Fr, 13:19 Uhr
31.08.2012
kn-Polizeibericht vom Freitag
kn-Polizeibericht vom Freitag
Nach einem Unfall musste in Bad Frankenhausen eine ältere Dame ärztlich behandelt werden. Was sonst so alles passierte, erfahren Sie mit einem Klick hier...
Verkehrsunfallgeschehen
Am 30.08.12 gegen 10:45 Uhr belieferte der Fahrer einer Auslieferfirma in Bad Frankenhausen in der Steinbrückstrasse einen Kunden. Beim Verschließen der Heckklappe des Fahrzeuges bemerkte er im Nahbereich, auf der gegenüberliegenden Straßenseite, eine ältere Frau. In der Annahme, dass die Frau in einen dort befindlichen Hauseingang gegangen sei, setzte der den Kleintransporter zurück. Hierbei konnte er einen Anstoß wahr nehmen. Nach Abprüfung musste er feststellen, dass die o. g. 80 jährige Dame rechts neben den Fahrzeug lag. Durch den Sturz hatte sie sich eine Fraktur am rechten Oberarm zugezogen, welcher ärztlich behandelt wurde. Am Kleintransporter war kein Schaden feststellbar.
Am 30.08.12 gegen 16:55 Uhr befuhren der Fahrer eines PKW Renault und im Nachfolgeverkehr der Fahrer eines BMW die B 4 von Oberspier kommend in Richtung Westerengel. Am Ortsausgang Oberspier setzte der BMW Fahrer zum Überholen der vor ihm fahrenden Kolonne an. Als er auf Höhe des vor ihm fahrenden PKW Renault war, wollte dieser ebenfalls die vor ihm fahrende Kolonne überholen.
Ohne sich ausreichend über den nachfolgenden Verkehr zu informieren scherte er aus. Hierbei kam es zum seitlichen Anstoß beider PKW s. Dabei wurde ein Gesamtschaden von ca. 3.500 Euro verursacht. Personen wurden nicht verletzt.
Am 30.08.12 gegen 17:35 Uhr befuhr die Fahrerin eines PKW Golf Farbe grün die LIO40 von Kelbra kommend in Richtung Sondershausen. Unmittelbar hinter dem Ortseingang Sondershausen kam ihr plötzlich auf ihrer Fahrbahnseite ein PKW Daimler-Benz silberne Farbe entgegen. Trotz Ausweichmanöver kam es zum seitlichen Anstoß beider Fahrzeuge, an den jeweiligen Außenspiegeln. Ohne sich um den eingetretenen Schaden zu kümmern, fuhr der Unfall Verursacher weiter in Richtung Kelbra. Durch den Unfall wurde am PKW Golf ein Sachschaden in Höhe von ca. 500 Euro verursacht. Ebenfalls wurde die Fahrerin bei diesen Unfall leicht am Auge und anderen Kopfbereichen in Form von Abschürfungen verletzt. Gesucht werden Zeugen zum Unfall Geschen bzw. Zeugen die Angaben zu den am linken Außenspiegel beschädigten flüchtigen PKW Daimler-Benz silberfarben sowie dessen Fahrer machen können. Informationen an die PI Kyffhäuser Tel. 03632/ 6610.
Am 31.08.12 gegen 02:40 Uhr befuhr der Fahrer eines PKW Opel Corsa die B 4 aus Richtung Graß kommend in Richtung Sondershausen. In Höhe der Abfahrt Bebra kollidierte er auf der linken Fahrbahnseite mit der Leitplanke und beschädigte hier 7 Plankenfelder. Nach 50 m kam dann der PKW zum Stillstand, wobei er ein weiteres Plankenfeld beschädigte. Nach ersten Angaben des Fahrers wäre der Unfall durch ein Ausweichen eines Stück Rehwildes entstanden, was sich jedoch nicht bestätigte. Während der Unfallaufnahme konnte beim Fahrer Atemalkoholgeruch festgestellt werden. Ein Test vor Ort ergab hier einen Wert von 1,8 Promille. Gegen den Fahrer wurde Anzeige erstattet und der Führerschein sicher gestellt.
Durch diesen Unfall selbst verletzte sich der 18 jährige Fahrer leicht am rechten Auge (Airbeck- Auslösung ) und am PKW wurde ein Sachschaden von ca. 2.000 Euro verursacht . Der Schaden an den Verkehrsleiteinrichtungen beläuft sich auf ca. 1.600 Euro.
