Fr, 11:16 Uhr
20.07.2012
Zoll stoppt Alkoholtransport
Landkreis Goslar, Rastplatz Harz: Vergangenen Mittwoch kontrollierte eine Streife der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) den fließenden Verkehr auf der Autobahn 7. Die erfahrenen Zöllner entschieden sich in den Nachmittagsstunden zu Recht für eine genauere Prüfung von zwei aus Italien stammenden Kleintransportern...
Auf den Ladeflächen der Fahrzeuge fanden die Kontrollbeamten in 460 Flaschen rund 300 Liter Grappa, Prosecco und Fruchtliköre. Die italienischen Transporter fielen uns auf, da sie über eine längere Strecke hintereinander fuhren. Dass die Fahrzeuge zusammengehörten, war uns also schnell klar., erklärt Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts
Braunschweig.
Grundsätzlich können aus jedem Land der Europäischen Union Waren abgabenfrei mitgebracht werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die eingeführten Produkte für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind. Alkoholische Produkte gelten als hochsteuerbare Ware. Ihre Einfuhr zu gewerblichen Zwecken zieht auch im innergemeinschaftlichen Warenverkehr eine Steuererhebung nach sich.
Der Richtwert, bei dem wir noch von einer steuerfreien Einfuhr zu privaten Zwecken ausgehen, liegt für hochprozentigen Alkohol bei zehn Litern. Diese Grenze wurde hier bei weitem überschritten., erläutert Mauritz weiter. Zusätzlich wies der Innenausbau der Transportfahrzeuge als Thekenstand deutlich auf einen gewerblichen Verkauf des Alkohols in Deutschland hin.
Für die Steuern und die zu erwartende Geldstrafe erhoben die Zöllner eine Sicherheit in Höhe von 1.000 Euro. Die beiden italienischen Fahrer zahlten noch vor Ort und durften anschließend ihre Reise fortsetzen.
Weitere Informationen zum Thema Reisefreimengen erhalten sie unter www.zoll.de oder durch die neue Smartphone-App Zoll und Reise.
Autor: nnzAuf den Ladeflächen der Fahrzeuge fanden die Kontrollbeamten in 460 Flaschen rund 300 Liter Grappa, Prosecco und Fruchtliköre. Die italienischen Transporter fielen uns auf, da sie über eine längere Strecke hintereinander fuhren. Dass die Fahrzeuge zusammengehörten, war uns also schnell klar., erklärt Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts
Braunschweig.
Grundsätzlich können aus jedem Land der Europäischen Union Waren abgabenfrei mitgebracht werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die eingeführten Produkte für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind. Alkoholische Produkte gelten als hochsteuerbare Ware. Ihre Einfuhr zu gewerblichen Zwecken zieht auch im innergemeinschaftlichen Warenverkehr eine Steuererhebung nach sich.
Der Richtwert, bei dem wir noch von einer steuerfreien Einfuhr zu privaten Zwecken ausgehen, liegt für hochprozentigen Alkohol bei zehn Litern. Diese Grenze wurde hier bei weitem überschritten., erläutert Mauritz weiter. Zusätzlich wies der Innenausbau der Transportfahrzeuge als Thekenstand deutlich auf einen gewerblichen Verkauf des Alkohols in Deutschland hin.
Für die Steuern und die zu erwartende Geldstrafe erhoben die Zöllner eine Sicherheit in Höhe von 1.000 Euro. Die beiden italienischen Fahrer zahlten noch vor Ort und durften anschließend ihre Reise fortsetzen.
Weitere Informationen zum Thema Reisefreimengen erhalten sie unter www.zoll.de oder durch die neue Smartphone-App Zoll und Reise.
