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Do, 19:27 Uhr
06.09.2012

Thema Hundesteuersatzung

Im Hauptausschuss der Stadt Sondershausen ging es heute um die Hundesteuern. Was dem Stadtrat für die nächste Satzung vorgeschlagen wird, erfahren Sie hier...

Es ging um die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Sondershausen für die Erhebung von Hundesteuern vom 07. Dezember 2010.
Für die anwesenden Mitglieder das Hauptausschuss hatte die Verwaltung zwei Varianten erarbeitet. Bei einer Stimmenhaltung wurde die Variante Zwei für die Stadtratsitzung vorgeschlagen. Variante zwei sieht da so aus:

§1 Steuermaßstab und Steuersatz
Der § 5 - Steuermaßstab und Steuersatz - wird wie folgt geändert:
(1) Die Steuer beträgt
1. für den ersten Hund 50,00 Euro
2. für den zweiten Hund 80,00 Euro
3. für jeden weiteren Hund 110,00 Euro
4. für jeden gefährlichen Hund 400,00 Euro
(2) Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. Hunde, für die die Steuer nach § 6 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde.
(3) Neben einem oder mehreren gefährlichen Hunden wird für andere Hunde die Hundesteuer nach Absatz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 erhoben.
(4) Als gefährliche Hunde gelten Hunde gemäß § 3 Absatz 2 und 4 des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren in der jeweils geltenden Fassung.

Text Entwurf
§2 Steuerermäßigung
Der § 6 - Steuerermäßigung - wird um folgenden Absatz 2 ergänzt:
(2) Die Steuer ist für den ersten gefährlichen Hund um die Hälfte ermäßigt, wenn der Halter des Hundes einen freiwilligen Wesenstest gemäß § 1 der Thüringer Wesenstestverordnung vorlegt


In der Diskussion wurde der §2 Steuerermäßigung noch mal verändert. Hintergrund dazu, wer gar Therapiehunde hält wird sonst zu stark belastet. Auch ein zweiter Hund soll entlastet werden.

Wird für den Stadtrat noch ausformuliert:

Der § 6 - Steuerermäßigung - wird um folgenden Absatz 2 ergänzt:
(2) Die Steuer ist für gefährliche Hunde um die Hälfte ermäßigt, wenn der Halter der Hunde einen freiwilligen Wesenstest gemäß § 1 der Thüringer Wesenstestverordnung vorlegt.

Wenn der Stadtrat der ganzen Sache zustimmt soll es ab 01. Januar 2013 wirksam werden.

Variante eins sah zwar mit 350 Euro für den ersten „gefährlichen Hund“ nur eine Steuer von 350 Euro vor, hatte aber nicht den Passus mit der Steuerermäßigung für das Vorlegen eines Wesenstest.
Autor: khh

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