Do, 12:10 Uhr
20.09.2012
Nicht überstürzen
Am 21. Dezember dieses Jahres soll bekanntlich die Welt untergehen, glaubt man einem alten Kalender. Etliche Versicherer agieren in Richtung Kundschaft schon mal so und rühren die Werbetrommel...
Gleich um welche Versicherung es sich handelt, niemand sollte sich trotz der bevorstehenden Änderungen ab 21. Dezember 2012 zu einem schnellen Neuabschluss drängen lassen oder Altverträge kündigen, rät Marianne Stietz, Fachberaterin für Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Thüringen. Vielmehr sollte man in aller Ruhe seinen Versicherungsbedarf und die Konditionen analysieren. Das ist ohnehin in bestimmten Zeitabständen ratsam. Die Verbraucherzentrale Thüringen bietet dazu persönliche Beratung an. Termine können vereinbart werden unter 0361 55514-0 oder in jeder Verbraucherberatungsstelle.
Ab 21. Dezember 2012 dürfen Versicherer bei Neuverträgen Frauen und Männern nur noch Verträge mit einheitlichen Preisen- sogenannten Unisex-Tarifen - anbieten. Das hat der Europäische Gerichtshof für alle EU-Mitgliedsstaaten festgelegt. Demnach darf niemand mehr wegen seines Geschlechts bei Prämien und Leistungen von Versicherungen benachteiligt werden.
Das kann unterschiedliche Folgen haben. Wo Männer finanzielle Vorteile hatten (so u.a. bei privaten Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen) werden sie künftig mehr zahlen müssen. Wo sie höhere Beiträge zahlen mussten (beispielsweise bei Risikolebensversicherungen, Unfall- und Kfz-Schutz) werden sie künftig besser gestellt. Gleiches gilt entsprechend für Frauen.
Einige Versicherer rühren jetzt kräftig die Werbetrommel, um vor dem 21.Dezember noch schnell Kunden zu gewinnen. Auch eine private Krankenkasse verschickt derzeit unter der Überschrift Für alle Männer – jetzt wechseln und günstige Beiträge sichern gezielt Schreiben an männliche gesetzlich Krankenversicherte. Fakt ist, dass eine private Krankenversicherung für Männer nach der neuen Regelung tatsächlich teurer werden kann.
Ob es allerdings sinnvoll ist, von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln oder Zusatzleistungen privat abzusichern, sollte im Einzelfall gut überlegt und geprüft werden. Diese Grundüberlegung trifft beim Abschluss von Versicherungen generell zu.
Autor: redGleich um welche Versicherung es sich handelt, niemand sollte sich trotz der bevorstehenden Änderungen ab 21. Dezember 2012 zu einem schnellen Neuabschluss drängen lassen oder Altverträge kündigen, rät Marianne Stietz, Fachberaterin für Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Thüringen. Vielmehr sollte man in aller Ruhe seinen Versicherungsbedarf und die Konditionen analysieren. Das ist ohnehin in bestimmten Zeitabständen ratsam. Die Verbraucherzentrale Thüringen bietet dazu persönliche Beratung an. Termine können vereinbart werden unter 0361 55514-0 oder in jeder Verbraucherberatungsstelle.
Ab 21. Dezember 2012 dürfen Versicherer bei Neuverträgen Frauen und Männern nur noch Verträge mit einheitlichen Preisen- sogenannten Unisex-Tarifen - anbieten. Das hat der Europäische Gerichtshof für alle EU-Mitgliedsstaaten festgelegt. Demnach darf niemand mehr wegen seines Geschlechts bei Prämien und Leistungen von Versicherungen benachteiligt werden.
Das kann unterschiedliche Folgen haben. Wo Männer finanzielle Vorteile hatten (so u.a. bei privaten Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen) werden sie künftig mehr zahlen müssen. Wo sie höhere Beiträge zahlen mussten (beispielsweise bei Risikolebensversicherungen, Unfall- und Kfz-Schutz) werden sie künftig besser gestellt. Gleiches gilt entsprechend für Frauen.
Einige Versicherer rühren jetzt kräftig die Werbetrommel, um vor dem 21.Dezember noch schnell Kunden zu gewinnen. Auch eine private Krankenkasse verschickt derzeit unter der Überschrift Für alle Männer – jetzt wechseln und günstige Beiträge sichern gezielt Schreiben an männliche gesetzlich Krankenversicherte. Fakt ist, dass eine private Krankenversicherung für Männer nach der neuen Regelung tatsächlich teurer werden kann.
Ob es allerdings sinnvoll ist, von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln oder Zusatzleistungen privat abzusichern, sollte im Einzelfall gut überlegt und geprüft werden. Diese Grundüberlegung trifft beim Abschluss von Versicherungen generell zu.
