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Mi, 09:11 Uhr
12.09.2012

Tipps für Studenten

BAföG-Freibetrag und KFZ-Restwert - Ihr Recht. Hier gibt es Tipps für aktuelle und kommende Studenten...


Seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 30.06.2010 gilt ein KFZ bei der Beantragung von BAföG-Leistungen nicht mehr als haushaltsnaher Gegenstand. Folge dieser Entscheidung ist, dass nunmehr der Wert des Autos unabhängig vom Wert zum Vermögen gezählt wird und auf den Freibetrag i.H.v. 5200 Euro angerechnet wird.

Offen blieb bei dieser Entscheidung, wie der aktuelle Wert des KFZ zu ermitteln ist. Vermehrt wurde uns mitgeteilt, dass man bei der Beantragung der BAföG-Leistungen auf die Seite www.dat.de verwiesen wurde. Auf dieser Seite ist eine Bewertung des KFZ jedoch nur nach Typ, Baujahr und Kilometerstand möglich. Der Zustand des KFZ und dessen Abnutzungsgrad werden außer Acht gelassen. Dies hat im Regelfall eine zu hohe Bewertung des Restwertes zur Folge. Wird diese Bewertung mit dem Antrag auf Leistungen zum Amt gegeben, wird sie in voller Höhe auf den Freibetrag angerechnet.

Wir raten dazu, die Bewertung auf Seiten vornehmen zu lassen, welche den Zustand des Autos mitbewerten oder gleich ein KFZ-Gutachten einzuholen. Die hierfür entstehenden Kosten sind meist wesentlich geringer, als die Senkung der BAföG-Leistungen durch eine zu hohe Bewertung des KFZ-Restwertes.

Wer die Höhe seiner BAföG-Leistungen überprüfen lassen will, sollte hierfür einen Anwalt konsultieren.
Karl Ronald Neumann, Rechtsanwalt
Autor: khh

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Kommentare
Wolfi65
12.09.2012, 10:32 Uhr
Ohne Auto
Frage:Was will denn ein Student mit einem eigenen Auto? Antwort: In dieser Gesellschaft geht doch ohne Auto fast gar nichts mehr.
Wieso erdreistet sich da ein junger Mensch, welcher noch so viel für die Solidargemeinschaft tun muss oder auch sollte, wenn er dann könnte, ein eigenes Auto zu besitzen? Die Frage nach einen BaFög und dgl. ist schon an sich eine Frecheit. Wieso will da Jemand studieren, obwohl er arme Eltern hat? Hast Du nix, dann bist Du nix!
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