Do, 14:48 Uhr
07.06.2012
Aussetzung Verbot gefordert
Traurig, das Verbot für Radfahrer auf der Ortsumgehung Sondershausen, war nicht mit dem ADFC Kyffhäuserkreis abgestimmt worden und stößt in Teilen auf klare Ablehnung durch den ADFC Kyffhäuserkreis. Hier die komplette Stellungnahme...
Aus gegebenem Anlass (Bericht bei Kyffhäusernachrichten vom 30.05.12 Schildbürgerstreich an der B4?) möchte auch ich mich als Vorsitzender des ADFC-Kreisverbandes im Kyffhäuserkreis zu dem Verkehrsverbot für Radfahrer auf der Ortumgehung Sondershausen (B4) Stellung nehmen.
Grundsätzlich sehe ich an einem angeordneten Verbot für Radfahrer außerorts kein Problem, da es bundesweit auf neuen Ortsumgehungen üblich ist, ein Verbot für Radfahrer aufgrund der hohen Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs und der hohen Verkehrsdichte, anzuordnen. Jedoch muss in solchen Fällen auch eine für Radfahrer gut befahrbare Alternative vorhanden und rechtzeitig beschildert sein, was im Falle der Ortumgehung Sondershausen definitiv nicht gegeben ist. Für die Alternativstrecken werden dann meistens die durch die Ortsumgehungen verkehrsberuhigten ehemaligen Ortsdurchfahrten genutzt. Die StVO sieht hierfür die Verkehrszeichen 442-10 bis 442-30 vor.
Das ist ein klares Versäumnis der anordnenden Behörde und muss aus meiner Sicht zwingend nochmals zeitnah geprüft und korrigiert werden, denn hier wurde keine Sicherheit, sondern erst ein Gefahrenpunkt geschaffen. Wenn sich der Radfahrer an das angeordnete Fahrverbot hält, muss er auf der Bundesstraßen umdrehen und sich einen neuen Weg suchen.
Diese Alibibeschilderung (es wurde alles dafür getan, dass es keinen Unfall mit einem Radfahrer auf der Ortsumgehung gibt) gehört bis zur Findung einer sinnvollen Alternative aufgehoben! Man stelle sich vor, dass plötzlich auf der Autobahn ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge verhängt wird und der Kfz-Verkehr umdrehen muss und bis zur nächsten Abfahrt in Gegenrichtung fahren müsste und sich dann neu orientieren muss, das würde zu einem Chaos führen. So einen Blödsinn würde eine Behörde auch nicht anordnen. Also meine Aufforderung, die amtliche Beschilderung auch einmal aus Sicht der Radfahrer sehen und nicht nur aus Sicht der Autofahrer!
Im Kyffhäuserkreis wurden seit der Wende unzählige Bundesstraßen neu ausgebaut, Ortumgehungen für Millionen neu errichtet. Dabei wurden jedoch die Planungen fast ausnahmslos nur aus Sicht des motorisierten Verkehrs umgesetzt. Betrachtet man den Westkreis, so gibt es außerorts nicht einen Kilometer straßenbegleitenden Radweg (mit Ausnahme des neuen Teilstückes an der B4 zwischen Sondershausen und Oberspier), obwohl im Kyffhäuserkreis der Radverkehr sichtbar zunimmt. Ein Blick in die alten Bundesländer, z.B. den Landkreis Grafschaft Bentheim, hier sind 98% der klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) mit Radverkehrsanlagen versehen. Ein ähnlicher Trend wie im Kyffhäuserkreis ist in weiten Teilen von Thüringen zu verzeichnen. Dann ist es auch nicht verwunderlich, dass der Radverkehrsanteil in Thüringen im bundesweiten Vergleich am niedrigsten ist (zwischen 5 und 7%). Ich sehe hier einen dringenden Handlungsbedarf für den Kyffhäuserkreis.
Steffen Gröbel
ADFC Kyffhäuserkreis
Autor: khhAus gegebenem Anlass (Bericht bei Kyffhäusernachrichten vom 30.05.12 Schildbürgerstreich an der B4?) möchte auch ich mich als Vorsitzender des ADFC-Kreisverbandes im Kyffhäuserkreis zu dem Verkehrsverbot für Radfahrer auf der Ortumgehung Sondershausen (B4) Stellung nehmen.
Grundsätzlich sehe ich an einem angeordneten Verbot für Radfahrer außerorts kein Problem, da es bundesweit auf neuen Ortsumgehungen üblich ist, ein Verbot für Radfahrer aufgrund der hohen Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs und der hohen Verkehrsdichte, anzuordnen. Jedoch muss in solchen Fällen auch eine für Radfahrer gut befahrbare Alternative vorhanden und rechtzeitig beschildert sein, was im Falle der Ortumgehung Sondershausen definitiv nicht gegeben ist. Für die Alternativstrecken werden dann meistens die durch die Ortsumgehungen verkehrsberuhigten ehemaligen Ortsdurchfahrten genutzt. Die StVO sieht hierfür die Verkehrszeichen 442-10 bis 442-30 vor.
Das ist ein klares Versäumnis der anordnenden Behörde und muss aus meiner Sicht zwingend nochmals zeitnah geprüft und korrigiert werden, denn hier wurde keine Sicherheit, sondern erst ein Gefahrenpunkt geschaffen. Wenn sich der Radfahrer an das angeordnete Fahrverbot hält, muss er auf der Bundesstraßen umdrehen und sich einen neuen Weg suchen.
Diese Alibibeschilderung (es wurde alles dafür getan, dass es keinen Unfall mit einem Radfahrer auf der Ortsumgehung gibt) gehört bis zur Findung einer sinnvollen Alternative aufgehoben! Man stelle sich vor, dass plötzlich auf der Autobahn ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge verhängt wird und der Kfz-Verkehr umdrehen muss und bis zur nächsten Abfahrt in Gegenrichtung fahren müsste und sich dann neu orientieren muss, das würde zu einem Chaos führen. So einen Blödsinn würde eine Behörde auch nicht anordnen. Also meine Aufforderung, die amtliche Beschilderung auch einmal aus Sicht der Radfahrer sehen und nicht nur aus Sicht der Autofahrer!
Im Kyffhäuserkreis wurden seit der Wende unzählige Bundesstraßen neu ausgebaut, Ortumgehungen für Millionen neu errichtet. Dabei wurden jedoch die Planungen fast ausnahmslos nur aus Sicht des motorisierten Verkehrs umgesetzt. Betrachtet man den Westkreis, so gibt es außerorts nicht einen Kilometer straßenbegleitenden Radweg (mit Ausnahme des neuen Teilstückes an der B4 zwischen Sondershausen und Oberspier), obwohl im Kyffhäuserkreis der Radverkehr sichtbar zunimmt. Ein Blick in die alten Bundesländer, z.B. den Landkreis Grafschaft Bentheim, hier sind 98% der klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) mit Radverkehrsanlagen versehen. Ein ähnlicher Trend wie im Kyffhäuserkreis ist in weiten Teilen von Thüringen zu verzeichnen. Dann ist es auch nicht verwunderlich, dass der Radverkehrsanteil in Thüringen im bundesweiten Vergleich am niedrigsten ist (zwischen 5 und 7%). Ich sehe hier einen dringenden Handlungsbedarf für den Kyffhäuserkreis.
Steffen Gröbel
ADFC Kyffhäuserkreis



