Sa, 10:19 Uhr
14.07.2012
Warnung vom Bauernverband
Vor Bodenspekulanten warnt der Bauernverband des Kyffhäuserkreises e.V. Hier der Wortlaut der Pressemeldung, der besonders Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen interessieren dürfte...
Durch unseriöse Aktivitäten kommt es derzeitig zur Zuspitzung bei der Entwicklung der Pacht- und Bodenpreise und zu Turbulenzen auf dem Bodenmarkt.
Der Ankauf von Acker- und Grünland durch Nichtlandwirte und nicht ortsansässige Personen nimmt zu. Verstärkt treten auch Strohmänner bei diesen Aktionen auf. Dazu kommen kauf- und pachtinteressierte Firmen, welche sich durch dubiose Versprechungen den Zugang zu Bodeneigentum verschaffen wollen.
In der zurückliegenden Zeit wurden Landeigentümer wiederholt darauf angesprochen, Vorverträge für Pachtflächen abzuschließen, die teilweise noch langfristig an Landwirtschaftsbetriebe unserer Region verpachtet sind.
Bei Abschluss von Vorverträgen sollten Landeigentümer äußerste Vorsicht walten lassen. Werden bei diesen Vorverträgen materielle und finanzielle Leistungen irgendwelcher Art vereinbart, kann der Eigentümer zum Zeitpunkt des Ablaufes nicht mehr frei über sein Eigentum verfügen.
Sollten sich in der Zwischenzeit veränderte Bedingungen ergeben haben, die er dazu nutzen möchte, seine Entscheidungen zu revidieren, besteht die Gefahr, dass er zu Regressleistungen gezwungen wird.
Diese sind dann vom Anbieter des Vorvertrages dann auch gerichtlich durchsetzbar.
Für Landeigentümer besteht daher keinerlei Grund, den Abschluss von Vorverträgen vorzunehmen.
Kleinsteuber
Geschäftsführer
Autor: khhDurch unseriöse Aktivitäten kommt es derzeitig zur Zuspitzung bei der Entwicklung der Pacht- und Bodenpreise und zu Turbulenzen auf dem Bodenmarkt.
Der Ankauf von Acker- und Grünland durch Nichtlandwirte und nicht ortsansässige Personen nimmt zu. Verstärkt treten auch Strohmänner bei diesen Aktionen auf. Dazu kommen kauf- und pachtinteressierte Firmen, welche sich durch dubiose Versprechungen den Zugang zu Bodeneigentum verschaffen wollen.
In der zurückliegenden Zeit wurden Landeigentümer wiederholt darauf angesprochen, Vorverträge für Pachtflächen abzuschließen, die teilweise noch langfristig an Landwirtschaftsbetriebe unserer Region verpachtet sind.
Bei Abschluss von Vorverträgen sollten Landeigentümer äußerste Vorsicht walten lassen. Werden bei diesen Vorverträgen materielle und finanzielle Leistungen irgendwelcher Art vereinbart, kann der Eigentümer zum Zeitpunkt des Ablaufes nicht mehr frei über sein Eigentum verfügen.
Sollten sich in der Zwischenzeit veränderte Bedingungen ergeben haben, die er dazu nutzen möchte, seine Entscheidungen zu revidieren, besteht die Gefahr, dass er zu Regressleistungen gezwungen wird.
Diese sind dann vom Anbieter des Vorvertrages dann auch gerichtlich durchsetzbar.
Für Landeigentümer besteht daher keinerlei Grund, den Abschluss von Vorverträgen vorzunehmen.
Kleinsteuber
Geschäftsführer