Trunkenheit im Straßenverkehr u. a. Verkehrsstraftaten
Am 30.08.12 gegen 07:30 Uhr wurde im Rahmen der Streifentätigkeit in Artern im Borlachweg auf einen dort befindlichen Parkplatz ein PKW VW Golf schwarz/ rot festgestellt, an welchen HAL….. Kennzeichen angebracht waren. Diese gehören jedoch nicht zu diesen PKW. Der vermutliche Eigentümer dieses Fahrzeuges wurde daraufhin zur Herkunft der HAL … Kennzeichen befragt, machte jedoch keine Angaben. Im Fahrzeug konnte dann ein Kaufvertrag aufgefunden werden, welche die festgestellte Person als Eigentümer nachwies. Bereits am Vortag wurde dieser genannte PKW auf einer anderen Parkfläche festgestellt. Aufgrund des vorliegenden Verdachtes des Kennzeichenmissbrauch, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und da polizeilich bekannt ist, dass der Fahrzeugeigentümer und in diesem Fall der Fahrer des Fahrzeuges nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, wurde Anzeige erstatte. Des weiteren wurde die festgestellte Person polizeilich zu einen bestehenden Haftbefehl schon länger gesucht.
Am 30.08.12 gegen 15:00 Uhr konnte im Rahmen der polizeilichen Streife im Bereich Topfstedt auf einen Feldweg in Richtung B 4 ein Fahrer eines nicht zugelassenen Quad festgestellt werden, welcher nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Das Quad selbst war auch nicht haftpflichtversichert. Die Fahrzeughalterin begleitete mit einen Kleinkraftrad zum Feststellungszeitpunkt den Fahrer des Quad (ihren Sohn ).
Gegen die Fahrzeughalterin und den Fahrer wurde Anzeige zum Verstoß Pflichtversicherungsgesetz und Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. gestatten des Fahren ohne Fahrerlaubnis erstattet.
Am 30.08.12 / 17:55 Uhr wurde durch Bürgerhinweis bekannt, dass eine männliche Person vermutlich volltrunken mit den Fahrrad in Sondershausen die Bebrastraße befuhr und dabei schon mehrfach gegen die Wand der Galerie am Schlossberg fuhr. Anschließend, nachdem er das Fahrrad neben den Haupteingang abgestellt hatte, begab sich diese Person in den dort befindlichen REWE- Markt.
Nach Feststellung der männlichen Person durch die Streife am Fahrrad, wurde der polizeilich bekannte 54 jährige Herr durch die Beamten angesprochen. Hierbei ließ er einen gerade mitgeführten Beutel mit alkoholischen Getränken fallen. Wobei eine Flasche Korn zur Bruch ging. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,95 Promille. Dem Herrn wurde hiernach die Weiterfahrt untersagt und nach der Blutentnahme Anzeige zur Trunkenheitsfahrt erstattet.
Autor: khhNach einem Unfall musste in Bad Frankenhausen eine ältere Dame ärztlich behandelt werden. Was sonst so alles passierte, erfahren Sie mit einem Klick hier...
Verkehrsunfallgeschehen
Am 30.08.12 gegen 10:45 Uhr belieferte der Fahrer einer Auslieferfirma in Bad Frankenhausen in der Steinbrückstrasse einen Kunden. Beim Verschließen der Heckklappe des Fahrzeuges bemerkte er im Nahbereich, auf der gegenüberliegenden Straßenseite, eine ältere Frau. In der Annahme, dass die Frau in einen dort befindlichen Hauseingang gegangen sei, setzte der den Kleintransporter zurück. Hierbei konnte er einen Anstoß wahr nehmen. Nach Abprüfung musste er feststellen, dass die o. g. 80 jährige Dame rechts neben den Fahrzeug lag. Durch den Sturz hatte sie sich eine Fraktur am rechten Oberarm zugezogen, welcher ärztlich behandelt wurde. Am Kleintransporter war kein Schaden feststellbar.
Am 30.08.12 gegen 16:55 Uhr befuhren der Fahrer eines PKW Renault und im Nachfolgeverkehr der Fahrer eines BMW die B 4 von Oberspier kommend in Richtung Westerengel. Am Ortsausgang Oberspier setzte der BMW Fahrer zum Überholen der vor ihm fahrenden Kolonne an. Als er auf Höhe des vor ihm fahrenden PKW Renault war, wollte dieser ebenfalls die vor ihm fahrende Kolonne überholen.
Ohne sich ausreichend über den nachfolgenden Verkehr zu informieren scherte er aus. Hierbei kam es zum seitlichen Anstoß beider PKW s. Dabei wurde ein Gesamtschaden von ca. 3.500 Euro verursacht. Personen wurden nicht verletzt.
