So, 10:25 Uhr
02.09.2012
kn-Forum: "Onlinepranger"
Ist es richtig einen "Onlinepranger" für vermeintliche Pornokonsumenten einzurichten? Ein Leserbrief beschäftigt sich mit dieser Frage.
Wie die Regensburger Kanzlei U+C seit kurzem auf ihrer Homepage mitteilt, will diese ab dem 01.09.2012 eine Gegner-Liste veröffentlichen. Das bedeutet, dass alle die von U+C abgemahnt worden und werden, hier aufgelistet werden sollen. U+C ist auch mit Abmahnungen aus dem Bereich der Pornoindustrie bekannt geworden. Hierbei wurde eine Vielzahl von Gegnern anwaltlich abgemahnt, weil diesen das Filesharing von Pornofilmen vorgeworfen wurde. Die Kanzlei U+C stützt sich hierbei auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Dieser soll die Veröffentlichung legitimieren.
Wohl zu Recht wird hier die Gefahr eines "Onlineprangers" und der Druckausübung auf die Betroffenen befürchtet. Es wird ausgeführt, dass man auch laufende Mandatsverhältnisse veröffentlichen wolle. Hiervon werden sich wohl gerade die Betroffenen angesprochen fühlen, die bisher Abmahnungen einfach ignoriert hatten.
Einer möglichen Veröffentlichung unserer Mandanten in der so genannten Gegnerliste werden wir mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln entgegentreten.
Zum Einen ist streitig und zweifelhaft, ob der betreffende Beschluss überhaupt auf Privatpersonen anwendbar ist. Einer solchen Anwendung sollte zumindest das allgemeine Persönlichkeitsrecht, aber auch der Umstand, dass der Beschluss nur gewerbliche Gegner betraf, entgegenstehen.
Zum Anderen ist einer Veröffentlichung entgegenzuhalten, dass bis zu einer endgültigen Verurteilung oder der Abgabe eines Schuldanerkenntnisses des Abgemahnten ein eventueller Rechtsverstoß nicht bewiesen ist.
Rechtsanwalt Karl Ronald Neumann
von der Rechtsanwalts- und Inkassokanzlei Fliegner & Keyser Mühlhausen
Hinweis der Redaktion:
Sollten Sie Abmahnungen erhalten sollten Sie sich mit einer Rechtsanwaltskanzlei ihres Vertrauens in Verbindung setzen.
Autor: khhWie die Regensburger Kanzlei U+C seit kurzem auf ihrer Homepage mitteilt, will diese ab dem 01.09.2012 eine Gegner-Liste veröffentlichen. Das bedeutet, dass alle die von U+C abgemahnt worden und werden, hier aufgelistet werden sollen. U+C ist auch mit Abmahnungen aus dem Bereich der Pornoindustrie bekannt geworden. Hierbei wurde eine Vielzahl von Gegnern anwaltlich abgemahnt, weil diesen das Filesharing von Pornofilmen vorgeworfen wurde. Die Kanzlei U+C stützt sich hierbei auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Dieser soll die Veröffentlichung legitimieren.
Wohl zu Recht wird hier die Gefahr eines "Onlineprangers" und der Druckausübung auf die Betroffenen befürchtet. Es wird ausgeführt, dass man auch laufende Mandatsverhältnisse veröffentlichen wolle. Hiervon werden sich wohl gerade die Betroffenen angesprochen fühlen, die bisher Abmahnungen einfach ignoriert hatten.
Einer möglichen Veröffentlichung unserer Mandanten in der so genannten Gegnerliste werden wir mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln entgegentreten.
Zum Einen ist streitig und zweifelhaft, ob der betreffende Beschluss überhaupt auf Privatpersonen anwendbar ist. Einer solchen Anwendung sollte zumindest das allgemeine Persönlichkeitsrecht, aber auch der Umstand, dass der Beschluss nur gewerbliche Gegner betraf, entgegenstehen.
Zum Anderen ist einer Veröffentlichung entgegenzuhalten, dass bis zu einer endgültigen Verurteilung oder der Abgabe eines Schuldanerkenntnisses des Abgemahnten ein eventueller Rechtsverstoß nicht bewiesen ist.
Rechtsanwalt Karl Ronald Neumann
von der Rechtsanwalts- und Inkassokanzlei Fliegner & Keyser Mühlhausen
Hinweis der Redaktion:
Sollten Sie Abmahnungen erhalten sollten Sie sich mit einer Rechtsanwaltskanzlei ihres Vertrauens in Verbindung setzen.
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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