Do, 18:06 Uhr
26.07.2012
kn-Forum: Wahlgesetz
Und wieder eine schallende Ohrfeige für die Politik. Wie das ein Leser aus Bad Frankenhausen sieht, erfahren Sie hier...
Zum wiederholten Male hat das Bundesverfassungsgericht Gesetze der Bundesregierung für verfassungswidrig erklärt. Jetzt hat es nach den Hartz IV-Regelsätzen, dem Asylbewerberleistungssatz und den Euro-Rettungsmaßnahmen nun das Bundestagswahlrecht erwischt. Welch eine Blamage! Und das kurz vor der Bundestagswahl im Jahr 2013.
Für mich ergibt sich die Frage: Ist die Regierung noch auf der Höhe der Zeit und in der Lage die Aufgaben der Zeit zu bewältigen? Und die noch viel wichtigere Frage: Hat der Bundestag, dessen Zusammensetzung in Teilen verfassungswidrig zustande kam, überhaupt eine Legitimation?
Der Willen des Bürgers spielte jedenfalls keine Rolle. Anders ist nicht zu erklären, dass CDU/ CSU und FDP ein Wahlgesetz gegen die Opposition beschlossen, von dem von vorn herein bekannt war, dass das Bundesverfassungsgericht es stoppen wird. In knapp einem Jahr muss nun eine einvernehmliche Lösung her. Sind die Parteien im Bundestag dazu in der Lage?
SPD und Grüne brauchen sich nicht zu echauffieren, denn sie haben das alte Wahlgesetz vor 2008 auch für sich genutzt, obwohl es schon da in Teilen verfassungswidrig war.
Nun gilt es. Das neue Wahlrecht muss durchschaubarer, transparenter und gerechter werden. M.E. wäre eine Direktwahl am gerechtesten. Wir als Bürger wollen vorher wissen, was mit unserer Stimme passiert und wie sie gerechnet wird. Nur wenn dies im Vorfeld transparent ist und der Bürger mit seiner Stimme auch Einfluss hat, wird die Wahlbeteiligung wieder ansteigen. Unsere Mandatsträger haben es nun in der Hand, verlorengegangenes Vertrauen wieder zurückzugewinnen.
Thomas Richter
Bad Frankenhausen
Autor: khhZum wiederholten Male hat das Bundesverfassungsgericht Gesetze der Bundesregierung für verfassungswidrig erklärt. Jetzt hat es nach den Hartz IV-Regelsätzen, dem Asylbewerberleistungssatz und den Euro-Rettungsmaßnahmen nun das Bundestagswahlrecht erwischt. Welch eine Blamage! Und das kurz vor der Bundestagswahl im Jahr 2013.
Für mich ergibt sich die Frage: Ist die Regierung noch auf der Höhe der Zeit und in der Lage die Aufgaben der Zeit zu bewältigen? Und die noch viel wichtigere Frage: Hat der Bundestag, dessen Zusammensetzung in Teilen verfassungswidrig zustande kam, überhaupt eine Legitimation?
Der Willen des Bürgers spielte jedenfalls keine Rolle. Anders ist nicht zu erklären, dass CDU/ CSU und FDP ein Wahlgesetz gegen die Opposition beschlossen, von dem von vorn herein bekannt war, dass das Bundesverfassungsgericht es stoppen wird. In knapp einem Jahr muss nun eine einvernehmliche Lösung her. Sind die Parteien im Bundestag dazu in der Lage?
SPD und Grüne brauchen sich nicht zu echauffieren, denn sie haben das alte Wahlgesetz vor 2008 auch für sich genutzt, obwohl es schon da in Teilen verfassungswidrig war.
Nun gilt es. Das neue Wahlrecht muss durchschaubarer, transparenter und gerechter werden. M.E. wäre eine Direktwahl am gerechtesten. Wir als Bürger wollen vorher wissen, was mit unserer Stimme passiert und wie sie gerechnet wird. Nur wenn dies im Vorfeld transparent ist und der Bürger mit seiner Stimme auch Einfluss hat, wird die Wahlbeteiligung wieder ansteigen. Unsere Mandatsträger haben es nun in der Hand, verlorengegangenes Vertrauen wieder zurückzugewinnen.
Thomas Richter
Bad Frankenhausen
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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