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Do, 06:38 Uhr
12.07.2012

Patientenverfügung reicht nicht aus

Wer im Krankheitsfall nicht mehr selbst entscheiden kann, möchte seine persönlichen Angelegenheiten meist von Angehörigen regeln lassen. Was viele nicht wissen: Dafür ist neben einer Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht wichtig – auch für Eheleute, Kinder und Eltern volljähriger Kinder.


Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) weist auf die Bedeutung einer umfassenden Vorsorge im Krankheitsfall hin: „Wir haben immer wieder Ratsuchende, die zwar mit einer Patientenverfügung ihre medizinischen Wünsche festgelegt haben, aber sich nicht um die rechtliche Seite gekümmert haben“, sagt Tino Pfabe von der UPD-Beratungsstelle in Erfurt.

Neben einer Patientenverfügung ist eine Vorsorgevollmacht wichtig, mit der Angehörige für den Kranken die nötigen Entscheidungen treffen können. Pfabe: „Es reicht nicht aus, verheiratet oder eng verwandt zu sein. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum.“ Ohne diese Vorsorgevollmacht sind ihnen also die Hände gebunden.

Die Patientenverfügung regelt nur die medizinischen Behandlungswünsche für die Zukunft, während die Vorsorgevollmacht von der Umsetzung der Patientenverfügung bis hin zu Vermögens- und Wohnungsangelegenheiten alles andere regelt. Dazu sollte die Vollmacht aus Beweisgründen immer schriftlich erteilt werden.

Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt, kann die Lage sehr schnell kompliziert werden. Ein Fall aus Erfurt: „Eine Ratsuchende kam zu mir nach einem Schlaganfall ihrer verwitweten Mutter“, erzählt der UPD-Berater. Nur noch per Blickkontakt habe die Tochter mit ihr kommunizieren können. „Als die Dame dann Geld vom Konto ihrer Mutter abheben wollte, um fällige Rechnungen für sie zu bezahlen, verweigerte ihr die Bank den Zugang.“

Mithilfe des Vormundschaftsgericht wurde ein Ausweg gefunden. „Unter den gegebenen Umständen war das die beste Lösung“, sagt Pfabe „aber mit einer Vorsorgevollmacht wäre diese Situation leicht vermeidbar gewesen.“
Pauline Sawatzki

UPD-Tipp: Im Gegensatz zur Patientenverfügung, die individuell formuliert sein sollte, sind Vordrucke zum Erstellen einer Vorsorgevollmacht zu empfehlen. Diese gibt es unter anderem beim Bundesjustizministerium und den Justizministerien der Länder.
Autor: nnz

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