Am 30.08.12 gegen 17:35 Uhr befuhr die Fahrerin eines PKW Golf Farbe grün die LIO40 von Kelbra kommend in Richtung Sondershausen. Unmittelbar hinter dem Ortseingang Sondershausen kam ihr plötzlich auf ihrer Fahrbahnseite ein PKW Daimler-Benz silberne Farbe entgegen. Trotz Ausweichmanöver kam es zum seitlichen Anstoß beider Fahrzeuge, an den jeweiligen Außenspiegeln. Ohne sich um den eingetretenen Schaden zu kümmern, fuhr der Unfall Verursacher weiter in Richtung Kelbra. Durch den Unfall wurde am PKW Golf ein Sachschaden in Höhe von ca. 500 Euro verursacht. Ebenfalls wurde die Fahrerin bei diesen Unfall leicht am Auge und anderen Kopfbereichen in Form von Abschürfungen verletzt. Gesucht werden Zeugen zum Unfall Geschen bzw. Zeugen die Angaben zu den am linken Außenspiegel beschädigten flüchtigen PKW Daimler-Benz silberfarben sowie dessen Fahrer machen können. Informationen an die PI Kyffhäuser Tel. 03632/ 6610.
Am 31.08.12 gegen 02:40 Uhr befuhr der Fahrer eines PKW Opel Corsa die B 4 aus Richtung Graß kommend in Richtung Sondershausen. In Höhe der Abfahrt Bebra kollidierte er auf der linken Fahrbahnseite mit der Leitplanke und beschädigte hier 7 Plankenfelder. Nach 50 m kam dann der PKW zum Stillstand, wobei er ein weiteres Plankenfeld beschädigte. Nach ersten Angaben des Fahrers wäre der Unfall durch ein Ausweichen eines Stück Rehwildes entstanden, was sich jedoch nicht bestätigte. Während der Unfallaufnahme konnte beim Fahrer Atemalkoholgeruch festgestellt werden. Ein Test vor Ort ergab hier einen Wert von 1,8 Promille. Gegen den Fahrer wurde Anzeige erstattet und der Führerschein sicher gestellt.
Durch diesen Unfall selbst verletzte sich der 18 jährige Fahrer leicht am rechten Auge (Airbeck- Auslösung ) und am PKW wurde ein Sachschaden von ca. 2.000 Euro verursacht . Der Schaden an den Verkehrsleiteinrichtungen beläuft sich auf ca. 1.600 Euro.
Trunkenheit im Straßenverkehr u. a. Verkehrsstraftaten
Am 30.08.12 gegen 07:30 Uhr wurde im Rahmen der Streifentätigkeit in Artern im Borlachweg auf einen dort befindlichen Parkplatz ein PKW VW Golf schwarz/ rot festgestellt, an welchen HAL….. Kennzeichen angebracht waren. Diese gehören jedoch nicht zu diesen PKW. Der vermutliche Eigentümer dieses Fahrzeuges wurde daraufhin zur Herkunft der HAL … Kennzeichen befragt, machte jedoch keine Angaben. Im Fahrzeug konnte dann ein Kaufvertrag aufgefunden werden, welche die festgestellte Person als Eigentümer nachwies. Bereits am Vortag wurde dieser genannte PKW auf einer anderen Parkfläche festgestellt. Aufgrund des vorliegenden Verdachtes des Kennzeichenmissbrauch, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und da polizeilich bekannt ist, dass der Fahrzeugeigentümer und in diesem Fall der Fahrer des Fahrzeuges nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, wurde Anzeige erstatte. Des weiteren wurde die festgestellte Person polizeilich zu einen bestehenden Haftbefehl schon länger gesucht.
Am 30.08.12 gegen 15:00 Uhr konnte im Rahmen der polizeilichen Streife im Bereich Topfstedt auf einen Feldweg in Richtung B 4 ein Fahrer eines nicht zugelassenen Quad festgestellt werden, welcher nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Das Quad selbst war auch nicht haftpflichtversichert. Die Fahrzeughalterin begleitete mit einen Kleinkraftrad zum Feststellungszeitpunkt den Fahrer des Quad (ihren Sohn ).
Gegen die Fahrzeughalterin und den Fahrer wurde Anzeige zum Verstoß Pflichtversicherungsgesetz und Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. gestatten des Fahren ohne Fahrerlaubnis erstattet.
Am 30.08.12 / 17:55 Uhr wurde durch Bürgerhinweis bekannt, dass eine männliche Person vermutlich volltrunken mit den Fahrrad in Sondershausen die Bebrastraße befuhr und dabei schon mehrfach gegen die Wand der Galerie am Schlossberg fuhr. Anschließend, nachdem er das Fahrrad neben den Haupteingang abgestellt hatte, begab sich diese Person in den dort befindlichen REWE- Markt.
Nach Feststellung der männlichen Person durch die Streife am Fahrrad, wurde der polizeilich bekannte 54 jährige Herr durch die Beamten angesprochen. Hierbei ließ er einen gerade mitgeführten Beutel mit alkoholischen Getränken fallen. Wobei eine Flasche Korn zur Bruch ging. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,95 Promille. Dem Herrn wurde hiernach die Weiterfahrt untersagt und nach der Blutentnahme Anzeige zur Trunkenheitsfahrt erstattet.