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Mo, 16:54 Uhr
30.07.2012

Genug Arbeit für Richter und Gerichte

Nach ersten Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik 2011 standen 26 287 Personen wegen einer Straftat oder einem Vergehen vor einem Thüringer Gericht. Das waren 438 Personen bzw. 1,6 Prozent weniger als im Jahr zuvor und wir haben die Einzelheiten für Sie...

Grafik (Foto: TLS) Grafik (Foto: TLS)

Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, wurden 20 436 Angeklagte rechtskräftig verurteilt, das heißt gegen sie wurde eine Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geldstrafe (bei allgemeinem Strafrecht) bzw. eine Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregeln (bei Jugendstrafe) verhängt. Verurteilt werden kann nur, wer zur Tatzeit strafmündig, also 14 Jahre oder älter, ist.

Die rückläufige Entwicklung der letzten Jahre setzt sich somit fort. Sowohl die Zahl der Abgeurteilten als auch die der Verurteilten waren im Jahr 2011 so gering, wie noch nie seit Einführung der Thüringer Strafverfolgungsstatistik. In den letzten zehn Jahren sanken die Verurteiltenzahlen um ein Fünftel. In weiteren 859 Fällen entschieden die Gerichte auf Freispruch, in 4 981 Fällen wurde das Verfahren eingestellt und von einer Strafe abgesehen, gegen 11 Personen wurde eine Maßregel ausgesprochen. Die Verurteilungsquote 2011 betrug, ebenso wie im Jahr zuvor, 77,7 Prozent.

Gründe für Verurteilungen

Die meisten Verurteilten (16 965 Personen) hatten im vergangenen Jahr gegen das Strafgesetzbuch und 3 471 Personen gegen andere Gesetze verstoßen. An der Spitze der Verurteiltenzahlen standen, wie in den Vorjahren die so genannten „anderen Vermögens- und Eigentumsdelikte“ mit einem Anteil von 27 Prozent (hier insbesondere Betrug und Untreue), Straftaten im Straßenverkehr mit 22 Prozent und Diebstahl und Unterschlagung (17 Prozent).

Mehr als die Hälfte (56 Prozent) aller wegen Straftaten im Straßenverkehr Verurteilten stand zur Tatzeit unter Einfluss von Alkohol oder einem anderen berauschenden Mittel.

Vorverurteilungen

Mehr als die Hälfte aller Verurteilten (11 247 Personen) war bereits wegen eines oder mehrerer anderer Verbrechen oder Vergehen vorverurteilt, ein Drittel von ihnen sogar fünfmal oder häufiger. Der Anteil der Verurteilten mit Vorverurteilungen ist in den letzten fünf Jahren permanent gestiegen.
Autor: red

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