Do, 14:06 Uhr
19.07.2012
Aus für Neckermann.de - was nun?
Der Versandhändler Neckermann.de hat Insolvenz angemeldet. Viele Kunden fragen sich jetzt, welche Rechte sie haben. Wir bieten Ihnen die Antworten der Thüringer Verbraucherberater an...
Ansprüche bei fehlerhafter Ware: Die gesetzliche Pflicht zur Gewährleistung hat der Händler solange der Geschäftsbetrieb läuft. Das bedeutet: Er muss im Gewährleistungsfall die Ware kostenfrei reparieren oder austauschen. Kommt es infolge der Insolvenz zur vollständigen Geschäftsaufgabe, können Kunden ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter geltend machen.
Von der Insolvenz unberührt bleiben jedoch die Ansprüche, die sich aus den freiwilligen Garantien der Hersteller ergeben. Hat der Produzent eine Garantie gegeben, können mangelhafte Waren im Rahmen der Garantie direkt dort beanstandet werden.
Vorauszahlungen: Was passiert, wenn Ware angezahlt, aber noch nicht erhalten wurde? Im schlimmsten Fall gehen Anzahlungen oder Vorauszahlungen in die Insolvenzmasse über. Der Insolvenzverwalter kann entscheiden, ob solche teilweise bereits erfüllten Geschäfte noch abgewickelt werden. Ansonsten bleibt nur noch der Versuch, aus der Insolvenzmasse befriedigt zu werden. Allerdings zeigen alle Erfahrungen, dass die Kunden da wenig Chancen haben. Verbraucherschützer raten aus diesen Gründen grundsätzlich von Vorkasse ab.
Ratenkauf : Die Raten für gelieferte Ware müssen auf jeden Fall weiter bezahlt werden. Nennt der Insolvenzverwalter eine neue Bankverbindung, sind Kunden verpflichtet, die Rate auf dieses Konto zu überweisen. Achtung: Es ist ratsam, die Echtheit der Angaben zu überprüfen, etwa durch telefonische Nachfrage, um nicht auf eventuelle Trittbrettfahrer hereinzufallen.
Bestellte Ware: Wurde auf Rechnung gekauft, gilt stets: Erhaltene Ware muss bezahlt werden. Auf Vorkasse sollte man sich bei einem insolventen Unternehmen auf keinen Fall einlassen, da das Risiko besteht, dass die Zahlung bei ausbleibender Lieferung in die Insolvenzmasse fällt.
Datenschutz: Was geschieht mit den Kundendaten? Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Thüringen muss der Insolvenzverwalter dafür sorgen, dass Kundendaten nach Abwicklung aller Vertragsbeziehungen gelöscht werden. Grundsätzlich haben Kunden das Recht, die Löschung Ihrer Daten auch individuell zu verlangen.
Bei weiteren Fragen und Problemen können sich Verbraucher gern an eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Thüringen wenden. Informationen zu Adressen und Öffnungszeiten gibt es unter www.vzth.de oder Telefon 0361 55514-0.
Autor: nnzAnsprüche bei fehlerhafter Ware: Die gesetzliche Pflicht zur Gewährleistung hat der Händler solange der Geschäftsbetrieb läuft. Das bedeutet: Er muss im Gewährleistungsfall die Ware kostenfrei reparieren oder austauschen. Kommt es infolge der Insolvenz zur vollständigen Geschäftsaufgabe, können Kunden ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter geltend machen.
Von der Insolvenz unberührt bleiben jedoch die Ansprüche, die sich aus den freiwilligen Garantien der Hersteller ergeben. Hat der Produzent eine Garantie gegeben, können mangelhafte Waren im Rahmen der Garantie direkt dort beanstandet werden.
Vorauszahlungen: Was passiert, wenn Ware angezahlt, aber noch nicht erhalten wurde? Im schlimmsten Fall gehen Anzahlungen oder Vorauszahlungen in die Insolvenzmasse über. Der Insolvenzverwalter kann entscheiden, ob solche teilweise bereits erfüllten Geschäfte noch abgewickelt werden. Ansonsten bleibt nur noch der Versuch, aus der Insolvenzmasse befriedigt zu werden. Allerdings zeigen alle Erfahrungen, dass die Kunden da wenig Chancen haben. Verbraucherschützer raten aus diesen Gründen grundsätzlich von Vorkasse ab.
Ratenkauf : Die Raten für gelieferte Ware müssen auf jeden Fall weiter bezahlt werden. Nennt der Insolvenzverwalter eine neue Bankverbindung, sind Kunden verpflichtet, die Rate auf dieses Konto zu überweisen. Achtung: Es ist ratsam, die Echtheit der Angaben zu überprüfen, etwa durch telefonische Nachfrage, um nicht auf eventuelle Trittbrettfahrer hereinzufallen.
Bestellte Ware: Wurde auf Rechnung gekauft, gilt stets: Erhaltene Ware muss bezahlt werden. Auf Vorkasse sollte man sich bei einem insolventen Unternehmen auf keinen Fall einlassen, da das Risiko besteht, dass die Zahlung bei ausbleibender Lieferung in die Insolvenzmasse fällt.
Datenschutz: Was geschieht mit den Kundendaten? Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Thüringen muss der Insolvenzverwalter dafür sorgen, dass Kundendaten nach Abwicklung aller Vertragsbeziehungen gelöscht werden. Grundsätzlich haben Kunden das Recht, die Löschung Ihrer Daten auch individuell zu verlangen.
Bei weiteren Fragen und Problemen können sich Verbraucher gern an eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Thüringen wenden. Informationen zu Adressen und Öffnungszeiten gibt es unter www.vzth.de oder Telefon 0361 55514-0.
