Mo, 08:24 Uhr
18.06.2012
Richter Kropp: Umgang mit Hindernissen
Und dann waren sie weg, die Ehefrau – und mit ihr die beiden vier- und elfjährigen Töchter. Aus Rheinlandpfalz waren sie gekommen, den Ehemann und Vater hatten sie zurückgelassen. Streit und Zerwürfnisse hatte es in der Ehe gegeben, die Ehefrau hatte sich getrennt und war in den östlichen Kyffhäuserkreis gezogen...
Gegen die Trennung hatte der Ehemann aus Rheinlandpfalz nichts, auch er ging von einem Scheitern der Ehe aus. Aber seine Töchter wollte er regelmäßig sehen. Da begannen aber die Probleme. Umgang mit Hindernissen, so könnte man den neuesten Fall des Amtsgerichts Sondershausen nennen.
Denn der Ehemann hat keinen Führerschein, um die fünfstündige Fahrt in den Osten – einfache Strecke – zu bewältigen. Also müssen seine Mutter und seine Freundin die Kinder holen und wieder zurückbringen, 20 Stunden Fahrt sind dies für die Kinder an einem Wochenende. Einmal im Monat, denn für mehr Termine ist bei dem arbeitslosen Ehemann kein Geld vorhanden.
Bei einem dieser Umgangstermine lief es nicht gut. Der Vater habe sich um die Kinder zu wenig gekümmert, so die Mutter. Sie wollten nicht mehr zum Vater, so die Kinder. Im Gerichtstermin vor dem Amtsgericht Sondershausen hatte es Familienrichter Christian Kropp mit schwierigen Verhältnissen zu tun. Und mit Kindern, die einfach ihren Vater nicht mehr sehen wollten und ihn auf dem Gerichtsflur keines Blickes würdigten.
Es ist notwendig, dass die Kinder wieder zu ihnen finden, ohne Druck, so der erfahrene Familienrichter. Fünf begleitete Umgangstermine bei der Erziehungsberatungsstelle des Kyffhäuserkreises, so lautete der Vergleichsvorschlag des Richters, den die Parteien dann auch annahmen. Danach sollen wieder monatliche Umgangstermine stattfinden.
Der Vater hat inzwischen, wie zu hören ist, auf sein Umgangsrecht verzichtet. Dieses hätte er ohne Geld und Führerschein kaum durchsetzen können. Letztlich hat die Mutter mit ihrem Umzug nach Thüringen endgültige Verhältnisse geschaffen. Ob dies für die Kinder am Ende auch gut ist, wird die Zukunft zeigen.
Autor: nnzGegen die Trennung hatte der Ehemann aus Rheinlandpfalz nichts, auch er ging von einem Scheitern der Ehe aus. Aber seine Töchter wollte er regelmäßig sehen. Da begannen aber die Probleme. Umgang mit Hindernissen, so könnte man den neuesten Fall des Amtsgerichts Sondershausen nennen.
Denn der Ehemann hat keinen Führerschein, um die fünfstündige Fahrt in den Osten – einfache Strecke – zu bewältigen. Also müssen seine Mutter und seine Freundin die Kinder holen und wieder zurückbringen, 20 Stunden Fahrt sind dies für die Kinder an einem Wochenende. Einmal im Monat, denn für mehr Termine ist bei dem arbeitslosen Ehemann kein Geld vorhanden.
Bei einem dieser Umgangstermine lief es nicht gut. Der Vater habe sich um die Kinder zu wenig gekümmert, so die Mutter. Sie wollten nicht mehr zum Vater, so die Kinder. Im Gerichtstermin vor dem Amtsgericht Sondershausen hatte es Familienrichter Christian Kropp mit schwierigen Verhältnissen zu tun. Und mit Kindern, die einfach ihren Vater nicht mehr sehen wollten und ihn auf dem Gerichtsflur keines Blickes würdigten.
Es ist notwendig, dass die Kinder wieder zu ihnen finden, ohne Druck, so der erfahrene Familienrichter. Fünf begleitete Umgangstermine bei der Erziehungsberatungsstelle des Kyffhäuserkreises, so lautete der Vergleichsvorschlag des Richters, den die Parteien dann auch annahmen. Danach sollen wieder monatliche Umgangstermine stattfinden.
Der Vater hat inzwischen, wie zu hören ist, auf sein Umgangsrecht verzichtet. Dieses hätte er ohne Geld und Führerschein kaum durchsetzen können. Letztlich hat die Mutter mit ihrem Umzug nach Thüringen endgültige Verhältnisse geschaffen. Ob dies für die Kinder am Ende auch gut ist, wird die Zukunft zeigen.
