hausstand angepasst werden.Besitzen beide Brautleute eine private Haftpflichtversicherung, kann man analog zur Hausratversicherung einen der beiden Verträge aufheben. Silke Barth: "Die Versicherung, bei der die Police bleibt, sollte jedoch umgehend über den Ehepartner informiert werden. Eventuell sind Vertragsanpassungen notwendig."Mit einer Hochzeit wächst auch die Verantwortung für den Partner. Versichern sollte man deshalb zum einen das Risiko der Berufsunfähigkeit, denn das größte Vermögen ist die eigene Arbeitskraft. Silke Barth: "Hier hilft eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Es ist ratsam, diese möglichst früh abzuschließen. Je älter man ist, desto schwerer ist der Schutz aufgrund von möglichen Vorerkrankungen zu bekommen."
Auch eine Risikolebensversicherung ist Pflicht, wenn eine Familie finanziell versorgt werden muss oder ein Partner wirtschaftlich abhängig ist. Silke Barth: "Damit die Familie den bisherigen Lebensstandard auch im Ernstfall halten kann, sollte sich die Versicherungssumme am Drei- bis Fünffachen des aktuellen Jahresbruttogehalts des Hauptverdieners orientieren."