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Do, 00:12 Uhr
26.07.2012

Schwarz-Gelb kann es nicht

Bundesverfassungsgericht erklärt Wahlrecht erneut für verfassungswidrig: Schwarz-Gelb kann es nicht. Dazu erreichte kn folgende Meldung von den Grünen.


Dieter Lauinger (Foto: Bündnis90/Die Grünen) Dieter Lauinger (Foto: Bündnis90/Die Grünen) Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem das Bundestagswahlrecht erneut für verfassungswidrig erklärt wurde, kommentiert der Thüringer Landessprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dieter Lauinger (FOTO):

„Erneut zeigt sich: Schwarz-Gelb kann es nicht. Nicht nur, dass viele Gesetzte der schwarz-gelben Bundesregierung politisch in die falsche Richtung gehen, nein, zu allem Überdruss sind zahlreiche ihrer Entscheidungen auch handwerklich so schlecht gemacht, dass sie vom Bundesverfassungsgericht gestoppt werden mussten.
Dies betraf in letzter Zeit
die Beteiligungsrechte des Bundestag an den Euro Rettungsmaßnahmen,
Das Asylbewerberleistungsgesetz und nunmehr bereits zum zweiten Mal
das Wahlgesetz.“

Bereits 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht das Wahlgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine dreijährige Frist für eine Neuregelung eingeräumt. Mit fünfmonatiger Verspätung legte die schwarz-gelbe Bundesregierung ein Gesetz vor, gegen das umgehend Vertreter von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und zahlreiche Bürgerinnen und Bürger geklagt hatten. Erneut kritisierte das Gericht den eintretenden Effekt des negativen Stimmgewichts und die Regelung zu den Überhangmandaten, von der zuletzt die Union überproportionalprofitierte. Lauinger ergänzt hierzu:

„Entgegen allen Gepflogenheiten in dieser für unsere Demokratie so wichtigen Frage hat die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP nicht auf Konsens mit allen im Bundestag vertretenen Parteien gesetzt, sondern versucht, sich mit der Regelung zu den Überhangmandaten einen Vorteil zu verschaffen und eine verfassungswidrige Mehrheit zu sichern. Dieser Versuch scheiterte heute grandios. Die Bundesregierung muss jetzt bis zur Bundestagswahl im September 2013 in Zusammenarbeit mit der Opposition ein demokratisches und gerechtes Wahlgesetz zu verabschieden.“

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen
Autor: khh

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