Do, 14:06 Uhr
07.06.2012
Besoldungen in der Abstimmung
Neben dem "großen Geld" ging es am gestrigen Mittwoch in der Sitzung des Kreisausschusses des Kyffhäuserkreis auch um "kleinere Brötchen...
Der Kreisausschuss empfahl in allen drei Fällen einstimmig dem Kreistag, wie denn einige Besoldungen aussehen sollen.
Besoldung der/ des Kreisbeigeordneten
Der/ die neu zu wählende 1. Kreisbeigeordnete wird gemäß § 7 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (ThürKWBG) i.V.m. § 2 Abs. 3 der Thüringer Verordnung über die Besoldung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürKomBesV) in die Besoldungsgruppe B2 eingestuft.
Theoretisch wäre auch ein B3 bei der hiesigen Kreisgröße (Einwohnerzahl) drin, wir haben aber immer so verfahren, so Landrat Peter Hengstermann, dass erst in einer folgenden Legislaturperiode die höhere Besoldungsstufe greift.
Die Anfrage von Sigrid Rößner, wie hoch denn der konkrete Zahl sei konnte, nicht beantwortet werden, weil es Zuschläge für Zahl der Kinder usw. gibt. Die/ Der neue Beigeordnete muss im Kreistag erst gewählt werden. Der Grundbetrag liegt bei 6225 Euro je Monat. Aber schauen Sie selbst:
Besoldungstabelle Thüringen
Dienstaufwandsentschädigung der Landrätin
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Dienstaufwandsentschädigung der Landrätin in Höhe von 334,00 Euro pro Monat zu beschließen. Damit ändert sich in der Höhe nichts gegenüber der Dienstaufwandsentschädigung des bisherigen Landrats, auch wenn nach oben, wie bereits in den Vorjahren möglich, "noch etwas Luft" für Erhöhungen wäre.
Dienstaufwandsentschädigung der/ des hauptamtlichen Beigeordneten
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Dienstaufwandsentschädigung des hauptamtlichen Beigeordneten in Höhe von 200,00 Euro pro Monat zu beschließen.
Hier wäre übrigens ein Maximalbetrag von 222,-- Euro möglich.
Autor: khhDer Kreisausschuss empfahl in allen drei Fällen einstimmig dem Kreistag, wie denn einige Besoldungen aussehen sollen.
Besoldung der/ des Kreisbeigeordneten
Der/ die neu zu wählende 1. Kreisbeigeordnete wird gemäß § 7 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (ThürKWBG) i.V.m. § 2 Abs. 3 der Thüringer Verordnung über die Besoldung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürKomBesV) in die Besoldungsgruppe B2 eingestuft.
Theoretisch wäre auch ein B3 bei der hiesigen Kreisgröße (Einwohnerzahl) drin, wir haben aber immer so verfahren, so Landrat Peter Hengstermann, dass erst in einer folgenden Legislaturperiode die höhere Besoldungsstufe greift.
Die Anfrage von Sigrid Rößner, wie hoch denn der konkrete Zahl sei konnte, nicht beantwortet werden, weil es Zuschläge für Zahl der Kinder usw. gibt. Die/ Der neue Beigeordnete muss im Kreistag erst gewählt werden. Der Grundbetrag liegt bei 6225 Euro je Monat. Aber schauen Sie selbst:
Besoldungstabelle Thüringen
Dienstaufwandsentschädigung der Landrätin
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Dienstaufwandsentschädigung der Landrätin in Höhe von 334,00 Euro pro Monat zu beschließen. Damit ändert sich in der Höhe nichts gegenüber der Dienstaufwandsentschädigung des bisherigen Landrats, auch wenn nach oben, wie bereits in den Vorjahren möglich, "noch etwas Luft" für Erhöhungen wäre.
Dienstaufwandsentschädigung der/ des hauptamtlichen Beigeordneten
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Dienstaufwandsentschädigung des hauptamtlichen Beigeordneten in Höhe von 200,00 Euro pro Monat zu beschließen.
Hier wäre übrigens ein Maximalbetrag von 222,-- Euro möglich.