Mi, 09:25 Uhr
20.06.2012
Richter Kropp: Kurioses vor Gericht
Mit was Juristen sich alles beschäftigen müssen! Im vergangenen Jahr war der Sondershäuser Familienrichter Christian Kropp unter anderem als Zahnarzt gefragt...
Geklagt hatte eine Frau gegen ihren getrennt lebenden Mann auf Zustimmung zu einer Zahnoperation. Der Tochter müssten neun Milchzähne extrahiert werden. Dies könne man zahnmedizinisch belegen. Der Vater habe die Zustimmung zur Behandlung und Narkotisierung seines Kindes nicht erteilt, vielmehr habe er dies mit unzulässigen Forderungen nach Erweiterung des Umgangsrechtes verquickt. Der Vater hatte zwischenzeitlich per SMS schnell seine Zustimmung erteilt, so dass vertiefte zahnärztliche Kenntnisse nicht mehr gefragt waren.
Jetzt klagte ein Vater auf Erteilung eines Kinderausweises. Er könne seine geschiedene Frau nicht erreichen, wolle aber mit dem gemeinsamen Kind in ein Ferienlager in die Tschechei fahren. Dafür sei ein Kinderausweis erforderlich. Man habe einiges per Vollmacht geregelt, nicht aber das sogenannte Antragsrecht. Mit diesem kann der jeweilige Inhaber bei Behörden oder Banken etwa Anträge für das Kind abgegeben, ohne auf die Zustimmung des ehemaligen Partners angewiesen zu sein.
In der Praxis erfolgen hierüber selten Regelungen, tatsächlich gewinnt dieser Teil des elterlichen Sorgerechts in der Praxis an Bedeutung. Gerade in Schulen sind dann oft die Unterschriften beider Eltern erforderlich, bei Partnerschaftsstreitigkeiten oft ein schwieriges Unterfangen.
Familienrichter Christian Kropp erließ in diesem Fall eine einstweilige Anordnung im schriftlichen Verfahren, da er dem Vater ein längeres Abwarten auf seine geschiedene Frau mit unbekanntem Aufenthalt nicht länger zumuten wollte.
Als Passbeamter musste er sich in diesem Fall also nicht versuchen. Was Juristen nicht so alles können müssen...
Autor: nnzGeklagt hatte eine Frau gegen ihren getrennt lebenden Mann auf Zustimmung zu einer Zahnoperation. Der Tochter müssten neun Milchzähne extrahiert werden. Dies könne man zahnmedizinisch belegen. Der Vater habe die Zustimmung zur Behandlung und Narkotisierung seines Kindes nicht erteilt, vielmehr habe er dies mit unzulässigen Forderungen nach Erweiterung des Umgangsrechtes verquickt. Der Vater hatte zwischenzeitlich per SMS schnell seine Zustimmung erteilt, so dass vertiefte zahnärztliche Kenntnisse nicht mehr gefragt waren.
Jetzt klagte ein Vater auf Erteilung eines Kinderausweises. Er könne seine geschiedene Frau nicht erreichen, wolle aber mit dem gemeinsamen Kind in ein Ferienlager in die Tschechei fahren. Dafür sei ein Kinderausweis erforderlich. Man habe einiges per Vollmacht geregelt, nicht aber das sogenannte Antragsrecht. Mit diesem kann der jeweilige Inhaber bei Behörden oder Banken etwa Anträge für das Kind abgegeben, ohne auf die Zustimmung des ehemaligen Partners angewiesen zu sein.
In der Praxis erfolgen hierüber selten Regelungen, tatsächlich gewinnt dieser Teil des elterlichen Sorgerechts in der Praxis an Bedeutung. Gerade in Schulen sind dann oft die Unterschriften beider Eltern erforderlich, bei Partnerschaftsstreitigkeiten oft ein schwieriges Unterfangen.
Familienrichter Christian Kropp erließ in diesem Fall eine einstweilige Anordnung im schriftlichen Verfahren, da er dem Vater ein längeres Abwarten auf seine geschiedene Frau mit unbekanntem Aufenthalt nicht länger zumuten wollte.
Als Passbeamter musste er sich in diesem Fall also nicht versuchen. Was Juristen nicht so alles können müssen...