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Do, 22:35 Uhr
12.07.2012

Gedanken ausgetauscht

Gemeinsame Presseerklärung des Sondershäuser Bundestagsabgeordneten Patrick Kurth (FDP) und des Thüringer Landesdatenschutzbeauftragten Dr. Lutz Hasse zum neuen Melderecht...

Der Thüringer Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Lutz Hasse und der Bundestagsabgeordnete Patrick Kurth (FDP) sind heute zu einem Arbeitsgespräch zum vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens zusammengetroffen. Im Anschluss an das Gespräch erklären Kurth und Hasse:

„Einigkeit besteht darin, dass das verabschiedete Gesetz so nicht in Kraft treten sollte. Die optimale Lösung wäre die Einführung einer Einwilligungslösung, was die Weitergabe von Daten durch die Meldeämter an Adresshändler angeht. Alternativ wäre die im Bundesgesetz eingeführte Widerspruchslösung nur dann akzeptabel, wenn die das Widerspruchsrecht zunichte machende Klausel zur Berichtigung bereits vorhandener Daten gestrichen wird.

Keine Einigkeit besteht bei der Bewertung des beschlossenen Gesetzes hinsichtlich der Datenschutzlage in Thüringen. Während der Datenschutzbeauftragte Dr. Lutz Hasse von einer signifikanten Verschlechterung der Rechtsposition der Thüringer Bürgerinnen und Bürger ausgeht, sieht der Bundestagsabgeordnete Patrick Kurth einen Fortschritt zur derzeitigen Gesetzeslage. Die unterschiedliche Auffassung ist jedoch dann hinfällig, wenn das Gesetz im Vermittlungsausschuss noch entsprechend geändert wird. Die Ergebnisse des Vermittlungsverfahrens werden dann konkret bewertet.“
Autor: khh

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